Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • SR
    Der „Geldautomaten - Fall“ einmal anders!

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    Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u.a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht?

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  • SR
    Was ist ein tätlicher Angriff gem. § 114 I StGB?

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    Mit Datum vom 30.05.2017 wurde der tätliche Angriff aus § 113 StGB herausgenommen und in § 114 I StGB geregelt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, wer „einen Amtsträger ….., der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift“…. Was ist nun aber unter einem tätlichen Angriff zu verstehen und kann er auch dann bejaht werden, wenn der Täter keinen Verletzungsvorsatz hat?

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  • SR
    Das Entwenden von Pfandleergut

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    Immer häufiger gibt es Fälle, bei denen Täter Pfandleergut entwenden, um dieses dann entweder direkt an der Kasse eines Supermarkets zurückzugeben und um den Pfandbetrag zurückzuerhalten oder aber um einen dort aufgestellten Automaten zu befüllen und anschließend mit dem Bon an die Kasse zu gehen, um dort dann erneut den Pfandbetrag zu erhalten. Es stellt sich in diesen Fällen zunächst die Frage, ob die Täter sich gem. § 242 StGB strafbar gemacht haben könnten. Ende 2018 hat nun der BGH erstmals dazu Stellung genommen.

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  • SR
    Das Konkurrenzverhältnis von Sachbeschädigung und Wohnungseinbruchsdiebstahl – der BGH ändert seine Rechtsprechung

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    Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 I Nr. 3 oder IV StGB müssen die Täter irgendwie in die geschützten Räume hineingelangen. Das kann beschädigungsfrei mittels eines falschen Schlüssels passieren, oft geschieht es aber dadurch, dass die Täter Fenster oder Türen einschlagen bzw. aufhebeln und dabei zugleich eine Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB begehen. Häufig kommt es dann bei der Suche nach stehlenswerten Gegenständen zu weiteren Sachbeschädigungen im Inneren der Wohnung. Nun stellt sich die Frage nach den Konkurrenzen. Diese Frage hat der BGH Ende 2018 neu beantwortet.

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  • SR
    Zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei § 226 I Nr. 2 StGB

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    § 226 I Nr. 2 StGB verlangt, dass ein wichtiges Glied verloren oder dauerhaft nicht mehr gebrauchsfähig ist. Das ist z.B. zu bejahen, wenn eine Hand abgetrennt wurde oder aber aufgrund einer Nervenschädigung gelähmt ist. Wie ist aber die Situation zu beurteilen, wenn die Gebrauchsunfähigkeit der Hand auch darauf zurückzuführen ist, dass das Opfer die medizinisch notwendige Nachsorge, wie z.B. Physiotherapie nicht unternimmt.

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  • SR
    Wann ist ein „Raser“ ein Mörder gem. §§ 211, 212 StGB?

    Der Berliner Raser – ein Mörder gem. § 211 StGB?

    Anfang 2017 hatte das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, u.a. auch wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. §§ 212, 211 StGB verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH aufgehoben, weil er keine ausreichende Begründung für den Tötungsvorsatz erkennen konnte. Das LG Hannover hat nun kürzlich einen anderen „Raser“ gleichwohl wegen Mordes gem. §§ 211, 212 StGB verurteilt. Wie immer hängt es also von den Umständen des Einzelfalls ab.

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  • SR
    Wann ist eigentlich deutsches Strafrecht anwendbar?

    Rechtsstaat und Rückwirkung

    Im Zivilverfahren ist es möglich, dass ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwenden muss. Im Strafrecht ist das jedoch nicht möglich. Ein Strafverfahren kann hier nur durchgeführt werden, wenn deutsches Strafrecht anwendbar ist. Ist deutsches Strafrecht nicht anwendbar, dann liegt ein Verfolgungshindernis vor. Ob deutsches Strafrecht anwendbar ist, bestimmt sich nach den §§ 3 ff StGB.

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  • SR
    Die Arg- und Wehrlosigkeit bei § 211 StGB: auf welchen Zeitpunkt ist abzustellen?

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    Unter Heimtücke iSd § 211 StGB versteht man das bewusste Ausnutzen der Arg- und darauf beruhenden Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung (so der BGH) oder unter Begehung eines verwerflichen Vertrauensbruchs (so die Lit.). Sofern der Angriff mit mehreren, aufeinanderfolgenden Handlungen geschieht, ist fraglich, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist. Sicherlich ist ein Opfer, das mit gezücktem Messer durch die Wohnung gejagt wird, zum Zeitpunkt des Zustechens nicht mehr arglos. Das ist jedoch auch nicht erforderlich.

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  • SR
    Stufenfolge, Wahlfeststellung, Auffangdelikt

    Der große Senat hat entschieden:die echte Wahlfeststellung ist verfassungskonform

    Was passiert eigentlich, wenn in einer Hauptverhandlung zwar festgestellt wird, dass der Angeklagte eine Straftat verwirklicht hat, man ihm aber nicht mit der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung nachweisen kann, welche? Dann muss an folgenden „Dreiklang“ gedacht werden: Stufenfolge, Wahlfeststellung, Auffangdelikt.

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  • SR
    Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer – ein Paradefall

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    An den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer gem. § 316a StGB sollten Sie in der Klausur immer denken, wenn der Raub, die räuberische Erpressung oder der räuberische Diebstahl in einem Kraftfahrzeug begangen werden (sollen). Traditionell gibt es bei der Prüfung dann 2 wesentliche Fragen, die zu klären sind: wer ist Kraftfahrer und wann geschieht der Angriff unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs?

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