In Art. 3 Abs. 3 GG findet sich die Begrifflichkeit „wegen seiner Rasse“. Diese Formulierung ist hoch umstritten, da es „menschliche Rassen“ nicht gibt, der Normtext dies aber nahelegt. Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass der Begriff daher ersetzt werden sollte.
Das Bundeskabinett hat in einem Gesetzentwurf beschlossen, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Damit soll die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten verdeutlicht, Rechte der Eltern aber nicht eingeschränkt werden. Das Kindeswohl wird in Zukunft „angemessen“ zu berücksichtigen sein.
Deutschland hat zum 01. Juli 2020 für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union übernommen. Die EU-Ratspräsidentschaft hat drei Hauptaufgaben: Zunächst leitet und moderiert sie die Treffen und Arbeiten des Europäischen Rates, des Rates der Europäischen Union und weiterer rund 200 Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Zweitens vertritt sie die Mitgliedsstaaten in den Beziehungen zu anderen EU-Institutionen, vor allem der Kommission und dem Europäischen Parlament. Schließlich repräsentiert die Präsidentschaft die EU gemeinsam mit der Kommission auch auf internationaler Ebene.
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