17 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 2

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Strafrecht mit 3 interessanten Entscheidungen zum Thema „Abgrenzung dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit“.

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  • ZR
    Zur Zulässigkeit von Verweisen auf Anlagen bei eigenhändigen Testamenten

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    Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen wann die Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung anzunehmen ist, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden. Insgesamt ein spannendes Urteil mit hoher Examensrelevanz, insbesondere daher, da der Senat in der vorliegenden Entscheidung ein restriktives Prüfungsprogramm für solche Fälle etabliert.

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  • SR
    Sperren die §§ 277-279 a.F. StGB den § 267 StGB?

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    Mit dieser Frage mussten sich - Dank Corona und den entsprechenden, einschränkenden Regelungen - die Gerichte in den letzten Monaten vermehrt befassen. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe (Beschluss v. 26.07.2022, 2 Rv21 Ss 262/22) die Rechtsfrage gem. § 121 II Nr. 1, I Nr. 1b GVG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

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  • SR
    Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge – die erste Entscheidung des BGH zu § 315d StGB

    Ist der tödlich verunglückte Beifahrer bei einem illegalen Autorennen „selbst schuld“?

    Immer wieder verursachen „Raser“ schwere Unfälle. Nicht immer kommt wie beim „Berliner Raser“ eine Verurteilung wegen Mordes gem. § 211 StGB in Betracht, vor allem dann nicht, wenn den Rasern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor gut 3 Jahren § 315d StGB geschaffen. Im Februar 2021 hat sich nunmehr erstmals der BGH mit dieser Norm befasst.

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  • SR
    Die Rechtsfolgenlösung „überholt“ die feindliche Willensrichtung bei der Heimtücke

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    Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen muss. Ob es darüber hinaus aber Restriktionen geben muss und wie diese aussehen sollen, wird unterschiedlich bewertet. Relevanz erlangt dieser Streit u.a. bei der Tötung des Haustyrannen und bei dem sog. „Mitleidsmord“. Zu letzterem gibt es nun eine interessante Entscheidung des BGH aus 2019.

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  • ÖR
    Fixierung von Patienten und das Grundrecht auf Freiheit der Person

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    In psychatrischen Kliniken werden Patienten auf ärztliche Anordnung fixiert. Dieser intensive Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person wurde jetzt vom BVerfG gründlich überprüft.

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  • ÖR
    Rindfleischetikettierung und Bestimmtheit

    Rindfleischetikettierung und Bestimmtheit

    Ist die Rindfleischetikettierungsstrafbarkeitsverordnung nichtig? Auf den ersten Blick ein Spezialthema für die kleine Gruppe der Lebensmittelrechtler. Auf den zweiten Blick von erheblicher Klausurrelevanz, wenn das BVerfG die Entscheidung darüber mit wichtigen Klarstellungen zu Bestimmtheitsgebot und Art. 80 GG verbindet.

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  • ÖR
    Unauffällige Farben fürs Wochenendhaus – Willkürliche bauordnungsrechtliche Maßnahmen

    Unauffällige Farben fürs Wochenendhaus – Willkürliche bauordnungsrechtliche Maßnahmen

    Das VG Stuttgart hatte eine bauordnungsrechtliche Verfügung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit Urteil vom 13. April 2016 (Az. 2 K 158/13) stellte das Gericht fest, dass die gegenüber einem Grundstückseigentümer ergangene Anordnung, ein Wochenendhaus in einer „unauffälligen Farbe“ zu streichen, die zuvor mit der Baubehörde abzustimmen ist, wegen Unbestimmtheit materiell rechtswidrig ist.

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  • SR
    Die Mordmerkmale, vor allem die Ermöglichungsabsicht bei § 211 StGB

    Zur 3. Gruppe der Mordmerkmale gem. § 211 StGB gehören die Verdeckungs- und die Ermöglichungsabsicht. In beiden Fällen handelt der Täter im Hinblick auf "eine andere Straftat", die er zu ermöglichen oder zu verdecken beabsichtigt. 
    Während man sich in der juristischen Ausbildung häufig mit der Verdeckungsabsicht auseinandersetzt, wird die Ermöglichungsabsicht zumeist vernächlässigt. Dies möchten wir mit der Besprechung einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 heute einmal ändern.

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  • n/a
    Die Waschanlage im Mischgebiet

    Examensklausuren entstammen oft der Feder von juristischen Praktikern, die ihre Fälle dem gerichtlichen Alltag entnehmen. Für eine erfolgreiche Lösung solcher Klausuren ist es entscheidend, das theoretische Wissen im Einklang mit der Gesetzesauslegung zu einem praxisgerechten Ergebnis zu führen. Im vorliegenden Fall hatte es das OVG Münster (Beschluss vom 27.1.2015 – 10 B 1313/14; NVwZ-RR 2015, 485 ff.) mit der baurechtlichen Frage zu tun, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Waschanlage in einem Mischgebiet zulässig ist.

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  • SR
    Stellt der gutgläubige Eigentumserwerb beim Betrug einen Schaden dar?

