Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • SR
    Führt eine Tatprovokation durch verdeckte Ermittler zu einem Verfahrenshinderniss?

    Bislang hatte der BGH diese Frage verneint und bei einer Tatprovokation eines verdeckten Ermittlers (agent provocateur) die Strafzumessungslösung gewählt. Diese Linie vertrat er noch im Mai diesen Jahres (1. Senat, Beschluss vom 19.05.2015, 1 StR 128/15) trotz einer mittlerweile ergangenen Entscheidung des EGMR ("Furcht gegen Deutschland", Individualbeschwerde Nr. 54648/09). Einen Monat später jedoch hat der BGH (2. Senat) seine Rechtsprechung unter Berücksichtigung eben dieser EGMR Rechtsprechung  geändert und in Fällen der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis angenommen.

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  • SR
    Was bedeutet "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" bei § 224 I Nr. 4 StGB?

    Begeht ein Täter gem. § 224 I Nr. 4 StGB eine Körperverletzung "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich", dann erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 10 Jahre. Aus dem Wort "Beteiligten" ergibt sich, dass diese sowohl (Mit) Täter als auch Teilnehmer sein können. "Gemeinschaftlich" bedeutet, dass sie zur selben Zeit am selben Ort zusammenwirken müssen. Welche Anforderungen sind nun aber an dieses Zusammenwirken zu stellen?

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  • ZR
    Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach Untergang des Fahrzeugs

    Die Rückabwicklung eines Vertragsverhältnis ist kompliziert und führt mitunter zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. So auch in diesem Fall: Nachdem das Fahrzeug, welches Zurückgegeben werden sollte, zerstört wurde, stellte sich die Frage, ob Ansprüche gegen die Kaskoversicherung abgetreten werden mussten und damit ein Zurückbehaltungsrecht bestand. Der BGH entschied, dass der Käufer eines Fahrzeugs, welches er kaskoversichert hat, nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 S. 2 BGB nur insoweit verpflichtet ist, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte. Dies ist bei einer vom Kaskoversicherer verweigerten Genehmigung der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung an den Verkäufer nicht der Fall.

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  • ZR
    Voraussetzungen für Rücktritt und Anfechtung beim Gebrauchtwagenkauf

    Gebrauchtwagenhändler genießen in Deutschland nicht den besten Ruf. Die enorme Zahl von Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich zeigen jedenfalls, dass die Erwartungshaltung von Verkäufer und Käufer oftmals weit auseinandergeht. In diesem Fall hatte der BGH die Frage zu entscheiden, wann Arglist des Verkäufers gegeben und unter welchen Umständen ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Fristsetzung möglich ist.

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  • SR
    Wann ist die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung zulässig?

    In dem NSU Verfahren vor dem OLG München wurden sowohl seitens der Angeklagten als auch seitens der Verteidiger Anträge auf Rücknahme der Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt. Sämtliche Anträge wurden als unbegründet zurückgewiesen. In einem anderen Verfahren ebenfalls vor dem OLG München (OLG München 7 St 7/14, FD-StrafR 2015,371363 oder BeckRS 2015, 03800) wurde einem solchen Antrag hingegen aufgrund einer nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten stattgegeben. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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  • n/a
    Die Waschanlage im Mischgebiet

    Examensklausuren entstammen oft der Feder von juristischen Praktikern, die ihre Fälle dem gerichtlichen Alltag entnehmen. Für eine erfolgreiche Lösung solcher Klausuren ist es entscheidend, das theoretische Wissen im Einklang mit der Gesetzesauslegung zu einem praxisgerechten Ergebnis zu führen. Im vorliegenden Fall hatte es das OVG Münster (Beschluss vom 27.1.2015 – 10 B 1313/14; NVwZ-RR 2015, 485 ff.) mit der baurechtlichen Frage zu tun, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Waschanlage in einem Mischgebiet zulässig ist.

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  • ZR
    Mietmangel bei Lärm von nachträglich errichtetem Bolzplatz

    In diesem Urteil hatte sich der BGH damit zu befassen, ob Lärm von einem nachträglich errichtetem Bolzplatz ein Mietmangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB darstellt. Die Vermieter hat auf Zahlung des vollen Mietzinses bestanden, während die Mieter diesem eine Mietminderung entgegenhielten. Der BGH hat hier entschieden, dass nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung begründen, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.

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  • ZR
    Unterlassungsanspruch bei Rauchen auf dem Nachbarbalkon

    In der hier besprochenen Entscheidung hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Unterlassungsanspruch des Nachbarmieters gegen das Rauchen des Nachbarn auf dessen Balkon besteht. Hier hat der BGH u.A. entschieden, dass die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, auch dann eine verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 Abs. 1 BGB ist, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist.

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  • ÖR
    Demonstrationen filmt man nicht! – Übersichtsaufnahmen einer Versammlung durch die Polizei

    Die Frage nach der Zulässigkeit und den Voraussetzungen für Videoaufnahmen durch die Polizei beschäftigt die Rechtsprechung schon seit Jahren. In einem aktuellen Urteil des OVG Koblenz ging es um die Zulässigkeit von Übersichtsaufnahmen, die von einer Kamera auf einen Monitor in Echtzeit übertragen, jedoch nicht aufgezeichnet und gespeichert werden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handelt und dass Übersichtsaufnahmen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.

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  • ÖR
    Ein Ultra in Gewahrsam – Zu den Auswirkungen der EMRK auf das Polizeirecht

    Die Frage der Zulässigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die daran zu stellenden Bedingungen beschäftigt die Rechtsprechung deutscher Gerichte schon seit längerem. Während die Polizeibehörden bei Einsätzen gegen gewaltbereite Fußballfans möglichst viel Spielraum wünschen, mahnen die Freiheitsgrundrechte der Betroffenen zu einem schonenden Eingriff. In jüngster Zeit spielt die Rechtsprechung des EGMR verstärkt in die Rechtsanwendung mit hinein. Eine aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg (Urt. v. 24.2.2014 – 11 LC 228/12, NVwZ 2014, 520 ff.) beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Vorgaben der EMRK auf das deutsche Polizeirecht am Fall der Ingewahrsamnahme eines – strafrechtlich nicht zu belangenden – Ultra-Fans aus Hannover. Es geht dabei zentral um die Frage, in welchen Konstellationen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person aus Art. 5 I 1 EMRK ohne den Zusammenhang mit einem Strafverfahren rechtmäßig eingeschränkt werden kann.

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