Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg frei gemacht für den Bau des umstrittenen Tunnels unter dem Fehmarnbelt. Es wies am 03. November alle Klagen gegen die Baupläne für den umstrittenen Ostseetunnel ab (Urteil vom 03.11.2020, Az. 9 A 7.19 u.a.). Die Bundesrichter entschieden, das Milliardenprojekt verstoße nicht gegen Naturschutzrecht und den Planern seien keine Abwägungsfehler unterlaufen.
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat das Paritätsgesetz für die gleichmäßige Besetzung von Listen für Landtagswahlen mit Frauen und Männern gekippt. Es verstoße gegen die Organisations- und Programmfreiheit der Parteien, die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien und der Chancengleichheit der Parteien. Darüber hinaus sei eine Verletzung des Grundrechts auf Gleichheit der Wahl und des Verbots der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts gegeben. Die Regelungen seien daher nichtig.
Am 26. Februar 2020 wurde eine weitreichende Entscheidung des BVerfG zum Recht auf Suizid und Hilfe zum Suizid veröffentlicht. Der zweite Senat - 2 BvR 2347/15 - entschied, dass § 217 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 (Bundesgesetzblatt I Seite 2177) das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes verletze, die Vorschrift daher mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sei.
Die im August 2018 wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Die Befugnisse des Artikels 29 im Polizeiaufgabengesetz verstoßen laut des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter jedoch nicht.
Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die privaten Rechte auf Schutz von Daten gestärkt: Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte das „Privacy Shield“ Abkommen mit den USA für unwirksam. Das Karlsruher Gericht erklärte die bestehenden Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.
Was darf ein Minister sagen? Welche Grenze sind ihm durch die staatliche Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien gesetzt? Kann man Äußerungen als Parteipolitiker von der als Amtsträger trennen? Welche Voraussetzungen gelten im Organstreitverfahren?
Das BVerfG hatte in den letzten Wochen den Corona-bedingten Beschränkungen von Grundrechten enge Grenzen auferlegt und dabei erneut die Grundrechte gestärkt und ihre Rolle im demokratischen Gemeinwesen betont. Am 1. Mai lehnten die Karlsruher Richter*innen dagegen drei Eilanträge gegen auf Corona-Schutzverordnungen gestützte Versammlungsverbote ab.
Das OVG M-V hat Reisebeschränkungen zu Ostern für unwirksam erklärt. Der neu gefasste §4a Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) sei - zumindest bei summarischer Prüfung - unverhältnismäßig und verletzte das Grundrecht auf Freiheit der Person.
Das BVerfG hat in seinem am 27. Februar veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) das Verbot des Hessischen VGH bestätigt – es ist Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst verboten, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie den Staat repräsentieren (also z.B. bei der staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertretung). Der entsprechende Eingriff in die Religionsfreiheit und auch die Freiheit der Berufsausübung ist durch die Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Ein gläubiger Sikh-Anhänger beantragt eine Befreiung von der Pflicht beim Motorradfahren einen Schutzhelm zu tragen, da er seinen Turban, den er aus religiösen Gründen trägt, nicht ablegen will. Das BVerwG zur Bedeutung der Religionsfreiheit im Straßenverkehr.
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