Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • SR
    "Ich dachte, da wär noch wer" - Die vermeintliche Mittäterschaft

    Der untaugliche Versuch zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass der gewünschte Erfolg nicht eintreten kann, weil der Täter z.B. das falsche Mittel oder das falsche Tatobjekt wählt. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang ist die vermeintliche Mittäterschaft, bei der der Täter lediglich irrig annimmt, er handele mit einem anderen zusammen. Dieser vermeintliche Mittäter soll nach Vorstellung des Täters auch die eigentliche Tathandlung vornehmen. Was auch tatsächlich geschieht, allein: für ihn ist sie nicht strafbar. Alles klar?
    Mit dieser Kostellation musste sich der BGH (NStZ 1995, 120) in dem sog. "Münzhändlerfall" auseinandersetzen:

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  • SR
    "American History X" am Brandenburger Schweinetrog

    In § 231 StGB bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass Schlägerein mit mehreren Beteiligten eine immense Gefährlichkeit innewohnt, die zu einer schweren Körperverletzung oder zum Tod eines Beteiligten führen kann. Lässt sich nicht nachweisen, wer für diese Folge verantwortlich ist, bleibt jedenfalls eine Bestrafung aus dieser Norm. Im sog. "Schweinetrogfall" ließ sich jedoch nachweisen, wer welchen Tatbeitrag erbracht hatte. Problematisch war hier nur, inwieweit die tödliche Folge im Rahmen des § 227 StGB zugerechet werden kann, wenn die Beteilgten nicht mit der zum Tode führenden Tathandlung eines Mitschlagenden rechnen.

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  • ZR
    Aufwendungsersatzanspruch des Lehrers für die Anschaffung eines Schulbuchs

    Der Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für betrieblich veranlasste Tätigkeiten nach § 670 BGB analog ist ein alter Hut in arbeitsrechtlichen Klausuren – zumindest in seinen Standardkonstellationen wie etwa der Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen. Spannend wird es erst, wenn man das altbekannte Terrain verlasst! Wie sieht es etwa mit einem Aufwendungsersatzanspruch des Lehrers für die Anschaffung eines im Unterricht benötigten Schulbuchs aus? Stellt sich eine solche (dem Bearbeiter bisher unbekannte) Problematik in einer Klausur, ist es unerlässlich, nicht nur die entsprechende Anwendbarkeit des § 670 BGB im Arbeitsverhältnis zu kennen, sondern auch seine konkreten Voraussetzungen auf den Einzelfall anzuwenden zu wissen. Mit der oben genannten Frage (und den Voraussetzungen des Anspruchs nach § 670 BGB analog) hatte sich das BAG in seinem Urteil vom 12.03.1013 (Az. 9 AZR 455/11 – kostenlos abrufbar unter www.bundesarbeitsgericht.de) zu befassen.

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  • ÖR
    Ramelow und die Schlapphüte

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet ist, kann gemeinhin als der Inlandsgeheimdienst bezeichnet werden. Aufgabe des Amtes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben. Ob darunter auch die Beobachtung des Parlamentarieres Bodo Ramelow von der Fraktion der Linkspartei fällt, hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 17.9.2013 zu entscheiden. Der Beschluss ist auf der Homepage des Gerichts nachzulesen, www.bundesverfassungsgericht.de (2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08)

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  • ZR
    Rechte des Käufers aus einer vom Verkäufer in Auftrag gegebenen tierärztlichen Ankaufsuntersuchung nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind ein beliebtes Thema im ersten Staatsexamen. Mit seinen vier Voraussetzungen (Leistungsnähe, Erkennbarkeit der Drittbezogenheit, Gläubigerinteresse, Schutzbedürftigkeit) lassen sich nicht nur Wissen, sondern auch methodisches Verständnis und Argumentationsfähigkeit abprüfen. Das OLG Hamm beschäftigte sich in seinem Urteil vom 29.05.2013 – 12 U 178/12 beinahe  schulbuchmäßig mit dem Anwendungsbereich und den allgemeinen Voraussetzungen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – hier insbesondere mit dem Kriterium des „Gläubigerinteresse“. 

