Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ÖR
    Die unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten

    Das Angonese-Urteil des EuGH (nachzulesen in EuZW 2000, S. 468) hat sich in kurzer Zeit zum Klassiker entwickelt, den jeder Studierende kennen muss. Es ist maßgebend für die Dogmatik der Grundfreiheiten und eignet sich besonders gut als Grundlage für eine Klausur. Knackpunkt der Entscheidung war die Frage, ob Privatrechtssubjekte Adressaten der Arbeitnehmerfreizügigkeit sein können.

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  • ÖR
    Meine Straße

    Mit der Frage, ob sich Anwohner gegen eine Straßenumbenennung juristisch wehren können, musste sich das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 befassen. Eine Bezirksvertretung der Stadt Köln hatte beschlossen, die Carl-Diem Straße umzubenennen in die Müngersdorfer Allee. Carl-Diem war ein bekannter Sportfunktionär, dessen Rolle in der Zeit von 1933-1945 unter Historikern umstritten ist. Dies mag auch der Grund für die Entscheidung der Bezirksvertretung gewesen sein. Gegen diesen Ratsbeschluss setzte sich die Deutsche Sporthochschule rechtlich zur Wehr. Die Umbenennung hätte u.a. zur Folge gehabt, dass die Sporthochschule Kosten für Adressänderungen aufzubringen hätte. Die Entscheidung können Sie nachlesen in: NVwZ-RR 2008, S. 487 ff.

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  • ÖR
    Kinder an die Arbeit

    Heutezutage arbeiten immer noch nahezu 200 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren nach Schätzungen von UNICEF. Ein Großteil dieser Kinder arbeitet dabei in Steinbrüchen in Asien und Afrika. Teilweise werden diese Steine auch nach Deutschland exportiert und von örtlichen Steinmetzen für Friedhofsarbeiten verwendet. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat sich u.a. die Bekämpfung von Kinderarbeit zum Ziel gesetzt. Die Konvention Nr. 182 widmet sich ausschlielich dem Kampf gegen Kinderarbeit. Aber wie weit darf der kommunale Satzungsgeber sich diesem Ziel annehmen und damit möglicherweise Freiheiten der örtlichen Steinmetze beschneiden. Lange gab es immer wieder Auseinadersetzungen zwischen den Instanzengerichten. In Bayern beschäftigte das Thema sowohl den BayVGH (GewArch 2012, S. 160 ff.) als auch den BayVerfGH (Az.: Vf 32-VI-10). Schlussendlich hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht wohl wahrscheinlich das letzte Wort gesprochen. Die Entscheidung können sie nachlesen in KommJur 2014, S. 54 ff.

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  • ÖR
    Kopftuch im Gerichtssaal

    Das (muslimische) Kopftuch beschäftigt deutsche Gerichte aller Rechtswege und Instanzen in zahlreichen Fallgestaltungen. Ein Jugendrichter in Berlin-Tiergarten fühlte sich anscheindend so gestört von der Anwesenheit einer kopftuchtragenden Zuschauerin, dass er sie des Saales verwies. Er begründete seine Maßnahme damit, dass Kopfbedeckungen aller Art in einem Gerichtssaal verboten seien. Mit der Frage, ob diese Anordnung rechtmäßig war musste sich dann das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Entscheidung können Sie nachlesen in NVwZ 2007, S. 56 ff.

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  • ÖR
    Wer nicht hören mag, der muss fühlen

    Ein wenig überspitzt, aber wohl nicht gänzlich falsch kann man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 3 % Klausel für die kommende Europawahl bezeichnen. Die Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Gerichts (Az.: 2 BvE 2/13 u.a.; 2 BvR 2220/13). Streng genommen steht die Entscheidung des Gerichts in direkter Kontinuität zur Rechtsprechung des Gerichts, das vor kurzem bereits die 5 % Hürde für verfassungswidrig erklärte (vgl. NVwZ 2012, S. 33 ff.) Aus Gründen der Aktualität sollen hier noch einmal die Grundzüge der Entscheidung nachgezeichnet werden.

