13 Suchergebnisse



  • ZR
    Bestandskraft eines Aufhebungsvertrags (nur) zur sofortigen Annahme

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    Das BAG musste sich in 2022 mit verschiedenen Fragen zur Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags beschäftigen, so z.B. ob die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung und Strafanzeige in Betracht kommt und ob ein Widerruf nach den §§ 312 ff. BGB im Rahmen des Aufhebungsvertrags möglich ist. Ein großer Schwerpunkt lag sodann bei der Frage, ob die konkreten Umstände einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 in Verbindung mit § 249 Abs. 1 begründeten.

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  • ZR
    Informationspflichten beim Behandlungsvertrag

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    Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem Behandlungsvertrag beschäftigen. Hier insbesondere mit der Frage inwieweit den Behandelnden Aufklärungspflichten über die konkreten Kosten der Behandlung treffen. Ein weiterer Schwerpunkt lag sodann im Rahmen des Rückforderungsanspruchs bei der Frage der Kausalität und hier insbesondere der Beweislast. Ist diese gegebenenfalls wegen der wichtigen Fallgruppe des aufklärungsrichtigen Verhaltens umgekehrt? BGH, Urteil vom 28.1.2020 – VI ZR 92/19, NJW 2020, 1211

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  • ZR
    Widerruf einer Schenkung wegen groben Umgangs

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    Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem examensrelevanten Widerruf wegen groben Undanks beschäftigen. Neben der Kernfrage wann grober Undank überhaupt angenommen werden kann und welche Komponenten hier zu prüfen sind, wird die gemischte Schenkung thematisiert. Alles in allem ist diese Entscheidung eine wunderbare Vorlage für einen Klausurfall. BGH, Urteil vom 22.10.2019 – X ZR 48/17, NJW-RR 2020, 179

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  • ZR
    Kündigung eines Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund

    Objektive und subjektive Klagehäufung

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 16.7.2020 – IX ZR 298/19 mit der Frage der Kündigung eines Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund.

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  • ZR
    Kündigung eines Pferdepensionsvertrags

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    Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 12.Februar 2020 – mit dem Pferdepensionsvertrag und den Regelungen über die Kündigung, sowie der Frage inwieweit die ordentliche Kündigung mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist in AGB versehen werden kann. Das Urteil ist sehr examensrelevant. Wie andere aktuelle Urteile findest Du das Urteil auch in Kürze als Falltrainingsvideo in unseren ZR Onlinekurs.

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  • ZR
    Kalt erwischt - Anspruch auf Mitbeheizung einer Doppelhaushälfte

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 08.2.2013 u.a. mit sehr interessanten Fragen zur Kündigung und der Frage, ob aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis auch Leistungsansprüche erwachsen können Abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013-2-8&nr=63513&pos=1&anz=2

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  • SR
    Der „Geldautomaten - Fall“ einmal anders!

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    Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u.a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht?

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  • ZR
    Garantiert sauber, aber nicht garantiert Unfallfrei!

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    Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit der neuen Rechtsprechung zu den „Waschanlagenfällen“. Gegenstand der Besprechung ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2017, abgedruckt in NJW 2018, 637. Im Rahmen einer solchen Aufgabenstellung im Examen wäre der Vertragsschluss zur Reinigung eines Fahrzeugs in der Waschstraße genau zu betrachten (mit diesem Aspekt setzt sich das Urteil allerdings nicht auseinander). Ein wesentlicher Schwerpunkt läge bei der Prüfung von Verkehrssicherungspflichten und der Frage welche Anforderungen an die Beweislast im Rahmen vertraglicher und deliktischer Ansprüche zu stellen sind. Es müsste zudem gezeigt werden wie die Auslegung von AGB zu erfolgen hat und ob im vorliegenden Fall eine Garantiehaftung aus den AGB folgt. Insgesamt stellt dieses Urteil damit eine schöne Vorlage für einen Teil einer Examensklausur dar.

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  • ZR
    Nachmieter stellen ist gar nicht so einfach!

    Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können. (Leitsatz BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - LG Duisburg AG Mülheim an der Ruhr)

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  • ZR
    Unerheblichkeit versteckter Änderungen des Angebots in der Annahmeerklärung

    Auch der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann in Examensklausuren immer wieder eine Rolle spielen. Interessant wird es gerade dann, wenn es um die Auslegung und Anwendung von bekannten Normen geht (hier: § 150 Abs. 2 BGB). So auch im vorliegenden Fall: Hier hat der BGH unter anderem entschieden, dass die Grundsätze von Treu und Glauben es erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. 

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  • ZR
    Der Haakjöringsköd-Fall

    Der Rechtsgrundsatz der falsa demonstratio non nocet (Falschbezeichnung schadet nicht) begleitet Studenten der Rechtswissenschaft von ihrer ersten BGB-AT-Vorlesung bis hin zu den Klausuren der Staatsexamina. Durchaus lohnenswert kann es sein, sich einmal das Musterbeispiel zur falsa demonstratio non nocet anzuschauen: Den Haakjöringsköd-Fall des Reichsgerichts (RGZ 99, 147).

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  • ZR
    Gutgläubiger Erwerb eines Kraftfahrzeugs

    Der gute Glauben ist so etwas wie das Superthema des BGB. Egal in welchem Zusammenhang: dass dieses Thema Gegenstand mindestens einer Examensklausur jeder Kampagne ist, kann schon fast garantiert werden. Wenn sich dieses rechtliche Superthema dann auch noch mit dem tatsächlichen Superthema des Gebrauchtwagenkaufs in der aktuellen Rechtsprechung findet, dann ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Die maßgebliche Entscheidung BGHUrteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 92/12, findet sich in ungekürzter Fassung zum Download bereit auf www.bundesgerichtshof.de. Die Entscheidung wird mit zusätzlichen Hinweisen besprochen von Soergel, Link, Löffler in der NJOZ 2013,1321.

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  • SR
    Durstiges Auto - leeres Portemonnaie

    Der BGH und auch Sie in Ihren Klausuren müssen sich immer wieder mit Fallgestaltungen auseiandersetzen, bei denen Täter - wahlweise mit oder ohne Beobachtung durch das Tankstellenpersonal - ohne bezahlen zu wollen an einer SB - Tankstelle ihre Fahrzeuge betanken. Diese kleinen Fälle eignen sich gut dazu, sich Gedanken zu machen über die Abgrenzung des Diebstahls gem. § 242 StGB vom Betrug gem. § 263 StGB, weswegen uns das nachfolgend einmal näher ansehen wollen...

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