    Sofern eine Sache nicht gem. § 935 Abs. 1 BGB abhandengekommen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB möglich. Ein Käufer, der also vom Nichtberechtigten erwirbt, erhält damit die volle Eigentümerposition, sofern er gutgläubig ist. Möchte der bisherige Eigentümer sein Eigentum zurück erlangen, muss er dem Käufer zur Überzeugung des Gerichts Bösgläubigkeit nachweisen. Dies dürfte in der Regel nicht gelingen, weswegen zumeist der Betrug gem. § 263 StGB durch den Verkauf und die Übergabe der Sache mangels Schadens abgelehnt werden muss. Dass es auch anders geht, zeigt nachfolgende Entscheidung des BGH (Urteil v. 15.04.2015 - 1 StR 337/14 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de).

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  • SR
    Diebstahl von Waffen = Diebstahl mit Waffen?

    Gem. den §§ 244 I 1a und 250 I 1a StGB begeht der Täter einen qualifizierten Diebstahl oder Raub, sofern er bei der Begehung der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt (Diebstahl / Raub mit Waffen). Für gewöhnlich wird der Täter einen solchen Gegenstand bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium bei sich führen, sich also zuvor "aufgerüstet" haben. Wie aber ist die Situation zu bewerten, wenn der Täter die Waffe oder das gefährliche Werkzeug erst am Tatort findet und mit Zueignungsabsicht wegnimmt. Jedenfalls im Bereich des Diebstahls käme dann auch ein Diebstahl von Waffen in einem besonders schweren Fall gem. § 234 I Nr. 7 in Betracht.

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  • ÖR
    Dürfen die Bundesländer Schulverweigerer bestrafen?

    Es handelt sich bei der Grundtthematik um einen verfassungsrechtlichen Klassiker, der in Examensklausuren immer wieder auftaucht: Dürfen Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten und ihnen den Schulbesuch verweigern? Überwiegt das elterliche Erziehungsrecht oder der staatliche Bildungsauftrag? In Examensklausuren können hier schulrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen verknüpft werden.

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  • ÖR
    Kinder an die Arbeit

    Heutezutage arbeiten immer noch nahezu 200 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren nach Schätzungen von UNICEF. Ein Großteil dieser Kinder arbeitet dabei in Steinbrüchen in Asien und Afrika. Teilweise werden diese Steine auch nach Deutschland exportiert und von örtlichen Steinmetzen für Friedhofsarbeiten verwendet. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat sich u.a. die Bekämpfung von Kinderarbeit zum Ziel gesetzt. Die Konvention Nr. 182 widmet sich ausschlielich dem Kampf gegen Kinderarbeit. Aber wie weit darf der kommunale Satzungsgeber sich diesem Ziel annehmen und damit möglicherweise Freiheiten der örtlichen Steinmetze beschneiden. Lange gab es immer wieder Auseinadersetzungen zwischen den Instanzengerichten. In Bayern beschäftigte das Thema sowohl den BayVGH (GewArch 2012, S. 160 ff.) als auch den BayVerfGH (Az.: Vf 32-VI-10). Schlussendlich hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht wohl wahrscheinlich das letzte Wort gesprochen. Die Entscheidung können sie nachlesen in KommJur 2014, S. 54 ff.

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  • SR
    Ist die Untreue verfassungskonform?

    Die Untreue gem. § 266 StGB – von Studenten gehasst von Prüfern insbesondere in der mündlichen Prüfung geliebt - wurde 2010 vom BVerfG (2 BvR 491/09, 2 BvR 2558/08, 2 BvR 105/09) – abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de ) überprüft. Von den Beschwerdeführern der drei Verfassungsbeschwerden, die man verbunden hatte, wurde u.a. gerügt, dass die Tatbestandsmerkmale der „Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht“ und der Nachteil in Gestalt der „konkreten schadensgleichen Vermögensgefährdung“ nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar seien. Das BVerfG hat die Verfassungskonformität bejaht, gleichwohl aber eine Entscheidung des BGH aufgehoben, da im konkreten Fall die Schadenshöhe des Gefährdungsschadens nicht berechnet wurde. Diesen Fall wollen wir uns einmal näher ansehen:

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  • SR
    Sportwettenbetrug durch Spielwettenmanipulation

    Der Fall "Hoyzer" dürfte selbst Nichtjuristen ein Begriff sein. Für die Juristen gehört er in Zusammenhang mit § 263 StGB zum grundlegenden Examenswissen, zumal seit der Entscheidung des BVerfG vom 07.12.2011 (2 BvR 2500/09 - abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht oder aber nachlesbar in JuS 2012, 266) die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Schadensberechnung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Mit Urteil vom 20.Dezember 2012 (4 StR 55/12 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder aber nachlesbar in JuS 2013,656) hat der BGH dementsprechend seine Argumentation zum Schaden beim Sportwettenbetrug geändert.

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  • SR
    Definition verzweifelt gesucht!

    Der Begriff des "gefährlichen Werkzeugs" tauchte schon seit jeher in § 224 StGB auf und wird dort wie folgt definiert: Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche (str.) Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbei zu führen. Relativ neu ist er hingegen in den §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a und II Nr. 1 StGB. In § 250 II Nr. 1 StGB kann auf die Definition des § 224 StGB zurückgegriffen werden, da der Täter in dieser Variante des besonders schweren Raubes das gefährliche Werkzeug verwenden muss. In den §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a StGB hingegen muss der Täter das gefährliche Werkzeug nur bei sich führen. Eine Definition, die auf die "konkrete Verwendung im Einzelfall" abstellt, ist also untauglich. Was nun?

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