Das VG Köln hat über zwei Klagen und Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Die Partei darf nun bundesweit als Verdachtsfall eingestuft und geheimdienstlich beobachtet werden. Auch für Beamte kann das Urteil Auswirkungen haben.
In diesem Beitrag wollen wir uns die Reichweite und Relevanz der familienrechtlich begründeten Obhutspflicht ansehen.
Darf man Durchsuchungsbeschlüsse veröffentlichen, um in der heißen Phase des Wahlkampfes Tatsachen richtig zu stellen, die zuvor durch eine missverständliche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft „verdreht“ wurden und einen der Kanzlerkandidaten belasten? Mit dieser Frage muss sich nun die StA Berlin befassen.
In diesem Beitrag wollen wir uns weiter mit dem Kaufmannsbegriff auseinandersetzen und betrachten den Kannkaufmann gem. § 3 HGB.
Anbei eine interessante Frage zur Rügeobliegenheit.
Gem. § 344 StPO ist die eingelegte Revision zu begründen. Damit unterscheidet sie sich von der Berufung, die gem. § 317 StPO nicht begründet werden muss, sondern nur begründet werden kann. Bei den Gründen unterscheidet man die relativen von den absoluten Revisionsgründen.
Was ist eigentlich ein neutrales Geschäft und wo wird dieses relevant? Welche Positionen stehen sich in dieser Konstellation gegenüber? Mit diesen Fragen wollen wir uns in unserem heutigen Beitrag auseinandersetzen.
Der Diebstahl gem. § 242 I StGB ist als Einbruch – Diebstahl gem. § 244 I Nr. 3 und IV StGB qualifiziert, wenn der Täter in eine (dauerhaft genutzte) Wohnung einbricht, einsteigt usw. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Geschäftshaus, dann findet der besonders schwere Fall gem. § 243 I 2 Nr. 1 Anwendung. § 243 I 2 Nr. 2 kommt auch zur Anwendung, wenn der Täter ein verschlossenes Behältnis aufbrechen möchte. Hat nun ein Täter, der zum „Einsteigen bzw. Aufbrechen“ ansetzt, auch zum versuchten Diebstahl angesetzt?
Verstößt die Körperverletzung gem. § 223 StGB gegen die „guten Sitten“, dann ist sie trotz einer tatsächlich vorliegenden Einwilligung des Opfers rechtswidrig, § 228 StGB. Was aber nun ist unter den „guten Sitten“ zu verstehen?
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Für den Fall der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist keine einheitliche Rechtfolge vorgesehen: stattdessen gibt es – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes – unterschiedliche Folgen. Im äußersten Falle kann der VA nichtig, also von Anfang an unwirksam sein.
In unserer „Lernblätter“-Reihe schauen wir uns ausgewählte Problemkreise im Rahmen examensrelevanter Rechtsgebiete in Kurzform an. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Wir merken uns daher: die Geschäftsführung ohne Auftrag kann als Schuldverhältnis Anknüpfungspunkt für die Haftung nach den §§ 280ff. sein.
Mit diesem Recht muss man sich gelegentlich im Deliktsrecht auseinandersetzen. Dieses Recht ist von der Rechtsprechung schon lange anerkannt, jedoch in der Literatur nicht unumstritten.
In Betracht käme eine Strafbarkeit der verantwortlichen Journalisten gem. § 201a I Nr. 3 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Danach macht sich strafbar, wer Bildaufnahmen gebraucht, die unter den Voraussetzungen des § 201a I Nr. 1 oder 2 StGB hergestellt wurden. Einschlägig hier könnte § 201a I Nr. 1 StGB sein. Schauen wir uns dessen tatbestandliche Voraussetzungen einmal näher an.
Als Jurist(in) ist man es ja gewohnt, ständig allem und jedem zu widersprechen. Dass der BGH also in einem Widerspruch eine Lösung sieht, überrascht von daher wenig. Worauf bezieht sich nun aber die „Widerspruchslösung“ des BGH?
Die Belehrung des Beschuldigten bei der ersten Vernehmung regelt § 136 StPO. Danach ist der Beschuldigten u.a. darauf hinzuweisen, dass er jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen kann. Seit neuestem muss er gem. Abs. 1 S. 5 ferner darauf hingewiesen werden, dass er „unter den Voraussetzungen des § 140 Absatz 1 und 2 die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und 3 beanspruchen kann“. Welche Folgen hat es nun, wenn die Belehrung insoweit fehlerhaft ist?
Dürfen Aufnahmen, die Autofahrer mit der Dashcam machen, in straf- oder zivilrechtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden? Mit dieser Frage hat sich nun der BGH in seiner Entscheidung vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) auseinandergesetzt und sich dabei der Rechtsauffassung anderer Gerichte (z.B. OLG Stuttgart in einem Bußgeldverfahren) angeschlossen
Im letzten Beitrag haben wir die Änderungen in § 439, hier insbesondere Abs. 3, aufgezeigt. In dieser Fortsetzung wollen wir uns weitere Änderungen im Kaufrecht ansehen.
In diesem Beitrag findest Du die allgemein anerkannten Modifikationen des Anwendungsbereichs von § 817 S. 2.
Ein unechtes Unterlassungsdelikt setzt gem. § 13 I StGB voraus, dass der Täter „rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt“ und dass „das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht“. Die Einstandspflicht ergibt sich aus einer Garantenstellung. Dabei wird zwischen Beschützergaranten und Überwachergaranten unterschieden.
In diesem Beitrag wollen wir uns kurz mit den Gefahren einer „Kürzung“ der Miete wegen eines Mangels beschäftigen.
Fragen rund um das gemeinschaftliche Testament sind von hoher Examensrelevanz. Wer sich in diesem Bereich eine systematische Arbeitsweise aneignet, kann sich im Examen ohne große Mühe von der Masse abheben. Der Artikel zeigt ihnen die wichtigsten Fragen und gibt ihnen Ratschläge zum Umgang mit dem gemeinschaftlichen Testament in der Prüfung. Der Artikel besteht aus einigen Einzelteilen und wird sukzessive erweitert.
Bei einer wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt gem. § 105 StPO rechtswidrigen Durchsuchung ist es möglich, dass die dabei unmittelbar aufgefundenen Beweise aufgrund eines Verwertungsverbots nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden dürfen. Aber was ist mit anderen Beweisen, z.B. der im Anschluss gemachten geständigen Einlassung des Beschuldigten? Gibt es hier eine "Fernwirkung"?
Kann man Beweismittel in einem späteren Strafverfahren verwerten, die im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei sichergestellt wurden? Nach § 161 II 1 StPO ist das grundsätzlich möglich. Gilt das aber auch, wenn man dadurch bewusst eine Durchsuchung gem. § 102 StPO umgeht?
Im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anerkenntnisses gilt es insbesondere die drei Formen eines solchen zu kennen und zu prüfen, nämlich das "abstrakte" Schuldanerkenntnis, das deklaratorische Schuldanerkenntnis und das "konkrete" Schuldanerkenntnis.
Diese in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage erfährt aufgrund eines Anfragebeschlusses des BGH vom 01. Juni 2016 (2 StR 335/15) neue Belebung, weswegen wir uns damit noch einmal beschäftigen wollen.
Immer wieder ein "Klausurklassiker": die Abgrenzung dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit!
Der BGH musste sich im Urteil vom 12.10.2016 mit der Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs zu beschäftigen.
In diesem Beitrag wollen wir uns kurz ansehen welche Voraussetzungen bei der Bewertung der Wirksamkeit von Prozesshandlungen zu prüfen sind.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen