Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ÖR
    Einmal Ethikunterricht bitte

    Ist die Schule ein Wunschkonzert? Die eigene Erfahrung spricht wohl eher dagegen. Aber möglicherweise kann man sich ja zumindest ein bisschen etwas wünschen. Vielleicht kann man sich sogar etwas für seine Kinder wünschen. Eine alleinerziehende Mutter wollte, dass ihre beiden Grundschulkinder einen Ethikunterricht bekommen. Auf dem Lehrplan ist in Baden-Württemberg erst auf den weiterführenden Schulen der Ethikunterricht vorgesehen. Damit wollte sich die Klägerin nicht zufrieden geben und befragte schlussendlich sogar das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Frage. Nachzulesen ist dieses in vielerlei Hinsicht sehr spannende Urteil auf der Homepage des Gerichts (Az.: BVerwG 6 C 11.13).

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Klärung einer Mangelursache gemäß § 439 II BGB

    Der BGH hat entschieden, dass § 439 II BGB verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten erfasst, „die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.“  Dieser Erstattungsanspruch bestehe auch dann weiter, wenn der Käufer später Minderung geltend macht.

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  • ÖR
    Friedhofsversammlung

    Mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG auch auf kommunalen Friedhöfen Wirkung entfalten kann, beschäftigt sich ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 980/13), das auf der Homepage des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann. Es handelt sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilungen. Die Konstellation zeigt einmal mehr die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit, die vorliegend weder vom Amtgericht noch vom Oberlandesgericht ausreichend gewürdigt wurde.

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  • SR
    Es brennt, es brennt .... aber brennt es auch vollendet?

    Die Brandstiftungsdelikte gem. den §§ 306 ff StGB werden in der Examensvorbereitung meist vernachlässigt, was im Ernstfall dann zu bösen Überraschungen führen kann. Aus diesem Grund wollen wir uns anlässlich einer BGH Entscheidung vom 14.11.2013 (3 StR 336/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) mit der Brandstiftung an dieser Stelle etwas näher beschäftigen.

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  • ZR
    Keine Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung, grundsätzlich nicht vererblich ist. Dies ergebe sich zwar nicht daraus, dass „die ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts unauflöslich an die Person ihres Trägers gebunden und als höchstpersönliche Rechte unverzichtbar und unveräußerlich, also nicht übertragbar und nicht vererblich sind“, jedoch aus der Natur und dem Zweck des Geldentschädigungsanspruchs selbst.

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  • SR
    Und schon wieder: Sportwettenbetrug nach Spielmanipulation beim Fußball

    Schon mit unserer Entscheidungsbesprechung vom 05.08.2013 (http://www.juracademy.de/web/news-detail.php?id=42084) haben wir uns mit dem "Klausurklassiker" Sportwettenbetrug beschäftigt.Der BGH (4 StR 479/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) musste sich nun vor kurzem mit einer weiteren Variante auseinandersetzen. Wie Sie sicherlich bereits wissen, sind vor allem die Prüfungspunkte "Täuschung" und "Vermögensschaden" problematisch. Im Fall "Hoyzer" hatte der BGH seinerzeit beides bejaht und wegen § 263 StGB verurteilt. In der nachfolgend dargestellten Entscheidung hat der BGH nun die Täuschung verneint.

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  • SR
    Warum das Hervorrufen von Angst keine Körperverletzung ist

    Psychische Beeinträchtigungen erfüllen bislang grundsätzlich nicht den Tatbestand des § 223 SGB. Wirkt also ein Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, dann liegt eine Körperverletzung erst dann vor, wenn ein pathologisch, somatisch objektivierbarer Zustand hervorgerufen wurde, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Dies erscheint in Anbetracht der nachhaltigen Auswirkungen von psychischen Beeinträchtigungen auf die gesamte Lebensführung befremdlich, ist aber vor dem Hintergrund der erforderlichen Objektivierbarkeit einer Körperverletzung erklärlich.
    Wie schwerwiegend diese Beeinträchtigungen sein können, ohne dass § 223 StGB verwirklicht ist, hat der BGH erneut deutlich gemacht.

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  • ZR
    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Der BGH hat entschieden, dass einem Fahrradfahrer kein Mitverschulden angelastet werden kann, wenn er bei einem Unfall keinen Helm trägt und dieser den Schaden vermindert hätte. Er begründet dies damit, dass kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend besteht, dass beim Fahrradfahren ein Helm zu tragen ist, da nur 11 % der Fahrradfahrer innerorts einen Helm tragen.

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  • ZR
    Mängelhaftung bei Kunstauktion

    In dieser Entscheidung hatte der BGH sich damit zu befassen, inwieweit es möglich als Auktionator durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Sachmängelhaftung auszuschließen und wann ein Verstoß gegen die §§ 307 ff. BGB gegeben ist (BGH, Urt. v. 9.10.2013 – VIII ZR 224/12 – abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Gerade Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind immer wieder Gegenstand von Examensklausuren und daher sollten neuen Rechtsprechungsentwicklungen in diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. 

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  • ZR
    Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Angebotsrücknahme bei Internetauktionen (eBay)

    Die sog. eBay-Fälle, mit denen der BGH sich zu beschäftigen hat, mehren sich derzeit wieder und sind äußerst examensrelevant. Der hier behandelte, interessante Fall, setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot bei einer Internetauktion (hier: eBay) wirksam zurückgenommen werden kann. Der BGH entschied, dass bei der Auslegung des Erklärungsinhalts eines Angebots immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten sind. „Kommt nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, sofern der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen, ist dies aus der Sicht der an der Internetauktion teilnehmenden Bieter dahin zu verstehen, dass das Angebot des Verkäufers unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht“ (BGH, Urt. v. 8.1.2014 – VIII ZR 63/13 – abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de).  

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