Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 21.06.2016 mit der Frage beschäftigt wann eine Eigentumsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 verwirklicht wurde und wann eine nicht von § 823 Abs. 1 erfasste bloße Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit vorliegt. Diese - ohnehin examensrelevante – Frage dürfte aufgrund dieser Entscheidung eine Renaissance in den Examensklausuren erfahren. Die Entscheidung ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2016-6-21&nr=75451&pos=12&anz=25 Dieser Fall ähnelt dem sogenannten „Fleetfall“ des BGH vom 19. Dezember 1970 (BGHZ 55 153ff).
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich im vorliegenden Fall mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer, welcher erst am 1. Juli in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, bereits nach Ablauf von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch erwirbt.
Der BGH befasst sich im vorliegenden Urteil mit der Möglichkeit einer Minderung im Reisevertragsrechts, insbesondere dem Ausschluss der Ansprüche bei schuldhafter Nichtanzeige. Im Kern steht die Frage, ob die Kenntnis des Reiseveranstalters vom Mangel die grundsätzliche Notwendigkeit der Anzeige entfallen lässt.
der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.5.2016, VI ZR 496/15 mit der Frage, ob ein Mieter, welcher von seinem Vermieter in grober Weise beleidigt wurde, Anspruch auf Entschädigung in Geld hat.
In diesem Fall lernen sie wann eine Aufklärungspflicht im Rechtsverkehr angenommen werden kann. Im vorliegenden Fall des BGH, vom 02.06.2016 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de/) musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Juwelier den Kunden über eine fehlende – jedoch branchenübliche – Versicherung aufklären muss. Diese Frage lässt sich sehr einfach in einer Klausur unterbringen.
Gewährleistungsrechte werden in Klausursachverhalten häufig zwischen den Parteien ausgeschlossen. Die typischen Wendungen sollten ihnen bekannt sein. Z.B. "gekauft wie gesehen" oder "wie die Sache steht und liegt". Der BGH musste sich im vorliegenden Fall vom. 6.4.2016 mit der Reichweite einer sog. Besichtigungsklausel auseinandersetzen.
Gerade der in diesem Fall notwendige und untypische Prüfungsansatz macht das Urteil des BGH vom 11.11.2008 so interessant für die Prüfungsämter. Der Fall verbindet das Gewährleistungsrecht und das Bereicherungsrecht und lässt sich wunderbar durch den Einbau weiterer Fragen erweitern. Dieses Urteil sollten sie zumindest mal gelesen haben um die Kern AGL nicht zu übersehen. Viel Freude beim Lesen!
Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Urteil vom 24.8.2016 – VIII ZR 182/15 – mit der Frage der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft. Da die Revision – wegen Unzulässigkeit der Klage – zurückzuweisen war, musste sich der BGH nicht ausführlich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Verhalten des Klägers auch rechtsmissbrächlich war, wie dies von der Vorinstanz angenommen wurde. Dennoch äußert der BGH, dass die Entscheidung der Vorinstanz (LG Görlitz) rechtlich nicht zu beanstanden war. Aus diesem Grund haben wir die Ausführungen zu dieser Frage ebenfalls aufgenommen.
Ein anschaulicher Fall zum APR. Der BGH beschäftigt sich im, Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14 mit dem Recht auf Löschung von intimen Aufnahmen nach Beendigung der Beziehung. Der Schwerpunkt liegt klar auf dem examensrelevanten sog. quasinegatorischen Unterlassungsanspruch.
Ein sehr schöner Fall des BGH vom 21. April 2015 (XI ZR 234/14). Man könnte in diesem Fall den Betreuten gegen einen Minderjährigen tauschen und es würde sich kaum etwas ändern. Daher eine schöne Vorlage für die Prüfungsämter. Der Fall enthält typische und sehr wichtige Fragen zur Schutzwürdigkeit von Betreuten und zum Bereicherungsrecht.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen