Das unmittelbare Ansetzen zur Tat gem. § 22 StGB beginnt beim Trickdiebstahl gem. § 242 StGB noch nicht zwingend mit dem unmittelbaren Ansetzen zum Trick sondern bestimmt sich wie sonst auch nach der "gemischt subjektiv-objektiven Theorie". Die Abgrenzung Trickdiebstahl - Sachbetrug erfolgt anhand der Vorstellung des Opfers.
Für die Praxis mehr als relevant: Der BGH urteilt erstmals, dass Suchmaschinenbetreiber (vorliegend: Google) für automatisch generierte Vervollständigungsvorschläge (autocomplete) in der Sucheingabe haftbar gemacht werden können. Für die Examensvorbereitung auch relevant: Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung des "Online"-Persönlichkeitsschutz über §§ 823, 1004 BGB weiter! BGH Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12 abrufbar (nach Veröffentlichung) unter www.bundesgerichtshof.de
Das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.1.1958 (BVerfGE 7, 198 ff.=NJW 1958, 257 ff.) ist der erste Meilenstein des Verfassungsgerichts in Hinblick auf die Auslegung der Meinungsfreiheit und deren Einschränkbarkeit durch allgemeine Gesetze. Zudem befasste sich das Gericht mit der "Ausstrahlungswirkung" von Grundrechten bei einer privatrechtlichen Streitigkeit.
In dem Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.6.1958 (BVerfGE 7, 377 ff.=NJW 1958, 1035 ff.) entschied das Bundesverfassungsgerichts grundlegend wie der Schutzbereich der Berufsfreiheit zu verstehen ist und worauf sich die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG bezieht. Dogmatisch entwickelt das Bundesverfassungsgerichts erstmals seine "Drei-Stufen-Theorie" im Hinblick auf die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers.
Das OLG Hamburg (nachlesbar in NStZ-RR 2013, 110) bestätigt in seinem Urteil die bisherige, ständige Rechtsprechung zu Photokopien, Telefax und Co. Danach sind einfache Kopien, Telefaxe sowie eingescannte und via Mail versandte Schriftstücke keine Urkunden gem. § 267 StGB, da sie als Verfielfältigungsstücke keine eigene Gedankenerklärung beinhalteten.
Verabreden sich rivalisierende Jugendbanden zu einer einvernehmlichen Schlägerei, so sind die im Rahmen dieser Schlägerei verwirklichten Körperverletzungen gem. §§ 223 ff StGB trotz der Einwilligung rechtswidrig, da die Schlägerei aufgrund des Eskalationspotentials gegen die guten Sitten verstößt gem.§ 228 StGB.
Nach § 179 BGB haftet ein Vertreter ohne Vertretungsmacht dem Geschäftspartner auf Erfüllung oder Schadensersatz. Der BGH hat diese Regelung entsprechend auf den Fall übertragen, dass eine Unternehmergesellschaft im Rechtsverkehr unrichtiger Weise als GmbH auftritt.
Unter dem Stichwort "Fliesen-Fall" hatte der BGH zunächst dem EuGH einige Fragen zur Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt. Am 21. Dezember 2011 hat der BGH auf dieser Grundlage das Nacherfüllungsrecht im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs entsprechend angepasst (AZ: VIII ZR 70/08).
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München ist die Entscheidung eines an Alzheimer erkrankten Menschen, sich durch eigenes Handeln selbst das Leben zu nehmen, als eigenverantwortliche Selbstgefährdung auch dann verbindlich, wenn infolge von Bewusstlosigkeit ein Tatherrschaftsverlust eintritt. Respektieren die Angehörigen dies, indem sie es unterlassen, ärztliche Hilfe zu holen, machen sie sich nicht gem. §§ 216, 13 StGB strafbar. Es bleibt eine straflose Teilnahme am Suizid.
War in der Vergangenheit nur die passive Sterbehilfe (durch Unterlassen gem. § 13 StGB) straflos, so ist nunmehr auch der aktive medizinische Behandlungsabbruch, der zum Tode führt, straflos, sofern die Voraussetzungen der Patientenverfügung gem. §§ 1901a ff BGB vorliegen. Der BGH stärkt damit das Selbstbestimmungsrecht eines Sterbewilligen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen