Bei einem „Schenkkreis“ handelt es sich um eine Form von Schneeballsystem: Neue Teilnehmer schenken nach ihrem Eintritt in die Gruppe den sich schon länger im Schenkkreis befindlichen Mitgliedern einen bestimmten Geldbetrag. Dabei hoffen sie später, nachdem sie in der Hierarchie aufgestiegen sind, selbst von neu geworbenen Teilnehmern beschenkt zu werden. Der Haken? Während die ersten Mitglieder relativ sicher einen Gewinn erzielen, stehen die Chancen für die große Masse an später hinzutretenden Mitgliedern schlecht, da es mit wachsender Mitgliederzahl auch immer schwieriger wird, die erforderliche Anzahl neuer Mitglieder zu werben. Die vereinbarten Schenkungen sind daher sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Zu den Konsequenzen für einen möglichen Bereicherungsausgleich – insbesondere im Hinblick auf die Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB, hatte der BGH in seinem Urteil vom 13.03.2008 – III ZR 282/07 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) Stellung zu nehmen.
Die §§ 474 ff. BGB stellen Sonderregeln für den sog. Verbrauchsgüterkauf auf, also den Fall, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Eine besonders bedeutsame Sonderregelung findet sich in § 475 Abs. 1 S. 2 BGB: dort ist ein Verbot von Umgehungsgeschäften normiert, das verhindern soll, dass die nach § 475 Abs. 1 S. 1 BGB zwingenden Verbraucherrechte durch anderweitige Gestaltungen beseitigt werden. In seinem Urteil vom 26.01.2005 – VIII ZR 175/04 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, ob die insbesondere im Gebrauchtwarenhandel üblichen „Agenturgeschäfte“, bei denen der Gebrauchtwarenhändler den Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Dritten (in der Regel seinen Kunden) vermittelt, Umgehungsgeschäfte im Sinne des § 475 Abs. 1 S. 2 BGB darstellen.
Eine "Cash-Cow" besonderer Art ist das anwaltliche Mahnschreiben, welches u.a. bei tatsächlichen oder vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen (Streaming von Videos bei "redtube") massenhaft verschickt wird. In derartigen Mahnschreiben, die sich zumeist an rechtliche Laien richten, wird mitunter auch mit dem Einschalten der Staatsanwaltschaft für den Fall der Nichtzahlung der geltend gemachten Forderung gedroht. Nunmehr hat der BGH (Beschluss vom 05.09.2013, AZ 1 StR 162/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) deutlich gemacht, dass diese Schreiben den Tatbestand der Nötigug gem. § 240 StGB erfüllen können.
In dem unter dem Namen „Keck“ bekannt gewordenen Urteil aus dem Jahr 1993 befasste sich der EuGH u.a. mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 30 EWGV (heute Art. 34 AEUV). Ihre große Bedeutung erlangte die Entscheidung dadurch, dass der EuGH seine bis dato in der Dassonville-Formel enthaltene sehr weite Definition einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ wieder begrenzte.
In seinem berühmten Dassonville-Urteil beschäftigte sich der EuGH mit der Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 34 AEUV (ehemals Art. 30 EWGV) und trug maßgeblich zur Liberalisierung des innereuropäischen Handels bei. Die Entscheidung können Sie nachlesen in NJW 1975, S. 515 ff.
Wegweisend für die Haftung von Mitgliedstaaten bei einem Verstoß gegen Unionsrecht war die Francovich-Entscheidung des EuGH (EuGH Slg. 1991, I-5357 = NJW 1992, 165), die Sie kennen sollten.
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist ein beliebtes Thema im ersten Staatsexamen – bietet er doch mit seiner Vielzahl an denkbaren Fallkonstellationen die Gelegenheit, nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch Systemverständnis und Argumentationsfähigkeit der Kandidatinnen auf den Prüfstand zu stellen. Im berühmten „Nitrierofen-Fall“, Urteil vom 02.07.1996 – X ZR 104/94 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), klärte der BGH Grundsätzliches hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen vertragsfremden Dritten vertragliche Ersatzansprüche zugute kommen können.
Die Frage, ob man auf die Sonnenbank gehen soll oder doch lieber aristokratische Blässe bevorzugt, ist nicht nur eine ästhetische Frage. Im Jahre 2009 normierte der Gesetzgeber in § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionsierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, ein Verbot der Benutzung von Sonnenstudios und ähnlichen Einrichtungen für Minderjährige. Auch ein Einverständnis der Eltern war gesetzlich nicht vorgesehen. Gegen diese Regelung erhoben eine 13-järige, die mit Einverständnis ihrer Eltern gelegentlich Sonnenbanken nutzte, ihre Eltern und ein Sonnenstudiobetreiber Verfassungsbeschwerden. Die Entscheidung ist nachzulesen in NJW 2012, S. 1062 ff.
Nicht in jedem Bundesland kann man im Supermarkt bis um Mitternacht noch eine Flasche Wein kaufen oder mitten in der Nacht am Kiosk die Biervoräte ergänzen. Das Land Baden-Württemberg versuchte im Jahre 2010 durch eine gesetzliche Regelung, den hohen Anteil von Straftaten und Ordnungsstörungen, die nachts unter Alkoholeinfluss begangen werden, zu bekämpfen. Das Land ergänzte sein Ladenöffnungsgesetz um einen § 3 a: "In Verkaufsstellen dürfen alkoholische Getränke in der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr nicht verkauft werden. Hofläden sowie Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Genossenschaften, von landwirtschaftlichen Betrieben und auf Verkehrsflughäfen innerhalb des Terminals dürfen alkoholische Getränke abweichend von Satz 1 verkaufen." Gegen diese Regelung erhob ein Tankstellenpächter Verfassungsbeschwerde. Die Entscheidung ist nachzulesen in: NVwZ 2011, S. 355 ff.
Diese Worten schmückten eine Wahlkampfzeitung der rechtsextremen Partei Deutsche Volksunion (DVU) in Bremen aus dem Jahre 1991. Unter diesen einleitenden Worten stand neben den Potraits von Kurt Schumacher, Friedrich Ebert und Friedrich Engels auch das Potrait von Wilhlem Kaisen. Dieser 1979 verstorbene SPD- Politiker war Präsident des Bremer Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt. Gegen diese Veröffentlichung wehrte sich die Tochter Kaisens. Sie nahm die DVU zivilrechtlich in Anspruch, es zu unterlassen, die Behauptung, Kaisen würde DVU wählen, aufzustellen oder zu verbreiten. Nach einem Sieg vor dem Landgericht unterlag die Tochter vor dem Oberlandesgericht (NJW-RR 1995, 84 ff.) Gegen dieses Urteil legte sie Verfassungsbeschwerde ein. Die Entscheidung finden Sie in NJW 2001, S. 2957 ff.
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