Gegenstand des Urteils in einem Strafverfahren ist gem.§ 264 Abs. 1 StPO die in der Anklage bezeichnete (prozessuale) Tat. Nun können sich in einer Hauptverhandlung neue Erkenntnisse ergeben, die ggfs. einen rechtlichen Hinweis gem. § 265 StPO oder aber eine Nachtragsanklage gem. § 266 StPO erforderlich machen.
Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns den maßgeblichen Unterschied zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen ansehen und die Anwendbarkeit der §§ 280 ff. auf gesetzliche Schuldverhältnisse beleuchten.
Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob der geschäftsführende Alleingesellschafter als Verbraucher im Sinne des § 13 angesehen werden kann oder Kaufmann ist.
In diesem Beitrag wollen wir der Frage nachgehen, ob die Haftungsprivilegierung in § 1664 I auch im Fall der Aufsichtspflichtverletzung zur Anwendung gelangen kann.
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kaufmann kraft Eintragung gemäß § 5 HGB.
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kannkaufmann gem. § 3 HGB.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen, ob § 434 Abs. 3 auch bei einem Identitätsaliud Anwendung findet.
Mit der Frage, ob ein Mangel schon vor Abnahme vorliegen kann, korrespondiert die Frage, ob die Mängelgewährleistungsrechte auch schon vor der Abnahme zur Anwendung gelangen können.
In unserer „Lernblätter“-Reihe schauen wir uns ausgewählte Problemkreise im Rahmen examensrelevanter Rechtsgebiete in Kurzform an. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Wir merken uns daher: die Geschäftsführung ohne Auftrag kann als Schuldverhältnis Anknüpfungspunkt für die Haftung nach den §§ 280ff. sein.
Bevor man in die Prüfung der Stellvertretung einsteigt sollte man überlegen, ob überhaupt ein Fall der Stellvertretung vorliegt. Hier gibt es klassische Abgrenzungsfragen, die vor der Prüfung zumindest im Kopf durchgegangen werden sollten.
Hier findest Du die relevanten Abgrenzungskriterien.
Die Geschäftsführung ohne Auftrag macht den Klausurbearbeitern häufig Schwierigkeiten. Daher sollte man sich in der Examensvorbereitung die Sonderfallgruppen der Geschäftsführung ohne Auftrag einmal ansehen, um sie im Examen zu erkennen und mit Leichtigkeit zu lösen. Heute wollen wir uns die Fallgruppe des pflichtgebundenen Geschäftsführers ansehen.
Bundesgerichtshof legt Fragen zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.
Hier ein kleiner Fall zur Möglichkeit der Geltendmachung von Einreden i.R.d. sog. Revokationsklage.
Sonderfragen der GoA - heute: Anwendbarkeit im Falle einer Leistung durch einen Gesamtschuldner
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen