Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ÖR
    Geheimnisvolle Nachrichtendienste – Die Grenzen des Untersuchungsrechts des Bundestages

    Geheimnisvolle Nachrichtendienste – Die Grenzen des Untersuchungsrechts des Bundestages

    Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist es "Licht ins Dunkel" zu bringen und damit die Kontrollfunktion des Bundestages gegenüber der Exekutive zu erfüllen. Damit dieses Untersuchungsrecht des Bundestages ein "scharfes Schwert" bleibt, stehen den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zahlreiche Instrumente zu Beweiserhebung zur Verfügung. Das BVerfG hatte im Rahmen eines Organstreitverfahrens darüber zu entscheiden, wie das Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse der Regierung im konkreten Fall abzuwägen ist im Hinblick auf die Herausgabe der "NSA-Selektorenlisten".

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  • ZR
    "Lusche allerersten Grades" - Entschädigungsansprüche bei groben Beleidigungen

    Entschädigungsansprüche bei groben Beleidigungen

    der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.5.2016, VI ZR 496/15 mit der Frage, ob ein Mieter, welcher von seinem Vermieter in grober Weise beleidigt wurde, Anspruch auf Entschädigung in Geld hat.

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  • ZR
    Besteht eine Aufklärungspflicht über das Fehlen eines branchenüblichen Versicherungsschutzes?

    Aufklärungspflicht eines Juweliers zum Versicherungsschutz

    In diesem Fall lernen sie wann eine Aufklärungspflicht im Rechtsverkehr angenommen werden kann. Im vorliegenden Fall des BGH, vom 02.06.2016 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de/) musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Juwelier den Kunden über eine fehlende – jedoch branchenübliche – Versicherung aufklären muss. Diese Frage lässt sich sehr einfach in einer Klausur unterbringen.

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  • ÖR
    Neues zum Abschleppfall – Sichtbarkeit und Wirksamkeit von Verkehrszeichen

    Neues zum Abschleppfall – Sichtbarkeit und Wirksamkeit von Verkehrszeichen

    Verkehrszeichen sind grundsätzlich gegenüber jedermann wirksam, wenn sie bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt zu erkennen sind, egal ob der Verkehrsteilnehmer sie tatsächlich wahrnimmt oder nicht. Das BVerwG hat darüber entschieden, was diese "Sorgfalt" bei ruhendem Verkehr konkret bedeutet und bringt es auf die Formel: Umschau immer – Nachschau nur bei besonderem Anlass. Mit dieser Entscheidung zeigt sich, dass der "Abschleppfall" als Klassiker immer aktuell bleibt.

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  • ÖR
    Die Video Live-Übertragung und das Versammlungsrecht

    Videoübertragung und Versammlungsfreiheit

    Auf einer Pro-Erdogan-Kundgebung in Köln wollte der Veranstalter den Präsidenten der Türkei auf einer Video-Leinwand live für eine Rede zuschalten. Die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde hat dies untersagt. Ein Antrag des Veranstalters im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 VwGO wurde vom OVG Münster abgelehnt. Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG war erfolglos. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG sei kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern in Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

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  • SR
    Macht ein Arzt sich strafbar, wenn er einen Suizid durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen begleitet?

    Bitte Beschreibung eingeben

    Bei BGH und Co haben wir uns schon mehrmals mit dem Thema „Sterbehilfe“, auch durch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen (§§ 216, 13 StGB) auseinandergesetzt. Nunmehr gebietet eine Entscheidung zum einen des OLG Hamburg aus Juni 2016 sowie nachfolgend des LG Hamburg in 2017 und der Umstand, dass der BGH derzeit (Juli 2019) über die Sache verhandelt, eine erneute Befassung mit diesem streitigen Thema.

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  • ZR
    Gekauft wie besichtigt - Reichweite sog. Besichtigungsklauseln

    Gekauft wie besichtigt - Reichweite sog. Besichtigungsklauseln

    Gewährleistungsrechte werden in Klausursachverhalten häufig zwischen den Parteien ausgeschlossen. Die typischen Wendungen sollten ihnen bekannt sein. Z.B. "gekauft wie gesehen" oder "wie die Sache steht und liegt". Der BGH musste sich im vorliegenden Fall vom. 6.4.2016 mit der Reichweite einer sog. Besichtigungsklausel auseinandersetzen.

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  • ZR
    Die aufgedrängte Reparatur: Gewährleistungsrechtsfall in untypischer Form

    Die aufgedrängte Reparatur: Gewährleistungsrechtsfall in untypischer Form

    Gerade der in diesem Fall notwendige und untypische Prüfungsansatz macht das Urteil des BGH vom 11.11.2008 so interessant für die Prüfungsämter. Der Fall verbindet das Gewährleistungsrecht und das Bereicherungsrecht und lässt sich wunderbar durch den Einbau weiterer Fragen erweitern. Dieses Urteil sollten sie zumindest mal gelesen haben um die Kern AGL nicht zu übersehen. Viel Freude beim Lesen!

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  • ÖR
    Keine Diskriminierung von Unionsbürgern im Schwimmbad

    Keine Diskriminierung von Unionsbürgern im Schwimmbad

    Ein Freizeitbad, das als öffentliches Unternehmen geführt wurde, gewährte Einheimischen einen Nachlass auf den Eintrittspreis. Ein Besucher aus Österreich sah sich dadurch diskriminiert und verlangte nach dem Besuch des Bades den Differenzbetrag zurück. "Pacta sunt servanda" sagen die Zivilgerichte und lehnen eine unmittelbare Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG oder dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot ab. Das BVerfG entscheidet zur "Flucht ins Privatrecht", zum allgemeinen Gleichheitssatz und zum Recht auf den gesetzlichen Richter.

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  • SR
    Die rechtswidrige Durchsuchung und das Beweisverwertungsverbot

    Die rechtswidrige Durchsuchung und das Beweisverwertungsverbot

    Bei einer rechtswidrigen Beweisgewinnung wie z.B. einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss gem. § 105 StPO, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der infolgedessen aufgefundenen Beweise. Der BGH beantwortet diese Frage, indem er verschiedene Aspekte gegeneinander abwägt (sog. Abwägungslehre) Dabei wird auch der Umstand berücksichtigt, inwieweit hypothetisch der Beweis auch hätte rechtmäßig erlangt werden können.

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