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  • ÖR
    Das Leben des Anderen

    Das OVG Münster (Az.: 5 A 607/11 bisher erst bei beckonline BeckRS 2013, 53569 veröffentlicht) musste sich vor kurzem mit der Frage beschäftigen wie sich der Bruder eines Sexual- und Gewaltstraftäters gegen dessen Dauerobservation rechtlich wehren kann. Der aus der Haft entlassene S kam nach seiner Haftstrafe bei seinem Bruder B unter. Von dieser Zeit an ordnete der zuständige Landrat die Dauerobservation des S an. Dies wirkte sich natürlich auch auf den B aus, da S nun in seinem Haus wohnte. Folgich überwachte die Polizei also auch das Haus des B. B beantragte erfolglos beim Landrat die Einstellung der Observation. Anfang 2010 erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Unterlassung der Maßnahme. Im Laufe des Gerichtsverfahren begab sich S in eine sozialtherapeutische Anstalt woraufhin die Observation eingestellt wurde. Der Kläger B beantragte nunmehr festzustellen, dass die langfristige Observation bis zum Zeitpunkt ihrer Einstellung rechtswidrig war.

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  • ZR
    Mithaftung des Ehegatten nach § 1357 BGB auch nach Trennung?

    § 1357 BGB stellt eine der Schlüsselnormen des ehelichen Güterrechts dar und sollte allen Examenskandidaten bekannt sein. Durch § 1357 BGB wird jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen – durch den Vertragsschluss wird der andere Ehegatte also automatisch mitverpflichtet und mitberechtigt. Was geschieht jedoch, wenn es sich um Dauerschuldverhältnis handelt und die Ehegatten sich nun trennen oder der bloß mitverpflichtete Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht? Endet die Mitverpflichtung oder besteht sie fort? Der BGH hatte am 24.04.2013 – XII ZR 159/12 Gelegenheit, diese Frage zu entscheiden (Der Beschluss ist kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de).

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  • SR
    Wie und womit muss bei der räuberischen Erpressung gem. § 255 StGB gedroht werden?

    Eine Drohung ist das in Aussicht Stellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt. Bei § 255 StGB muss mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben gedroht werden. Droht also ein Täter damit, im Falles des Nichtzahlens eines Geldbetrages den Hund des Opfers zu töten, dann mag dies zwar ein empfindliches Übel für das Opfer sein und reicht durchaus für § 253 StGB nicht aber für die räuberische Erpressung gem. § 255 StGB. Fraglich ist jedoch, ob in dieser Drohung nicht zugleich eine konkludente Drohung für Leib und Leben des Opfers liegt, nach dem Motto "Erst der Hund, dann Du".

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  • ZR
    Vergütungsanspruch einer Kartenlegerin

    Kurios anmutende Sachverhalte, in denen die Parteien die Erbringung von Leistungen mittels magischer oder übernatürliche Kräfte und Fähigkeiten zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung machen, beschäftigen die deutschen Gerichte weitaus häufiger als man zunächst vermuten mag. Der BGH hatte sich am 13.01.2011 – III ZR 87/10 mit einem Klassiker aus dieser Sparte zu beschäftigen: dem Vergütungsanspruch einer Kartenlegerin. Examensrelevant wird der Fall vor allem, da der BGH sich eingehend mit § 326 BGB auseinandersetze und schlussfolgerte, eine Verantwortlichkeit des Gläuber iSd. § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB könne auch daraus folgen, dass er vertraglich das Risiko der nun eingetretenen Leistungsstörung übernommen habe.

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  • ÖR
    "TV-Duell" zu Dritt?

    Es klingt fast wie eine Geschichte aus einer anderen Zeit. Im Jahre 2002 versuchte sich der damalige Vorsitzende der FDP in das erstmals ausgestrahlte sog. "Kanzlerduell" von ARD und ZDF einzuklagen. Die beiden Rundfunkanstalten beabsichtigten nur die aussichtsreichen Kandidaten Schröder und Stoiber einzuladen. Damit wollte sich der FDP-Vorsitzende nicht zufrieden geben und klagte vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht auf Zulassung zum "Kanzlerduell". Beide Gerichte verneinten sein Begehren. Gegen diese Entscheidungen erhob die FDP Verfassungsbeschwerde und stellte einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Die Entscheidung finden Sie in der NJW 2002, 2939 f.

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