Das gefährliche Werkzeug taucht in den Normen das StGB immer wieder auf, ob als Mittel der Tatausführung wie bei den §§ 224 I Nr. 2 oder 250 II Nr. 1 oder aber als Gegenstand, den der Täter während der Tatbegehung nur „bei sich führt“. Die Definition des Begriffs jedoch jeweils unterschiedlich und streitig.
Wie sind die verschiedenen Arten des Leasings zu unterscheiden und welche Normen sind anwendbar?
Das OLG hat im „Fall Puigdemont“ festgestellt, dass eine Auslieferung an Spanien nicht wegen „Rebellion“ gem. Art. 472 des spanischen Strafgesetzbuches sondern wenn überhaupt dann nur wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ gem. Art. 432, 252 des spanischen Strafgesetzbuches in Betracht kommen könne. Damit ist in Spanien eine Verfolgung wegen Rebellion nicht mehr möglich, sollte Puigdemont ausgeliefert werden.
Insbesondere bei Straßenverkehrsdelikten stehen dem Gericht zwei Möglichkeiten zur Verfügung mit denen sichergestellt werden kann, dass der Täter für eine gewisse Dauer kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehrt mehr führen kann, nämlich das Fahrverbot gem. § 44 StGB und die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB. Was ist nun aber der Unterschied?
Manche Konstellationen sollte man einmal gesehen haben um eine Sensibilität für die Fallbearbeitung zu entwickeln. Anbei findest Du einen Fall zum üben der in der Klausur häufig Probleme bereitet, da der Schwerpunkt regelmäßig verkannt wird.
Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts sind die Mordmerkmale restriktiv auszulegen. Wie dies allerdings zu geschehen hat, ist teilweise heftig umstritten – so vor allem bei der Heimtücke. Der BGH verweigert hier eine Eingrenzung auf Tatbestandsebene und wählt die „Rechtsfolgenlösung“.
Seit wenigen Tagen hat Deutschland wieder eine - nicht nur geschäftsführende - Bundesregierung. Wie genau kommt sie zustande? Wer ist daran mit welchen Kompetenzen beteiligt? Und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gibt es?
Der Geschäftsführer (G) der X- GmbH (X) überreicht einem der Angestellten eine Kündigung. Der Angestellte weist die Kündigung nach § 174 Satz 1 BGB umgehend zurück. Ist die Erklärung unwirksam, wenn der Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nicht entsprechend nachweist? Die Antwort enthält eine in Klausuren gerne übersehene Frage.
Im letzten Beitrag haben wir uns mit den §§ 474 und 475 beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns die übrigen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs und des Unternehmerregresses ansehen.
Das Strafverfahrensrecht kennt eine Vielzahl von Verfahrenshindernissen. Diese Hindernisse führen dazu, dass eine Entscheidung in der Sache nicht ergehen kann. Sie sind von Amts wegen in jedem Abschnitt des Erkenntnisverfahrens zu berücksichtigen.
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