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  • ÖR
    Kriegsspiel vor dem Europäischen Gerichtshof

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Laserdromes nach nationalem Recht für rechtmäßig hielt, kam es noch zu einer weiteren Entscheidung in dieser Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nämlich das Verfahren im Wege des sog. Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV (damals Art. 234 EG) dem EuGH vorzulegen. Es war nämlich zu klären, ob die Lösung des Bundesverwaltungsgerichts möglicherweise durch Europarecht korrigiert werden musste. Die Beantwortung der folgenden Vorlagefrage finden Sie in NVwZ 2004, 1471 ff. "Ist es mit den Vorschriften des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr vereinbar, dass nach natikonalem Recht eine bestimmte gewerbliche Betätigung- hier der Betrieb eines so genannten Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen- untersagt werden muss, weil sie gegen die grundgesetzlichen Wertentscheidungen verstößt?"

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  • ÖR
    Kriegsspiel

    Ein Klassiker der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof, den sie in NJW 2002, 598 ff. komplett nachlesen können. Die Entscheidung betrifft einen Querschnitt von öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, die dann auch noch schlussendlich in eine europarechtliche Thematik mündet. Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine gefahrenabwehrrechtliche Verfügung gegen den Betreiber eines "Laserdromes".

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  • ÖR
    Es kann nur einen geben...

    Präsident eines Oberlandesgericht dürfte das Ziel einiger Richter sein. Es liegt jedoch auf der Hand, dass es zumeist mehr Anwärter als Stellen hierfür gibt. So war es auch als die Position des Präsidenten des OLG Koblenz frei wurde, weil der Präsident Justizminister des Landes wurde. Auf die vakante Stelle bewarben sich sowohl der Präsident des LG Koblenz als auch der Präsident des Landessozialgerichts. Grundsätzlich ist die Auswahl nach dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Prinzip der Bestenauslese vorzunehmen. Aber wer ist schon der Beste? Und was kann der unterlegene Bewerber machen, wenn er der Auffassung ist, dass der Mitbewerber zu Unrecht ernannt wurde? Dem Grunde nach werden diese sog. "beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren" durch das vorläufige Rechtsschutzverfahren geprägt. Einer Drittanfechtungsklage gegen eine vorgenommene Ernennung des Konkurrenten steht nämlich regelmäßig der sog. "Grundsatz der Ämterstabilität" entgegen. Aber natürlich gibt es keinen juristischen Grundsatz ohne Ausnahme. Die Ausnahme finden sie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in: NJW 2011, 695.

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  • ÖR
    Die Keck-Entscheidung: Ein weiterer Klassiker zur Warenverkehrsfreiheit aus Art. 34 AEUV

    In dem unter dem Namen „Keck“ bekannt gewordenen Urteil aus dem Jahr 1993 befasste sich der EuGH u.a. mit dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 30 EWGV (heute Art. 34 AEUV). Ihre große Bedeutung erlangte die Entscheidung dadurch, dass der EuGH seine bis dato in der Dassonville-Formel enthaltene sehr weite Definition einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ wieder begrenzte.

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  • ÖR
    Bräunen auch für Babys?

    Die Frage, ob man auf die Sonnenbank gehen soll oder doch lieber aristokratische Blässe bevorzugt, ist nicht nur eine ästhetische Frage. Im Jahre 2009 normierte der Gesetzgeber in § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionsierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, ein Verbot der Benutzung von Sonnenstudios und ähnlichen Einrichtungen für Minderjährige. Auch ein Einverständnis der Eltern war gesetzlich nicht vorgesehen. Gegen diese Regelung erhoben eine 13-järige, die mit Einverständnis ihrer Eltern gelegentlich Sonnenbanken nutzte, ihre Eltern und ein Sonnenstudiobetreiber Verfassungsbeschwerden. Die Entscheidung ist nachzulesen in NJW 2012, S. 1062 ff.

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