Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ZR
    Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen

    Streitigkeiten rund um die Nacherfüllung nach § 439 BGB gehören zum Alltagsstoff der Zivilgerichte; gleich mehrfach hatte auch der BGH sich in den letzten Jahren mit diesem Themenkreis zu beschäftigen. Eine besonders praxisrelevante Entscheidung des BGH stammt aus dem Jahre 2008 – Urteil vom 23.01.2008 – VIII ZR 246/06 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de): Was passiert, wenn der Käufer den Verkäufer zur Beseitigung eines real nicht existierenden Mangels auffordert und diesem dadurch Kosten entstehen?  

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  • SR
    Die Gedanken sind frei..

    ...und können nicht zum Beweis einer Straftat dienen - selbst wenn sie laut ausgesprochen werden, jedenfalls solange der Betreffende mit sich selbst spricht.
    Beweisverwertungsverbote sind regelmäßig Gegenstand von StPO Zusatzfragen in Klausuren und auch in der mündlichen Prüfung ein gern gewähltes Thema. Aus diesem Grund wollen wir uns an dieser Stelle einmal das Urteil des BGH vom 22. Dezember 2011 (2 StR 509/10 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zur Verwertbarkeit von Selbstgesprächen ansehen.

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  • ÖR
    Rauchen auch im Knast?

    In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes, mal abgesehen von der eigenen Wohnung, nur noch wenige Plätze an denen geraucht werden darf. Grundsätzlich sind Hafträume in Justizvollzugsanstalten nach § 3 Abs. 4 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz NRW (NichtRSG) vom allgemeinen Rauchverbot ausgenommen. Die Häftlinge könnten ja auch schwerlich vor die Tür gehen wie der gemeine Kneipenbesucher. Aber wie sieht es aus, wenn Hafträume mit mehreren Personen belegt werden und ein Nichtraucher mit zwei Rauchern einen Raum teilen muss. Mit dieser Frage musste sich das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen beschäftigen. Die Entscheidungen finden sich in der NJW 2013, S. 1941 ff., 2013, S. 1943 ff.

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  • ZR
    Der ewige Streit ums Weihnachtsgeld...

    Der Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes aus betrieblicher Übung gehört zu den Standardproblemen des Arbeitsrechts: Gewährt der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verpflichtung ein Weihnachtsgeld, haben die Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung auch im darauffolgenden Jahr einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung. Um dem zu entgehen, stehen dem Arbeitgeber zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann die Leistung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt kombinieren – dieser verhindert, dass ein Rechtsanspruch in Zukunft entsteht. Alternativ kann er die Leistung mit einem Widerrufsvorbehalt verbinden. Dieser verhindert zwar nicht die Entstehung des Anspruchs, ermöglicht aber den Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen später wieder zu beseitigen. Was gilt, wenn der Arbeitgeber sich für Freiwilligkeits- UND Widerrufsvorbehalt entscheidet, hatte das BAG am 8.12.2010 – 10 AZR 671/09 zu entscheiden.  

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  • ZR
    Ersatz von "Schockschäden" bei Verletzung oder Tötung eines Haustieres

    Viele Menschen haben eine innige Beziehung zu ihren Haustieren: Nicht selten fungieren Hund, Katze und Co als Partner-, Kinder- oder Freundesersatz. Umso dramatischer wird es, wenn den geliebten Gefährten etwas zustößt. Im Zuge der Verletzung oder Tötung Angehöriger oder sonstiger nahestehender Personen wird von der Rechtsprechung seit langem der Ersatz von psychisch vermittelten Gesundheitsbeeinträchtigungen (sog. Schockschäden) anerkannt. Der BGH hatte am 20.03.2012 – VI ZR 114/11 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zu entscheiden, inwieweit diese Rechtsprechung auch auf Fälle psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken ist.

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  • ZR
    Mitverschulden des Radfahrers bei Fahren ohne Helm?

