Die erste Hauptaufgabe der Präsidentschaft besteht somit darin, die Arbeiten des Europäischen Rates (Treffen der Staats- und Regierungschefs) und des Rates der EU (früher: Ministerrat) vorzubereiten, zu koordinieren und zu leiten. Somit hat Deutschland eine gute Möglichkeit, eigene Ziele in das Programm einzubringen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte das Programm am 3. Juli im Bundesrat vor. Die Präsidentschaft präsentiert ihre Ziele auch bei den ersten Sitzungen jeder Ratsformation. Zudem kommt der Ratspräsidentschaft die wichtige Rolle des Vermittlers in Streitfällen zu - sie muss versuchen, Kompromisse zwischen den EU-Mitgliedern vorzuschlagen, wenn diese sich nicht allein einigen können. Dies geschieht im Zusammenspiel mit Charles Michel, dem Präsidenten des Europäische Rates und einer der drei Führungspersönlichkeiten der EU. Das jeweilige deutsche Fachministerium leitet dann auch die Fachsitzungen der Ratsformationen, mit Ausnahme der Formation "Auswärtige Angelegenheiten". Hier führt immer der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz. Dieses Amt bekleidet derzeit Josep Borrell Fontelles, der zugleich Vizepräsident der Kommission und dort ebenfalls für auswärtige Angelegenheiten zuständig. Zusammen mit Ursula von der Leyen, Kommissionspräsidentin der EU, vervollständigt er das Führungstrio.
Weitere Hauptaufgabe der Präsidentschaft ist die Vertretung des Rates gegenüber den anderen EU-Institutionen, vor allem gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament.
Im Parlament legt die vorsitzende Regierung am Beginn ihrer Amtszeit einen Arbeitsplan für die kommenden sechs Monate vor. Nach Ablauf des sechs Monate muss sie den Abgeordneten Bericht über die erreichten Ziele erstatten. Die Minister der vorsitzenden Regierung werden regelmäßig zu Fragestunden ins Parlament eingeladen. Sie leitet die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über Gesetzesvorhaben. Zudem ist die Präsidentschaft auch für die Beziehungen zur Kommission verantwortlich; es gilt aber auch, die anderen Institutionen der EU (etwa die Europäische Zentralbank) in gutem und regelmäßigen Kontakt mit dem Rat zu halten.
Die dritte Hauptaufgabe der Präsidentschaft besteht darin, gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Europäische Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu vertreten. Der Einfluss der Europäischen Union auf internationaler Ebene ist ständig gewachsen. Die Präsidentschaft ist daher auch dafür verantwortlich, dass der Dialog mit Drittstaaten aufrechterhalten und konstruktiv fortgesetzt wird.
Darüber hinaus vertritt die Präsidentschaft auch die EU und ihre gemeinsamen Positionen in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (VN). Hier arbeitet sie eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zusammen.
Die Ratspräsidentschaft wechselt unter den Mitgliedsstaaten der EU im Rotationsprinzip alle sechs Monate. Die Reihenfolge wird von den Ratsmitgliedern einstimmig beschlossen und ist bereits bis ins Jahr 2030 festgelegt.
Um die Arbeit der unterschiedlichen Ratspräsidentschaften einfacher koordinieren zu können, ist für den Zeitraum bis 2020 auch eine Troika-Organisation geplant. Im Jahre 2018 folgte Finnland auf Österreich; Deutschland löst nun Kroatien ab; 2021 folgen Portugal und Slowenien.