Fragen zum Inhalt und Umfang des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beschäftigen das BVerfG immer wieder und führen zu grundsätzlichen Entscheidungen über den Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung. Jetzt hatte das BVerfG über die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz zu entscheiden. Das BVerfG kommt in seinem Beschluss zu einem differenzierten Ergebnis.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH zum Umgang mit Rückforderungsansprüchen von Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe ggü. dem Schwiegerkind. Ausgangspunkt des Beitrags ist das wegweisende Urteil des BGH vom 3.2.2010 – XII ZR 189/06, weiterhin werden Aspekte des Urteils vom 20.7.11 – XII ZR 149/09 sowie vom 3.12.2014 – VII ZR 181/13 eingebunden und schließlich auf den Beschluss des OLG Bremen vom 17.8.2015 4 UF 52/15 eingegangen.
§ 226 I Nr. 2 StGB verlangt, dass ein wichtiges Glied verloren oder dauerhaft nicht mehr gebrauchsfähig ist. Das ist z.B. zu bejahen, wenn eine Hand abgetrennt wurde oder aber aufgrund einer Nervenschädigung gelähmt ist. Wie ist aber die Situation zu beurteilen, wenn die Gebrauchsunfähigkeit der Hand auch darauf zurückzuführen ist, dass das Opfer die medizinisch notwendige Nachsorge, wie z.B. Physiotherapie nicht unternimmt.
Anfang 2017 hatte das LG Berlin zwei „Raser“, die im innerstädtischen Bereich ein Rennen gefahren und dabei einen Verkehrsteilnehmer getötet hatten, u.a. auch wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes gem. §§ 212, 211 StGB verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH aufgehoben, weil er keine ausreichende Begründung für den Tötungsvorsatz erkennen konnte. Das LG Hannover hat nun kürzlich einen anderen „Raser“ gleichwohl wegen Mordes gem. §§ 211, 212 StGB verurteilt. Wie immer hängt es also von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ein italienisches Gesetz verbietet italienischen Bürgern gewerblich die Ascheurnen von Verstorbenen in Italien aufzubewahren. Ein Fall für den EuGH?
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23. Mai 2017 - VI ZR 261/16) zur Vererblichkeit von Ansprüchen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Insbesondere wird die Frage geklärt, ob Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit der Klage vor dem Versterben des ursprünglichen Anspruchsinhabers zu einer abweichenden Beurteilung führen kann.
Dass eine unterlegene Partei erst nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens überhaupt von dem Rechtsstreit erfährt - und im Falle eines unbegründeten Antrags - überhaupt nicht: klingt komisch, ist aber in Pressesachen so. Ob und inwieweit ein solches Verfahren verfassungsgemäß ist, hat nun das BVerfG entschieden.
Anbei findest Du den jeweiligen Link zum behandelten Urteil und die Leitsätze. Hier kannst Du die Inhalte vertiefen und das Urteil selbst in Ruhe nachlesen, bzw. für Ihre Unterlagen drucken und speichern. Die Übersicht eignet sich auch gut für eine kurzfristige Wiederholung vor dem schriftlichen bzw. mündlichen Examen. Die Urteile werden im Gratiswebinar am 17.12.2018 besprochen.
Im Zivilverfahren ist es möglich, dass ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwenden muss. Im Strafrecht ist das jedoch nicht möglich. Ein Strafverfahren kann hier nur durchgeführt werden, wenn deutsches Strafrecht anwendbar ist. Ist deutsches Strafrecht nicht anwendbar, dann liegt ein Verfolgungshindernis vor. Ob deutsches Strafrecht anwendbar ist, bestimmt sich nach den §§ 3 ff StGB.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 23. Januar 2018 VI ZR 57/17 mit der Frage wann eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Entzugs der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrad begehrt werden kann. Insbesondere wird die Frage beantwortet wie sich der Umstand bei der Prüfung auswirkt, dass das Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingungen genutzt wird.
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