Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. November 2015 (Az. OVG 6 S 39.15) steht im Zusammenhang mit dem seit August 2013 allen Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres zustehenden Rechtsanspruch, in Einrichtungen der Kindertagespflege gefördert zu werden. Das hatte darüber zu entscheiden, ob der private Träger eines an eine Grundschule angeschlossenen Horts verpflichtet ist, alle diese Schule besuchenden Kinder – im Rahmen seiner Kapazitäten – zu betreuen und entsprechende Betreuungsverträge mit den Eltern abzuschließen.
Am 29. September 2015 hat der VGH Mannheim geurteilt (Az. 3 S 741/15), dass eine Baugenehmigung einerseits den Bau der genehmigten Anlage gestattet und andererseits die Feststellung enthält, dass die Anlage allen zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht – aufgrund letztgenannter Legalisierungswirkung kann die errichtete Anlage später nicht als baurechtswidrig bewertet werden.
Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 4 S 1914/15) hat der VGH Mannheim festgestellt, dass das in den Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Dienst- und Zivilkleidung sowie zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei Baden-Württemberg enthaltene Verbot von Tätowierungen, die einen vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken und im Dienst sichtbar sind, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Mit Urteil vom 30. Juni 2015 (Az. 22 B 14.564) hat der VGH München entschieden, dass Forderungen, die ein Großabnehmer von Masthühnern an den Betreiber eines Maststalls stellt, nicht ohne Weiteres den Ausschlag geben bei der Beantwortung der Frage, ob alle zumutbaren organisatorischen und betrieblichen Lärmminderungsmaßnahmen ergriffen wurden.
Der Gedanke der Transparenz durchdringt das Staatswesen mehr und mehr. Die Geheimniskrämerei öffentlicher Stellen erfährt durch die Informationsfreiheitsgesetze und grundrechtliche Wertungen einen mächtigen Gegenspieler. Dass die Informationsinteressen der Öffentlichkeit aber auch rechtliche Grenzen haben, zeigt diese aktuelle und politisch viel diskutierte Entscheidung. Mit Beschluss vom 20. Juli 2015 (Az. 6 VR 1.15) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Pressevertreter aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht das Recht umfasst, vom Bundesnachrichtendienst eine Auskunft über die einzelnen in der sogenannten Selektorenliste der National Security Agency (NSA) der USA enthaltenen Selektoren zu verlangen.
Wenngleich Passagiere Verspätungen und Zugausfälle hinzunehmen haben, so stehen ihnen doch bestimmte Fahrgastrechte zu – so etwa das Recht, so frühzeitig wie möglich über die auf ihrer Reiseroute bestehenden Behinderungen informiert zu werden. Dabei ist die Deutsche Bahn nicht nur verpflichtet, die bestehenden Mitteilungsmöglichkeiten auszuschöpfen und effektiv zu nutzen, sondern sie muss auch neue schaffen.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 09. September 2015 (Az. 6 C 28.14) entschieden.
Die Frage nach der Zulässigkeit und den Voraussetzungen für Videoaufnahmen durch die Polizei beschäftigt die Rechtsprechung schon seit Jahren. In einem aktuellen Urteil des OVG Koblenz ging es um die Zulässigkeit von Übersichtsaufnahmen, die von einer Kamera auf einen Monitor in Echtzeit übertragen, jedoch nicht aufgezeichnet und gespeichert werden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handelt und dass Übersichtsaufnahmen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Die Frage der Zulässigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die daran zu stellenden Bedingungen beschäftigt die Rechtsprechung deutscher Gerichte schon seit längerem. Während die Polizeibehörden bei Einsätzen gegen gewaltbereite Fußballfans möglichst viel Spielraum wünschen, mahnen die Freiheitsgrundrechte der Betroffenen zu einem schonenden Eingriff. In jüngster Zeit spielt die Rechtsprechung des EGMR verstärkt in die Rechtsanwendung mit hinein. Eine aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg (Urt. v. 24.2.2014 – 11 LC 228/12, NVwZ 2014, 520 ff.) beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Vorgaben der EMRK auf das deutsche Polizeirecht am Fall der Ingewahrsamnahme eines – strafrechtlich nicht zu belangenden – Ultra-Fans aus Hannover. Es geht dabei zentral um die Frage, in welchen Konstellationen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person aus Art. 5 I 1 EMRK ohne den Zusammenhang mit einem Strafverfahren rechtmäßig eingeschränkt werden kann.
In der Tagespresse heiß diskutiert, aber auch für das Verfassungsrecht interessant: das Bundesverfassungsgericht entschied jüngst (1 BvF 2/13), dass die Vorschriften zum Betreuungsgeld verfassungswidrig sind. Es handelte sich dabei um ein politisch wichtiges Projekt der bayerischen CSU. Zentral kam es auf die Frage an, ob die Regelung zum Betreuungsgeld zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich waren (Art. 74 Abs. 2 GG).
Im Zuge des Erlasses von Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) kommt es in letzter Zeit verstärkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Umfang von Informationsrechten der Öffentlichkeit gegenüber der Exekutive. Es geht aber auch um Parlamentsabgeordnete. Nicht nur die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die parlamentarische Geheimdienstkontrolle wirft die Frage auf: Wie viel dürfen Abgeordnete bzw. Fraktionen wissen und wo verlaufen die Grenzen ihres Informationsrechts?
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