Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • SR
    Rechtsprechungswandel bei Tötung auf Verlangen durch Unterlassen?

    Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München ist die Entscheidung eines an Alzheimer erkrankten Menschen, sich durch eigenes Handeln selbst das Leben zu nehmen, als eigenverantwortliche Selbstgefährdung auch dann verbindlich, wenn infolge von Bewusstlosigkeit ein Tatherrschaftsverlust eintritt. Respektieren die Angehörigen dies, indem sie es unterlassen, ärztliche Hilfe zu holen, machen sie sich nicht gem. §§ 216, 13 StGB strafbar. Es bleibt eine straflose Teilnahme am Suizid.

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  • SR
    BGH ändert seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe

    War in der Vergangenheit nur die passive Sterbehilfe (durch Unterlassen gem. § 13 StGB) straflos, so ist nunmehr auch der aktive medizinische Behandlungsabbruch, der zum Tode führt, straflos, sofern die Voraussetzungen der Patientenverfügung gem. §§ 1901a ff BGB vorliegen. Der BGH stärkt damit das Selbstbestimmungsrecht eines Sterbewilligen.

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