11 Suchergebnisse



  • SR
    Rechtsprechungsrückblick Strafrecht 2023 Teil 1

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    Blockade Aktionen der „Letzten Generation“ ebenso wie sonstige Aktionen von Klimaschutz Aktivisten beschäftigen zunehmend die Gerichte. Die durch die Aktionen verletzten Straftatbestände sind in der Regel die §§ 113, 240 und 303. Wir haben 2 interessante Entscheidungen gefunden, die wir nachfolgend besprechen möchten.

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  • ÖR
    Keine Fahrraddemos auf Autobahnen!

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    Das niedersächsische OVG beschäftigte sich mit zwei Beschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Untersagung von Demonstrationen für eine Verkehrswende mit Fahrrädern auf den A2, A 33 und A 39. In Abkehr vom früher vertreten „alles oder nichts“ Prinzip soll nun der Gedanke der praktischen Konkordanz angewendet werden. Wir schauen uns an, was damit gemeint ist.

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  • ÖR
    Neue Regeln für Triage

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    Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert unverzüglich Regelungen für Triage-Kriterien zu schaffen, räumt dabei aber einen breiten Spielraum ein.

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  • SR
    Sind Frauen „Teile der Bevölkerung“ gem. § 130 StGB?

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    § 130 StGB schützt den in Abs. 1 ausdrücklich genannten, öffentlichen Frieden, d.h. das Allgemeininteresse an einem friedlichen und sicheren Zusammenleben im Staat und darüber hinaus mittelbar (str.) auch die Menschenwürde. Wie macht sich nun ein Täter strafbar, der im Internet öffentlich gegen Frauen hetzt? Verletzt er den öffentlichen Frieden, weil Frauen als „Teile der Bevölkerung“ anzusehen sind?

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  • SR
    Die Gewahrsamsenklave bei den §§ 242 und 249 StGB

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    Sowohl der Diebstahl gem. § 242 StGB als auch der Raub gem. § 249 StGB setzen die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus. Ob eine vollendete Wegnahme vorliegt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Der BGH hat sich in 2019 mit dem „Klassiker“ der Wegnahme von Sachen in Selbstbedienungsläden beschäftigen müssen und hat dabei schulbuchmäßig die Voraussetzungen durchgeprüft.

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  • ZR
    Garantiert sauber, aber nicht garantiert Unfallfrei!

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    Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit der neuen Rechtsprechung zu den „Waschanlagenfällen“. Gegenstand der Besprechung ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2017, abgedruckt in NJW 2018, 637. Im Rahmen einer solchen Aufgabenstellung im Examen wäre der Vertragsschluss zur Reinigung eines Fahrzeugs in der Waschstraße genau zu betrachten (mit diesem Aspekt setzt sich das Urteil allerdings nicht auseinander). Ein wesentlicher Schwerpunkt läge bei der Prüfung von Verkehrssicherungspflichten und der Frage welche Anforderungen an die Beweislast im Rahmen vertraglicher und deliktischer Ansprüche zu stellen sind. Es müsste zudem gezeigt werden wie die Auslegung von AGB zu erfolgen hat und ob im vorliegenden Fall eine Garantiehaftung aus den AGB folgt. Insgesamt stellt dieses Urteil damit eine schöne Vorlage für einen Teil einer Examensklausur dar.

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  • ZR
    Entschädigungsanspruch eines Scheinbewerbers

    Sog. „AGG-Hopper“ sind mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen und Problem. Bewerbungen erfolgen hier nur zum Schein, um bei einer erhofften Ablehnung Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Auch im vorliegenden Fall hatte sich das BAG mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Hier geht der Senat davon aus, dass die Eigenschaft eines Bewerbers i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur gegeben ist, wenn mit der Bewerbung auch das Ziel verfolgt wird, tatsächlich eingestellt zu werden.

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  • ÖR
    Deutsche Bahn muss Fahrgäste durch dynamische Schriftanzeiger über Verspätungen informieren

    Wenngleich Passagiere Verspätungen und Zugausfälle hinzunehmen haben, so stehen ihnen doch bestimmte Fahrgastrechte zu – so etwa das Recht, so frühzeitig wie möglich über die auf ihrer Reiseroute bestehenden Behinderungen informiert zu werden. Dabei ist die Deutsche Bahn nicht nur verpflichtet, die bestehenden Mitteilungsmöglichkeiten auszuschöpfen und effektiv zu nutzen, sondern sie muss auch neue schaffen.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 09. September 2015 (Az. 6 C 28.14) entschieden.

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  • SR
    Zum Umfang der Verwerflichkeitsprüfung bei einer friedlichen Blockadeaktion

    § 240 StGB ist ein sog. "offener" Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht aufgrund der Verletzung des Tatbestandes indiziert ist, sondern gem. § 240 II positiv im Rahmen einer Verwerflichkeitsprüfung festgestellt werden muss. Bei Blockadeaktionen ist dabei stets das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit in die Wertung einzubeziehen.

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  • ÖR
    Rechte im Untersuchungsausschuss

    In Zeiten fast schon sich überschlagender Einsetzungen von Untersuchungsausschüssen in diversen Landtagen und dem Bundestag zu illustren Themen wie NSA, NSU, EnBW oder auch Edathy, der es in kürzester Zeit geschafft hat, zunächst einem Ausschuss vorzusitzen und dann Thema eines selbigen zu sein, lohnt es sich mit den grundlegenden Entscheidungen zu Untersuchungsausschüssen zu beschäftigen. Ein Klassiker in dieser Hinsicht stellt das Urteil aus dem Jahre 2002 zum sog. "CDU-Parteispendenuntersuchungsausschuss" dar. Nachzulesen in NJW 2002, S. 1936 ff. Das Thema Untersuchungsausschüsse ist zudem dadurch von besonderer Aktualität, da aufgrund der zahlenmäßig sehr kleinen Opposition im aktuellen Deutschen Bundestag, sich für diese Legislaturperiode eine Änderung in § 126 a in der Geschäftsordnung des Bundestags für das Einsetzungsquorum findet. Ein Blick in die Neufassung ist daher dringend zu empfehlen.

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  • ZR
    Der (un)beliebte Heimbewohner...

    Eine Norm, die in erbrechtlichen Klausuren immer wieder auftaucht ist § 14 HeimG. Dessen Abs. 1 lautet: „Dem Träger ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern oder den Bewerberinnen und Bewerbern um einen Heimplatz Geld- oder geldwerte Leistungen über das nach § 5 vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen.“ Es handelt sich bei § 14 Abs.1 HeimG um ein Verbotsgesetz iSd § 134 BGB. Und warum entfaltet dieses gerade im Erbrecht Relevanz? Zu den „geldwerten Leistungen“ gehören nach allgemeiner Auffassung auch Erbeinsetzungen und Vermächtnisse; entsprechende Testamente sind dann wegen eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 HeimG gemäß § 134 BGB unwirksam. Doch Achtung: § 14 Abs. 1 HeimG umfasst nur den Fall, dass sich der Heimträger entsprechende Leistungen „versprechen oder gewähren“ lässt. Wann ein solcher Fall vorliegt – und wann gerade nicht – hatte der BGH am 26.10.2011 – IV ZB 33/10 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zu entscheiden.  

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