Die im August 2018 wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Die Befugnisse des Artikels 29 im Polizeiaufgabengesetz verstoßen laut des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter jedoch nicht.
Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die privaten Rechte auf Schutz von Daten gestärkt: Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte das „Privacy Shield“ Abkommen mit den USA für unwirksam. Das Karlsruher Gericht erklärte die bestehenden Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.
Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?
Das BVerfG hatte in den letzten Wochen den Corona-bedingten Beschränkungen von Grundrechten enge Grenzen auferlegt und dabei erneut die Grundrechte gestärkt und ihre Rolle im demokratischen Gemeinwesen betont. Am 1. Mai lehnten die Karlsruher Richter*innen dagegen drei Eilanträge gegen auf Corona-Schutzverordnungen gestützte Versammlungsverbote ab.
Das OVG M-V hat Reisebeschränkungen zu Ostern für unwirksam erklärt. Der neu gefasste §4a Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) sei - zumindest bei summarischer Prüfung - unverhältnismäßig und verletzte das Grundrecht auf Freiheit der Person.
Das BVerfG hat in seinem am 27. Februar veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) das Verbot des Hessischen VGH bestätigt – es ist Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst verboten, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie den Staat repräsentieren (also z.B. bei der staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertretung). Der entsprechende Eingriff in die Religionsfreiheit und auch die Freiheit der Berufsausübung ist durch die Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Ein gläubiger Sikh-Anhänger beantragt eine Befreiung von der Pflicht beim Motorradfahren einen Schutzhelm zu tragen, da er seinen Turban, den er aus religiösen Gründen trägt, nicht ablegen will. Das BVerwG zur Bedeutung der Religionsfreiheit im Straßenverkehr.
Die steigenden Mieten führen in immer mehr Städten und Gemeinden dazu, dass sich Familien mit Kindern oder Personen mit durchschnittlichem Einkommen keine Wohnung mehr leisten können. Um diese Entwicklung zu stoppen, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine davon ist die sog. „Mietpreisbremse“ mit der die Höhe der Miete bei Neuvermietung „gedeckelt“ werden soll. Das BVerfG hat sich in einer aktuellen Entscheidung damit befasst, ob das verfassungsgemäß ist.
Die Stadt Koblenz hatte in ihrer Badeordnung das Tragen von Burkinis außerhalb des Schulschwimmens verboten. Muslimischen Badegästen, die auf dem Tragen der Burkini bestanden, konnte Hausverbot erteilt werden. Das OVG Rheinland-Pfalz musste die Badeordnung überprüfen.
Eine Prozessführung wie bei einem „nationalsozialistischen Sondergericht“ und in der Art „mittelalterlicher Hexenprozesse“. Zu diesen Vorwürfen hatte sich ein Kläger in einem Zivilprozess gegenüber der Richterin hinreißen lassen. Ist das noch Meinungsfreiheit? Handelt es sich um strafbare Schmähkritik?
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