Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ÖR
    Auch Sie würden DVU wählen!

    Diese Worten schmückten eine Wahlkampfzeitung der rechtsextremen Partei Deutsche Volksunion (DVU) in Bremen aus dem Jahre 1991. Unter diesen einleitenden Worten stand neben den Potraits von Kurt Schumacher, Friedrich Ebert und Friedrich Engels auch das Potrait von Wilhlem Kaisen. Dieser 1979 verstorbene SPD- Politiker war Präsident des Bremer Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt. Gegen diese Veröffentlichung wehrte sich die Tochter Kaisens. Sie nahm die DVU zivilrechtlich in Anspruch, es zu unterlassen, die Behauptung, Kaisen würde DVU wählen, aufzustellen oder zu verbreiten. Nach einem Sieg vor dem Landgericht unterlag die Tochter vor dem Oberlandesgericht (NJW-RR 1995, 84 ff.) Gegen dieses Urteil legte sie Verfassungsbeschwerde ein. Die Entscheidung finden Sie in NJW 2001, S. 2957 ff.

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  • ZR
    Sensationsberichterstattung über Prominente während eines laufenden Strafverfahrens

    „Der Fall Kachelmann“, also das Strafverfahren gegen den bekannten Journalisten und Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung, beschäftigte nicht nur die deutsche Justiz über Monate hinweg: Durch die ausführliche Berichterstattung in sämtlichen Medien konnte auch jeder Bürger in der Bundesrepublik laufend Anteil an dem Verfahren nehmen. Der Inhalt der Berichterstattung war dabei für Kachelmann nicht immer angenehm: So verbreitete die Bildzeitung nach Anklageerhebung, aber noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung, auf ihrer Internetseite eine Einlassung Kachelmanns aus seiner ersten nichtöffentlichen Vernehmung durch den Haftrichter, welche die gängigen Sexualpraktiken mit seiner ehemaligen Freundin zum Gegenstand hatte. Kachelmann erhob Klage auf Unterlassung der weiteren Verbreitung seiner Einlassung gegen die Bildzeitung; das Verfahren ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim BGH. Dieser hatte sich in seinem Urteil vom 19.03.2013 – VI ZR 93/12 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) damit auseinanderzusetzen, ob (a) eine Berichterstattung, aus der sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ziehen lassen, während eines laufenden Strafverfahrens zulässig ist und ob (b) dem Kläger hier der geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung zusteht.

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  • ÖR
    Die Partei hat immer recht

    Das Wohl und Wehe der geplanten "Großen Koalition" hängt derzeit von einem Mitgliedervotum ab, das eine der drei beteiligten Parteien zu dieser Frage veranstaltet. Inwieweit dieses verfassungsrechtlich bedenklich sein soll, führte nicht nur zu einem TV-wirksamen-Streit zwischen dem Parteivorsitzenden Gabriel und einer bekannten Fernsehmoderatorin. Gabriels Aussage, dass es gar kein Verfassungsrechtler geben soll, der verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Mitgliederentscheid habe, war im Ergebnis zumindest ein wenig überspitzt dargestellt. Die vorhandenen verfassungsrechtlichen Zweifel wurden jetzt zumindest vorerst vom Bundesverfassungsgericht ausgeräumt. Den ablehnden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvQ 55/13 vom 6.12.2013 finden Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de).

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  • SR
    Zum "bewussten" Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs

    Die Definition des Begriffes "gefährliches Werkzeug" in den §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a StGB ist in Literatur und Rechtsprechung äußerst umstritten. Nach Auffassung des BGH ist der Begriff mit den gängigen Auslegungsmethoden gar nicht definierbar (näheres dazu finden Sie hier bei BGH & Co unter "Definition verzweifelt gesucht")
    Davon abzugrenzen ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Täter dieses Werkzeug "beisichführen" muss. Der BGH hat hierzu in einer Entscheidung vom 12.07.2005 (4 StR 170/05 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) Stellung genommen.

