Der BGH beschäftigt sich in diesem Fall mit der Frage wann deliktische Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn ein bestehender Mangel an der Kaufsache zu einem weitergehenden Schaden an der Sache führt.
Das OLG Frankfurt am Main beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 mit der Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung über einen Dschihadisten, der seine Strafe weitgehend verbüßt hat und wegen des Strafrestes unter Bewährung steht, zulässig ist.
Der BGH hat die Rechtslage bezüglich anfänglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit bereits geklärt. Doch wie ist zu entscheiden wenn die Schwarzgeldabrede nachträglich erfolgt? Mit dieser Konstellation beschäftigt sich der BGH in seinem Urteil vom 18.1.2017, VIII ZR 17/16.Dieser Fall ist eine wunderbare Vorlage für eine Examensklausur und sollte immer wieder in Erinnerung gerufen werden.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 5.10.2016 VIII ZR 222/15 mit der Frage auf welchen Zeitpunkt bei Mietzahlungen im Überweisungsverkehr abzustellen ist. Kommt es darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag (§ 556b BGB) auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist oder kommt es darauf an, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt?
im vorliegenden Fall musste der BGH in seinem Urteil vom 23.10.2015 V ZR 76/14 entscheiden, ob ein notwendiger Streitgenosse an das Anerkenntnis seines Streitgenossen gebunden ist und ob er ein solches im Rahmen der Berufung widerrufen kann. Die Entscheidung ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2015-10-23&nr=73017&pos=0&anz=1
Das Urteil des BGH vom 15. Januar 2016 (V ZR 278/14) beschäftigt sich mit der Frage wann ein auffälliges und wann ein besonders grobes Missverhältnis im Sinne von § 138 vorliegt und welche Konsequenzen das Vorliegen dieser Merkmale für die subjektive Komponente des Tatbestandes hat. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der BGH zudem mit der Behandlung von Vertragsnebenkosten, wenn diese vom Verkäufer getragen werden. Wirken sich diese auf die Berechnung aus? Dieses Urteil behandelt Grundfragen zur Sittenwidrigkeit und sollte schon allein deshalb zur Kenntnis genommen werden. Darüber hinaus eignet es sich hervorragend zum Einbau in eine Klausur.
Die Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2016 VI ZR 465/15, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de eignet sich sehr gut zum Einbau in eine Examensklausur zum ersten und zum zweiten Staatsexamen. Muss sich bei einem Gerangel zwischen 2 Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, der Geschädigte die spezifische Tiergefahr seines eigenen Hundes anspruchsmindernd analog § 254 Abs. 1 anrechnen lassen?
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15 – abrufbar unter www.Bundesgerichtshof.de – mit der Frage, ob bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der an sich geeignet ist einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig dazu führt, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretener Gesundheitsschädigung umgekehrt wird. Die hier zu erörternde Beweislastumkehr ist im Rahmen des Behandlungsvertrags gem. §§ 630a ff. (für die Behandlung von Menschen) kodifiziert. Im Kern geht es daher um die Frage, ob diese Grundsätze auf den tierärztlichen Behandlungsvertrags übertragbar sind.
Kann der Berechtigte (z.B. ein Supermarktbetreiber) gegen den Fahrzeughalter Rechte aus GoA geltend machen, wenn dieser unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abgestellt hat und der Berechtigte dieses abschleppen/umsetzen lässt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Urteil des BGH vom 11.3.2016 V ZR 102/15 (abrufbar unter www.BGH.de).
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 15. Juni 2016 VIII ZR 134/15, abrufbar unter www.BGH. de, mit der Frage, ob nach der Schuldrechtsmodernisierung von einem weiten oder einem engen Beschaffenheitsbegriff auszugehen ist. Diese Fragestellung ist für das Examen von hoher Relevanz.
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