Das BVerfG hat mit Beschluss vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20, erneut die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat erhöht.
Der EuGH verurteilt Polen wegen eines Kernstücks seiner Justizreform, einer Disziplinarkammer am Obersten Gericht. Diese sei, so der EuGH, politisch nicht unabhängig genug. Die Regierung in Warschau widerspricht.
Im Streit über ein Urteil des BVerfG zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine bahnbrechende Entscheidung gefällt, diesmal im Bereich Klimaschutz: Das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes greife zu kurz, entschieden die höchsten Richterinnen und Richter. Erstmals verpflichtet das Karlsruher Gericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030. Eine zu zögerliche Klimapolitik bedrohe die Freiheit künftiger Generationen und verletzte daher deren Grundrechte. Der Bund muss daher nun auch regeln, wie es mit dem Klimaschutz nach 2030 weitergehen soll.
Lange war sie umstritten – die Mietpreisdeckelung in Berlin. Nun haben die Richter in Karlsruhe das Prestigeprojekt des Berliner Senats gekippt. Dem Land fehle die Gesetzgebungskompetenz. Nach 14 Monaten ist der Berliner Mietendeckel Geschichte - auf die Berliner Mieter, die von ihm profitierten, kommen nun Nachforderungen zu.
In den letzten Wochen gab es einige Unklarheiten dazu, ob und inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Partei bundesweit beobachtet und was diesbezüglich kommuniziert werden darf.
Das BVerfG hat die Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes zum EU-Corona-Wiederaufbaufonds auf Eilantrag gestoppt.
Polen und Ungarn haben wie angekündigt vor dem EuGH Klage gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt eingelegt.
Im September 2009 kamen Dutzende von Menschen in Afghanistan im Rahmen des Bundeswehr-Einsatzes ums Leben. Hinterbliebene kritisierten, dass es keine ausreichende juristische Aufarbeitung des Angriffs in Deutschland gegeben habe. Dies sah der EGMR nun anders.
Nach dem Reaktorunglück in Japan wurde der Atomausstieg beschlossen. Den Kraftwerksbetreibern wurden Entschädigungen zugesichert. Das Atomgesetz (AtG) wurde entsprechend geändert, zuletzt mit der 16. Novelle 2018. Das BVerfG verlangt nun Nachbesserungen. Insbesondere bemängelt es, dass Ausgleichszahlungen für betroffene Kraftwerksbetreiber unzumutbar geregelt seien. Auch sie die 16. Novelle aufgrund formaler Mängel nie in Kraft getreten.
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