    Eine „Helmpflicht“ für Radfahrer wird seit Jahren hitzig diskutiert. Erwiesen ist, dass durch das Tragen eines Helmes unfallbedingte Kopfverletzungen verhindert oder zumindest verringert werden können. Und dennoch lehnen viele Radfahrer das Tragen eines Helmes als „lästig“ und unästhetisch ab (und so mancher wird sich insgeheim denken: „es wird schon gut gehen“).

    Das OLG Schleswig-Holstein hatte nun am 05.06.2013 – Az. 7 U 11/12 zu entscheiden, inwiefern das Nichttragen eines Helmes ein Mitverschulden iSd § 254 BGB darstellt, das zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs führen kann.

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  • SR
    Zu den Voraussetzungen der Straffreiheit einer Beschneidung

    Im Mai 2012 hat das LG Köln (151 Ns 169/11 - abrufbar unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html) eine vielbeachtete und kontrovers diskutierte Entscheidung zum Thema "Beschneidung bei Jungen" erlassen. Ein Arzt hatte in seiner Praxis unter örtlicher Betäubung die religiös motivierte Bescheidung eines 4 jährigen Jungen durchgeführt. In diese Beschneidung hatten die Eltern zuvor eingewilligt, gleichwohl erachtete das LG diese Einwilligung als unwirksam. Daraufhin erließ der Gesetzgeber § 1631d BGB. Nunmehr hat das OLG Hamm ( 3 UF 133/13 - abrufbar unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/3_UF_133_13_Beschluss_20130830.html) in einer familienrechtlichen Angelegenheit die Voraussetzungen dieser Norm herausgearbeitet. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das Strafrecht, weswegen wir sie uns einmal näher ansehen wollen.

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  • ZR
    Fehlerhafte Gesellschaft bei Missbrauch der Vertretungsmacht

    Die „fehlerhafte Gesellschaft“ ist ein alter Hut im Gesellschaftsrecht. Sofern ihre Voraussetzungen (fehlerhafter Gesellschaftsvertrag und in Vollzug gesetztes Gesellschaftsverhältnis) vorliegen, wird die Gesellschaft als vorhanden gesehen und ex nunc abgewickelt. Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 13.09.2011 – VI ZR 229/09 (kostenfrei abrufbar und www.bundesgerichtshof.de) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch Anwendung finden, sofern der Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages falsch vertreten wird. Bemerkenswert ist die ungewöhnliche Einkleidung in einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB.

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  • SR
    Ist die Untreue verfassungskonform?

    Die Untreue gem. § 266 StGB – von Studenten gehasst von Prüfern insbesondere in der mündlichen Prüfung geliebt - wurde 2010 vom BVerfG (2 BvR 491/09, 2 BvR 2558/08, 2 BvR 105/09) – abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de ) überprüft. Von den Beschwerdeführern der drei Verfassungsbeschwerden, die man verbunden hatte, wurde u.a. gerügt, dass die Tatbestandsmerkmale der „Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht“ und der Nachteil in Gestalt der „konkreten schadensgleichen Vermögensgefährdung“ nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar seien. Das BVerfG hat die Verfassungskonformität bejaht, gleichwohl aber eine Entscheidung des BGH aufgehoben, da im konkreten Fall die Schadenshöhe des Gefährdungsschadens nicht berechnet wurde. Diesen Fall wollen wir uns einmal näher ansehen:

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  • ZR
    Regressansprüche des Ausfallbürgen

    Die Ausfallbürgschaft ist eine der Modifikationsformen der Regelbürgschaft. Vielen wird die Bürgschaft auf erstes Anfordern ein Begriff sein – hier wird eine strengere Haftung des Bürgen begründet, indem er auf Einwendungen gegen die Hauptschuld verzichtet. Im Gegensatz dazu stellt die Ausfallbürgschaft eine privilegierte Haftungsform dar: der Bürge haftet nur, wenn der Hauptschuldner endgültig ausgefallen ist. Problematisch wird es nun, wenn sowohl eine Regelbürgschaft als auch eine Ausfallbürgschaft besteht und der privilegierte Ausfallbürge auf die Hauptschuld leistet. Der BGH hatte am 20.03.2012 – XI ZR 234/11 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zu entscheiden, inwieweit in diesen Fällen ein Regressanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen besteht.

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