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  • ZR
    Haftungsbegrenzung bei der GbR durch Verwendung des Zusatzes „mbH“?

    Die Themen „Haftung und Haftungsbeschränkung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ beschäftigten die deutsche Rechtsprechung und Literatur über Jahrzehnte hinweg – für die Examenskandidaten ist es ratsam zumindest die Eckpfeiler dieser Streitigkeiten zu kennen. Eine in praktischer Hinsicht besonders bedeutsame Frage hatte der BGH in seinem Urteil vom 27.09.1999 – II ZR 371/98 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zu entscheiden: Kann die Haftung durch Verwendung des Zusatzes „mbH“ wirksam auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden?

     

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  • ZR
    Jura-Repetitorium als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf?

    Eine für wohl viele Studenten der Rechtswissenschaften relevante Frage hatte OLG Hamm in seinem Beschluss vom 28. 05. 2013 – 6 WF 298/12 (NJW 2013, S. 2911 ff.) zu beantworten: Sind die Kosten für ein privates Repetitorium, das der Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen dient, als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf anzuerkennen?

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  • SR
    Was ist eine "andere Straftat" bei § 306 b II Nr. 2 StGB?

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer "anderen Tat" gesprochen werden kann, stellt sich nicht nur bei § 211 StGB. Auch bei § 306 b II Nr. 2 StGB wird verlangt, dass der Täter "in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken". Mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 hat der BGH hierzu seine Rechtsprechung geändert und Ihnen damit einen "Klausurklassiker" beschert. Grund genug, sich mit dieser wenig beliebten Problematik aus dem Strafrecht BT III zu beschäftigen.in

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  • ÖR
    Fortführung einer Untätigkeitsklage als Verpflichtungsklage

    Streit herrscht unter den Gelehrten und den Gerichten was der Streitgegenstand der Verpflichtungsklage ist. Ist es der ablehnende Bescheid? Ist es nur der mögliche Anspruch des Klägers? Oder ist es vielleicht sogar beides. in einer baurechtlichen Konstellation, die als Untätigkeitsklage begann, hatte das OVG NRW Gelegenheit sich zu diesen Fragen zu äußern. Die Entscheidung finden Sie in DVBl. 2010, 1309 ff.

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  • ÖR
    Mali im Staatsexamen

    Wo liegt der Staat Mali? Wie heißt seine Hauptstadt? Welche legendäre Stadt liegt am Hauptfluss des Landes? Und wer regiert das Land? Nein es sind nicht Fragen bei Jauchs Millionärsratespielchen und es handelt sich auch nicht um einen Einstellungstest des Auswärtigen Amtes für Bewerber mit dem Spezialgebiet Westafrika. Es handelt sich um Fragen, die im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung gestellt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob juristische Referendare diese Fragen beantworten können müssen in der zweiten Staatsexamensprüfung. Nachzulesen ist die Entscheidung in BVerwGE 78, 55 ff.

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  • ZR
    Bereicherungsausgleich bei Bau eines Hauses auf fremdem Grundstück

    Die sog. Zweckverfehlungskondiktion (condictio ob rem), geregelt in § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2. BGB, betrifft die Rückabwicklung von Leistungen, die in Erwartung des Eintritts eines bestimmten Erfolges gemacht wurden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der mit der Leistung bezweckte Erfolg ausgeblieben ist, kann die Leistung mithilfe der Zweckverfehlungskondiktion zurückgefordert werden. Typische Klausurprobleme drehen sich um die Zweckvereinbarung – damit hatte sich auch der BGH kürzlich in seinem Urteil vom 19.7.2013 – V ZR 93/12 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) auseinander zu setzen: begründet auch in eine nicht der Form des § 311b Abs. 1 BGB (hier iVm. § 11 ErbbauRG) entsprechende Abrede die berechtigte Erwartung, Eigentum an einem Grundstück zu erwerben, sodass dem potenziellen Erwerber bei Enttäuschung dieses Erwartung ein Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB zusteht? 

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