Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • SR
    Der Berliner Raser – ein Mörder gem. § 211 StGB?

    Der Berliner Raser – ein Mörder gem. § 211 StGB?

    Anfang 2017 hat das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, nicht nur wegen eines Straßenverkehrsdeliktes gem. § 315 c StGB sondern auch wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. § 211 StGB verurteilt. Aufgrund des großen Medienechos ist dieser Fall mittlerweile überall bekannt. Aufgrund der materiell rechtlich interessanten Probleme ist er darüber hinaus auch für die Klausuren und/oder die mündliche Prüfung bestens geeignet.

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  • ZR
    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15 – abrufbar unter www.Bundesgerichtshof.de – mit der Frage, ob bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der an sich geeignet ist einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig dazu führt, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretener Gesundheitsschädigung umgekehrt wird. Die hier zu erörternde Beweislastumkehr ist im Rahmen des Behandlungsvertrags gem. §§ 630a ff. (für die Behandlung von Menschen) kodifiziert. Im Kern geht es daher um die Frage, ob diese Grundsätze auf den tierärztlichen Behandlungsvertrags übertragbar sind.

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  • SR
    Ist bei § 244 I Nr. 3 StGB ein Wohnmobil eine Wohnung?

    Ist bei § 244 I Nr. 3 StGB ein Wohnmobil eine Wohnung?

    Gem. § 123 StGB ist eine Wohnung eine baulich oder sonst abgeschlossene (nicht: verschlossene), zumindest teilweise überdachte bewegliche oder unbewegliche Räumlichkeit, die dem Zweck dient, einem oder mehreren Menschen ausschließlich oder überwiegend jedenfalls vorübergehend Unterkunft zu gewähren. Dazu sollen auch Wohnwagen und sogar Zelte gehören (Schönke/Schröder-Sternberg/Lieben § 123 Rn 4). Streitig ist nun, ob dieser weite Wohnungsbegriff auf § 244 I Nr. 3 StGB übertragen werden kann.

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  • ZR
    Ansprüche gegen den Fahrzeughalter eines auf einem Privatgrundstück unbefugt abgestellten Fahrzeugs

    Abschleppfälle Zivilrecht

    Kann der Berechtigte (z.B. ein Supermarktbetreiber) gegen den Fahrzeughalter Rechte aus GoA geltend machen, wenn dieser unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abgestellt hat und der Berechtigte dieses abschleppen/umsetzen lässt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Urteil des BGH vom 11.3.2016 V ZR 102/15 (abrufbar unter www.BGH.de).

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  • ZR
    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 15. Juni 2016 VIII ZR 134/15, abrufbar unter www.BGH. de, mit der Frage, ob nach der Schuldrechtsmodernisierung von einem weiten oder einem engen Beschaffenheitsbegriff auszugehen ist. Diese Fragestellung ist für das Examen von hoher Relevanz.

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  • ZR
    Nachträgliche Schwarzgeldabrede

    Nachträgliche Schwarzgeldabrede

    Die nachträgliche Schwarzgeldabrede. Ein Klassiker in neuem Gewand. Wie immer geht es zentral um § 139 und die Frage wie dem Sinn und Zweck des SchwarzArbG am besten zur Geltung verholfen werden kann. Alles in Allem eine wunderbare Klausurvorlage für die Prüfungsämter. Das Urteil ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=05650ba144d0918178e6980ac83fb0ad&nr=77985&pos=0&anz=1

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  • SR
    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Gem. § 105 I 1 StPO dürfen Durchsuchungen grundsätzlich nur durch den Richter und nur ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Was aber ist zu tun, wenn der erreichbare Richter eine sofortige Anordnung ablehnt und zunächst Akteneinsicht fordert. Lebt dann die Gefahr im Verzug wieder auf? Und dürfen die dann gewonnen Beweise verwertet werden, wenn „nur“ die StA die Durchsuchung angeordnet hat?

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Ersatzfähigkeit einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16 mit der Frage nach der Kombinationsmöglichkeit von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Falle einer Beschädigung eines KFZ. Inzident wird auch die Möglichkeit eines Übergangs zu konkreter Berechnung dargelegt, wenn der Kläger zuvor fiktiv abgerechnet hat.

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  • SR
    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - eine Rechtsprechungsübersicht

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - eine Rechtsprechungsübersicht

    Ob ein Täter ein gefährliches Werkzeug gem. §§ 244 I Nr. 1a oder 250 I Nr. 1a StGB beisichgeführt hat, ist in der Klausur häufig problematisch. So stellen sich vor allem die Fragen nach der Definition des gefährlichen Werkzeugs und wann und wie man es beisichführen muss. Insbesondere mit den letzten beiden Fragen wollen wir uns nachfolgend näher befassen. Wir haben dazu eine Rechtsprechungsübersicht für Euch erstellt, die Euch eine gute Einführung in das Thema gibt.

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  • SR
    Erst qualifizierte Körperverletzung, dann spontane Wegnahme – kann das ein qualifizierter Raub sein?

    Erst qualifizierte Körperverletzung, dann spontane Wegnahme – kann das ein qualifizierter Raub sein?

    Der Raub als zweiaktiges Delikt setzt ein Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung) und eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraus. Nach h.M. muss zwischen beiden Akten ein subjektiv-finaler Zusammenhang liegen, d.h. das Nötigungsmittel muss aus Sicht des Täters zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden. Damit scheidet Raub grundsätzlich dann aus, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes des Nötigungsmittels der Täter noch gar nicht an eine Wegnahme gedacht hat. Etwas Anderes kann allerdings dann gelten, wenn das Nötigungsmittel später fortwirkt. Fraglich ist dann allerdings, ob auch die Qualifikation – im konkreten Fall das Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs – fortwirkt.

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