Darf man Durchsuchungsbeschlüsse veröffentlichen, um in der heißen Phase des Wahlkampfes Tatsachen richtig zu stellen, die zuvor durch eine missverständliche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft „verdreht“ wurden und einen der Kanzlerkandidaten belasten? Mit dieser Frage muss sich nun die StA Berlin befassen.
Nach vielfach vertretener Auffassung sollte der Begriff „Rasse“ aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz gestrichen werden. Eine Streichung allein würde aber den Schutzzweck unzulässig verkürzen, notwendig ist daher eine Ersetzung des Begriffs. Vielfach wird hier "aus rassistischen Gründen" vorgeschlagen.
Defensiver und aggressiver Notstand
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kaufmann kraft Eintragung gemäß § 5 HGB.
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kannkaufmann gem. § 3 HGB.
53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Dies wurde in der Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin entschieden.
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kannkaufmann gem. § 2 HGB.
Art. 103 Abs. 3 GG scheint diese Frage zu verneinen. Dort heißt es: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden“ Dieser -ne bis in idem- Grundsatz des Verbots der Doppelverfolgung gilt allerdings nicht uneingeschränkt
In diesem und in den folgenden Beiträgen wollen wir uns mit dem Kaufmannsbegriff beschäftigen. Hier sollte bei der Vorbereitung nicht auf Lücke gesetzt werden. Die Grundlagen des Handelsrechts können häufig über das Ergebnis einer Arbeit entscheiden, ohne dass das Handelsrecht den Dreh und Angelpunkt der Klausur darstellt. Wer jedoch nicht weiß wann die Besonderheiten des Handelsrechts in der zivilrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind kann schnell falsch abbiegen und damit an den in der Klausur angelegten Fragen vorbei schreiben.
In Art. 3 Abs. 3 GG findet sich die Begrifflichkeit „wegen seiner Rasse“. Diese Formulierung ist hoch umstritten, da es „menschliche Rassen“ nicht gibt, der Normtext dies aber nahelegt. Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass der Begriff daher ersetzt werden sollte.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen