14 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 9

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns 3 aktuelle Entscheidungen zu den Tötungsdelikten gem.§§ 211 ff StGB an.

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  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 4

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute befassen wir uns 3 lehrreichen und aktuellen Entscheidungen des BGH zu den Mordmerkmalen des § 211 StGB

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  • SR
    Rechtsprechungsüberblick Strafrecht September 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 2 interessanten Entscheidungen des BGH zu den Mordmerkmalen bei § 211 StGB.

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  • SR
    Rechtsprechungsübersicht Strafrecht Mai 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen.

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  • SR
    Der autofahrende Selbstmörder als Mörder

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    Ob es nun Geisterfahrer auf Autobahnen sind, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind oder Kamikazefahrer, die bei Rot in eine Kreuzung einfahren, um sich zu töten – in diesen Fällen bedarf es zumeist einer Kollision mit einem anderen Autofahrer, um die eigene Tötung herbeizuführen. Sofern der Selbstmord misslingt, stellt sich anschließend die Frage nach der Strafbarkeit des Autofahrers.

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  • SR
    Der BGH und die „mörderischen Raser“

    Der Berliner Raser – ein Mörder gem. § 211 StGB?

    Anfang 2017 hat das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. § 211 StGB verurteilt. Diese erste Entscheidung hob der BGH in 2018 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin. In 2019 verurteilte das LG Berlin die Täter dann erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes. Dieses Urteil wurde in 2020 zum Teil vom BGH bestätigt.

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  • SR
    Die vergiftete Babynahrung und der Rücktritt vom beendeten Versuch gem. § 24 I 1, Alt. 2 StGB

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    § 24 StGB unterscheidet zwischen dem Rücktritt des Alleintäters, Abs. 1, und dem Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten, Abs. 2. In beiden Fällen ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn der Versuch aus Sicht des Täters nicht fehlgeschlagen ist. Sofern dies verneint wird und es sich um den Rücktritt des Alleintäters handelt, ist dann weiter zu überlegen, ob es sich aus Sicht des Täters um einen unbeendeten oder beendeten Versuch handelt und ob dieser tauglich oder untauglich war. Beim unbeendeten Versuch reicht die Aufgabe der Tat. Was aber sind die Rücktrittsvoraussetzungen beim beendeten Versuch?

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  • SR
    Die Rechtsfolgenlösung „überholt“ die feindliche Willensrichtung bei der Heimtücke

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    Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen muss. Ob es darüber hinaus aber Restriktionen geben muss und wie diese aussehen sollen, wird unterschiedlich bewertet. Relevanz erlangt dieser Streit u.a. bei der Tötung des Haustyrannen und bei dem sog. „Mitleidsmord“. Zu letzterem gibt es nun eine interessante Entscheidung des BGH aus 2019.

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  • SR
    Die Arg- und Wehrlosigkeit bei § 211 StGB: auf welchen Zeitpunkt ist abzustellen?

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    Unter Heimtücke iSd § 211 StGB versteht man das bewusste Ausnutzen der Arg- und darauf beruhenden Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung (so der BGH) oder unter Begehung eines verwerflichen Vertrauensbruchs (so die Lit.). Sofern der Angriff mit mehreren, aufeinanderfolgenden Handlungen geschieht, ist fraglich, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist. Sicherlich ist ein Opfer, das mit gezücktem Messer durch die Wohnung gejagt wird, zum Zeitpunkt des Zustechens nicht mehr arglos. Das ist jedoch auch nicht erforderlich.

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  • SR
    Der "Scheunenmord - Fall"

    Im jüngst vom BGH entschiedenen, sog. "Scheunenmord - Fall" hat sich das Gericht mit einem Klausurklassiker aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts beschäftigt. Die Überlegungen,die der BGH in diesem Fall angestellt hat, sollten Ihnen aus anderen prominenten Fällen wie dem "Jauchegruben - Fall" (BGH NJW 1960, 1261) oder aber dem "Pflegemutter - Fall" (BGH NStZ 2001, 29) bekannt sein. Grund genug für uns, dass wir uns die Entscheidung des BGH einmal ansehen.

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  • SR
    Die Mordmerkmale, vor allem die Ermöglichungsabsicht bei § 211 StGB

    Zur 3. Gruppe der Mordmerkmale gem. § 211 StGB gehören die Verdeckungs- und die Ermöglichungsabsicht. In beiden Fällen handelt der Täter im Hinblick auf "eine andere Straftat", die er zu ermöglichen oder zu verdecken beabsichtigt. 
    Während man sich in der juristischen Ausbildung häufig mit der Verdeckungsabsicht auseinandersetzt, wird die Ermöglichungsabsicht zumeist vernächlässigt. Dies möchten wir mit der Besprechung einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 heute einmal ändern.

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  • SR
    Zur Finalität des Gewalteinsatzes beim Raub gem. § 249 StGB

    Nach h.M. muss zwischen dem Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung) und der Wegnahme beim Raub kein Kausalzusammenhang iSd conditio sine qua non Formel bestehen. Ausreichend ist vielmehr ein subjektiv finaler Zusammenhang, d.h. das Nötigungsmittel muss nur aus der Sicht des Täters erforderlich sein, um die Wegnahme zu ermöglichen. Problematisch sind dabei die Fälle, bei denen der Täter die Wirkung einer vorausgegangenen Nötigung zur Beghung eines Raubes ausnutzt. Dazu folgender Fall des BGH (4 StR 174/12), abgedruckt in NStZ 2013, 471 oder abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.
    In Zusammenhang mit dieser Problematik stehen ferner die Fälle, bei denen der Täter es unterlässt, eine noch fortdauernde Gewaltausübung zu beseitigen und dadurch den Zustand zur Begehung eines Raubes ausnutzt. Streng genommen stellt sich in letztgenannten Fällen weniger die Frage nach dem Finalzusammenhang als nach der Möglichkeit, Gewalt durch Unterlassen auszuüben.(hierzu BGH 2 StR 283, 03 oder NStZ 2004, 152)

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  • SR
    Dass nicht sein kann, was nicht sein darf - keine Heimtücke trotz tatsächlicher Arglosigkeit

    Die Heimtücke gem. § 211 StGB setzt voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Arglos ist das Opfer dabei, wenn es zum Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium nicht mit einem Angriff rechnet. So weit, so gut...gäbe es nicht den BGH, der dem Opfer aus normativen Gesichtspunkten heraus vorschreiben möchte, wann es arglos zu sein hat und wann nicht. Da die Heimtücke das klausurelevanteste Mordmerkmal des § 211 StGB ist, wollen wir uns den Fall, den der BGH zu entscheiden hatte (AZ 1 StR 403/02 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), einmal genauer ansehen.

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  • SR
    Wann ist das Ausnutzen der Arg- und Wehlosigkeit bei § 211 StGB "bewusst"?

    Die Mordmerkmale müssen aufgrund einer Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 45,227) in Ansehung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die die Verwirklichung des Tatbestandes nach sich zieht, restriktiv ausgelegt werden. Bei der Heimtücke gem. § 211 StGB führt dies dazu, dass nach h.M. die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers "bewusst" zur Tötung ausgenutzt werden muss. Aber war genau erfordert dieses "bewusste" Ausnutzen? Und was macht man, wenn das Opfer trotz aller Bedrohungen cool bleibt und mit nichts Bösem rechnet?

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