Untersuchungsverfahren haben in der parlamentarischen Demokratie eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Sie dienen der Informations- und Kontrollbefugnis des Parlaments. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (UA) erhalten die Parlamente die Möglichkeit selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten. Doch kann jede Frage zum Gegenstand eines UA gemacht werden?
Deutschland hat zum 01. Juli 2020 für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union übernommen. Die EU-Ratspräsidentschaft hat drei Hauptaufgaben: Zunächst leitet und moderiert sie die Treffen und Arbeiten des Europäischen Rates, des Rates der Europäischen Union und weiterer rund 200 Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Zweitens vertritt sie die Mitgliedsstaaten in den Beziehungen zu anderen EU-Institutionen, vor allem der Kommission und dem Europäischen Parlament. Schließlich repräsentiert die Präsidentschaft die EU gemeinsam mit der Kommission auch auf internationaler Ebene.
An der Spitze des höchsten deutschen Gerichts hat es einen Wechsel gegeben. Wie wird man Richter am BVerfG, welche Qualifikationen muss man aufweisen? Wer wählt und ernennt die Richter? Wie lange dauern die Amtszeiten und wer bestimmt die interne Aufteilung der Posten?
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Für den Fall der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ist keine einheitliche Rechtfolge vorgesehen: stattdessen gibt es – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes – unterschiedliche Folgen. Im äußersten Falle kann der VA nichtig, also von Anfang an unwirksam sein.
Den Religionsgemeinschaften kommt nach dem GG eine besondere Rolle zu. Die Glauben-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 4 GG geschützt, ergänzt wird dieser durch Art. 140 GG, nach dem Regelungen der WRV - die sog. Fünf Kirchenartikel - weitergelten.
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert, sieben Merkmale sind zu prüfen. Doch auch die außen wahrnehmbare Form ist entscheidend.
Das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, das allg. Gleichheitsrecht, wir nach einem gesonderten Schema geprüft. Hier gilt es eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem festzustellen und zu klären ob diese durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Zudem ist es teils sogar geboten, die sog. „Neue Formel“ anzuwenden.
Der föderale Staat verteilt die Kompetenzen auf verschiedene Ebenen. Dies führt teils zu sehr unterschiedlichen Regelungen, etwa im Schulwesen. Wie ist das Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen geregelt, welche Aufgaben und Rechte haben diese? Welche Rolle spielt die EU?
Vor 25 Jahren trat es in Kraft – das Durchführungsübereinkommen zum Schengener Abkommen. Doch was verbirgt sich dahinter? Welche Länder sind beteiligt? Ist das Abkommen Teil des EU-Rechts? Welche Regelungen schreibt es vor, welche Ausnahmen kann es geben? Und gilt „Schengen“ derzeit überhaupt noch?
Die Bundeswehr dient der Landesverteidigung. Zudem kann sie im Rahmen internationaler Einsätze mandatiert durch die Vereinten Nationen zur Friedenssicherung eingesetzt werden. Wie aber sieht es mit Aufgaben innerhalb Deutschlands aus? So wurde die Bundeswehr bei Fluten oder schweren Winterstürmen bereits eingesetzt – welche Regelungen gibt es? Darf die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben erfüllen? Wie ist ihre Hilfe bei gesundheitlichen Katastrophenfällen, etwa Pandemien, geregelt?
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