Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ZR
    Einseitiges Rechtsgeschäft und negative Publizität des Handelsregisters

    Die Stellvertretung bei einseitigen Rechtsgeschäften führt eher ein Schattendasein in der studentischen Ausbildungsliteratur. Der Beschluss des BGH vom 25.10.2012 – Az. V ZB 5/12 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) greift dieses Themenfeld auf und verknüpft es mit Problemen aus dem Bereich des Handelsrechts, namentlich der Prokuraerteilung sowie der negativen Publizität des Handelsregister gemäß § 15 I HGB. Eingekleidet ist der Fall in das unter Studierenden eher unbekannte Beschwerdeverfahren nach § 15 II 1 BNotO.

     

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  • SR
    Wie "schneidig" ist § 32 StGB?

    § 32 StGB ist eine Erlaubnisnorm, die selbst die Tötung eines anderen rechtfertigen kann und sei es nur zur Abwendung eines Angriffs z.B. auf das Eigentum. Im Gegensatz zu § 34 StGB muss hier keine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen (Ausn.: krasses Missverhältnis - im Rahmen der Gebotenheit zu prüfen).  Es geht ausschließlich um die Verteidigungshandlung - das Folgenrisiko dieser Handlung trägt grundsätzlich der Angreifer. Gleichwohl gibt es gewisse Einschränkunken, so bei der Verwendung lebensgefährlicher Verteidigungsmittel und der Notwehrprovokation. Mit einem solchen "Lehrbuchfall" musste sich der BGH im letzten Jahr befassen (4 StR 197/12 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de oder nachzulesen in der NStZ 2013, 139). Grund genug für uns, es ihm gleich zu tun. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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  • SR
    Ein Engel im Irrtum

    "Es irrt der Mensch, solang er strebt" - soviel ist klar, aber können auch Engel irren? Wohl nur, wenn es sich um "Engel der Hölle" handelt. Vorliegend glaubte ein solcher Hells Angel, er werde von einem Bandido angegriffen und schoss. Tod war am Ende ein Polizist, unschuldig jedoch - wie könnte es anders sein - unser Engel. Geholfen hat ihm der Erlaubnistatbestandsirrtum. Die Entscheidung des BGH (2 StR 375/11 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) wurde in den Medien kontrovers diskutiert und gehört inzwischen zu den "Klassikern", die Sie kennen sollten.

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  • ÖR
    Und ewig lockt der KITA-PLATZ...

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Diese beiden Sätze entstammen dem § 24 des Sozialgesetzbuchs VIII. Es handelt sich dabei um den bundesrechtlichen Rechtsanspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung. So einfach die Norm auf den ersten Blick klingen mag haben zwei Gerichte diese bereits vollkommen unterschiedlich ausgelegt und sind zu verschiedenen Ergebnissen gelangt. Es handelt sich um die Beschlüsse des VG Köln (Az. 19 L 877/13) und des OVG NRW (Az.: 12 B 793/13). Insbesondere Inhalt und Reichweite des Anspruchs wurden von den Gerichten unterschiedlich bewertet.

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  • ZR
    Vertraglich modifizierter Zugewinnausgleich

    In relativ kurzen Abständen hat sich der BGH mit zwei Entscheidungen zur Wirksamkeit von Eheverträgen geäußert. Die Entscheidungen setzen sich mit grundsätzlichen Erwägungen zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausgleichsregelungen im Scheidungsfall auseinander und sind somit für die Prüfungsämter die „Grundzüge des Familienrechts“ abprüfen wollen, von gesteigerter Relevanz. Studierende in der Examensvorbereitung sollten sich BGH Az. XII ZR 48/11 und BGH Az. XII ZB 143/12 durchlesen und die Argumentationsketten versuchen nachzuvollziehen. Die Entscheidungen sind kostenlos abrufbar auf www.bundesgerichtshof.de.

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  • SR
    Dass nicht sein kann, was nicht sein darf - keine Heimtücke trotz tatsächlicher Arglosigkeit

    Die Heimtücke gem. § 211 StGB setzt voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Arglos ist das Opfer dabei, wenn es zum Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium nicht mit einem Angriff rechnet. So weit, so gut...gäbe es nicht den BGH, der dem Opfer aus normativen Gesichtspunkten heraus vorschreiben möchte, wann es arglos zu sein hat und wann nicht. Da die Heimtücke das klausurelevanteste Mordmerkmal des § 211 StGB ist, wollen wir uns den Fall, den der BGH zu entscheiden hatte (AZ 1 StR 403/02 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), einmal genauer ansehen.

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  • SR
    Wann ist das Ausnutzen der Arg- und Wehlosigkeit bei § 211 StGB "bewusst"?

    Die Mordmerkmale müssen aufgrund einer Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 45,227) in Ansehung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die die Verwirklichung des Tatbestandes nach sich zieht, restriktiv ausgelegt werden. Bei der Heimtücke gem. § 211 StGB führt dies dazu, dass nach h.M. die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers "bewusst" zur Tötung ausgenutzt werden muss. Aber war genau erfordert dieses "bewusste" Ausnutzen? Und was macht man, wenn das Opfer trotz aller Bedrohungen cool bleibt und mit nichts Bösem rechnet?

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  • ZR
    Wirksame Kündigung keine Voraussetzung für Mehrkosten einer Ausweichunterkunft

    Manchen Sachverhalten ist ohne weiteres nicht unbedingt anzusehen, wo eigentlich das Problem liegen soll. Sind die Prüfungsämter hier wohlgesonnen, präsentieren sie Hinweise in Gestalt von Rechtsansichten der Parteien. Wenn nicht – ist das die Stunde derjenigen, die die Problemkonstellation im Grundriss kennen: Der folgende Fall, den der BGH im Juli 2013 zu entscheiden hatte, enthält eine solche Konstellation. Das Urteil beinhaltet knappe und etwas unsortierte Ausführungen zum Umfang des Schadensersatzes nach § 536a BGB. Es lohnt sich BGH Az. VIII ZR 191/12 durchzulesen und sich ein paar eigene (dogmatische) Gedanken zu machen. Das Urteil ist unter www.bundesgerichtshof.de kostenlos abrufbar.

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  • ZR
    Neues aus der Schwarzarbeit

    Motive für eine Rechtsprechungsänderung sind so vielfältig wie Ihre tatsächliche Anwendung und Umsetzung selten. Manchmal ist eine Änderung der Rechtsprechung aber keine "echte" Änderung, sondern nur eine Änderung des Ergebnisses aufgrund einer Gesetzesänderung. So einen Fall sah der BGH in seinem Urteil vom 01.08.2013 ­ VII ZR 6/13 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Der Fall behandelt die "Ohne-Rechnungs-Abrede" und die Geltung von Mängelgewährleistungsrechten trotz einer solchen. 

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  • ZR
    ...der sich um mich kümmert...

    Die Testamentsauslegung ist ein mitunter gemeiner Gegenstand einer Zivilrechtsklausur. Im Prinzip ist hier alles wie immer: Willenserklärungen müssen ausgelegt werden. Aber: geht es um ein Testament, ist alles auf einmal etwas anders: zwar muss auch hier ausgelegt werden, aber eben (meist) nicht nach dem objektiven Empfängerhorizont gem. § 157 BGB. Außerdem hat der Gesetzgeber einige Fälle testametarischer Gestaltung vorhergesehen und Regeln aufgestellt, wie diese im Einzelfall auszulegen sind. Eine besondere Problematik betrifft dabei die Fallkonstellation, in der nicht eindeutig ist, wer und ob überhaupt jemand Erbe werden sollte. Das OLG München hat sich in seinem Beschluss vom 22.05.2013 ­ - 31 Wx 55/13 mit der Frage auseinandergesetzt, wann eine testamentarische Erbeinsetzung hinreichend bestimmt genug ist. Der Beschluss ist kostenlos abrufbar unter www.gesetze-bayern.de.

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