Der Geschäftsführer (G) der X- GmbH (X) überreicht einem der Angestellten eine Kündigung. Der Angestellte weist die Kündigung nach § 174 Satz 1 BGB umgehend zurück. Ist die Erklärung unwirksam, wenn der Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nicht entsprechend nachweist? Die Antwort enthält eine in Klausuren gerne übersehene Frage.
Im letzten Beitrag haben wir uns mit den §§ 474 und 475 beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns die übrigen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs und des Unternehmerregresses ansehen.
Das Strafverfahrensrecht kennt eine Vielzahl von Verfahrenshindernissen. Diese Hindernisse führen dazu, dass eine Entscheidung in der Sache nicht ergehen kann. Sie sind von Amts wegen in jedem Abschnitt des Erkenntnisverfahrens zu berücksichtigen.
Änderungen im BGB Im letzten Beitrag haben wir uns mit den Verjährungsvorschriften der Rückgriffsansprüche beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns § 474 und § 475 ansehen.
Die Verhandlungen um die "GroKo" beherrschen seit Wochen die politische Debatte und nach Abschluss der Verhandlungen gibt es fast stündlich neue "Breaking News" über Personen. Doch was ist ein Koalitionsvertrag (verfassungs-)rechtlich?
Im letzten Beitrag haben wir uns die Änderungen zum Unternehmerregress angesehen. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns mit der Verjährung der Rückgriffsansprüche. Die neue Regelung hierzu findest Du in § 445b.
Im letzten Beitrag haben wir uns die Änderungen in § 309 Nr. 8b lit. cc, § 218 und § 440 angesehen. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns mit einer Änderung, die Du im bisherigen Recht nur als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs behandelt hast.
Immer wieder stellt sich die Frage, ob das Handeln der Polizei als Verwaltungsakt oder – mangels „Regelung“ – als Realakt zu verstehen ist. Dazu heute einige Hinweise und Überlegungen, wie ihr zu einer dogmatisch gut vertretbaren und klausurtaktisch geschickten Lösung kommt
Was ist zu tun, wenn Bereicherungsrecht zu prüfen ist und sich aus dem Sachverhalt nicht ergibt, ob eine Barzahlung erfolgte oder eine Überweisung vorgenommen wurde.
Im letzten Beitrag haben wir die Änderungen in § 439, hier insbesondere Abs. 3, aufgezeigt. In dieser Fortsetzung wollen wir uns weitere Änderungen im Kaufrecht ansehen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen