12 Suchergebnisse



  • ÖR
    Rechtsprechung – Klassikerentscheidungen, "Cicero"

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    Im Folgenden widmen wir uns der Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung bei Geschäftsträumen. Der vorliegende Fall beruht auf zwei wichtigen Entscheidungen des BVerfG zur Pressefreiheit: der sog. „Cicero“ Entscheidung zu zwei Verfassungsbeschwerden vom 27.02. 2007, BVerfGE 117, 244 ff. und dem grundlegenden „Spiegel“ Urteil vom 05.08. 1966, BVerfGE 20, 162 ff.

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  • ÖR
    Rechtsprechungsrückblick Öffentliches Recht 2023 Teil 3

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    In unserem Rechtsprechungsüberblick präsentieren wir zwei Beschlüsse des BVerfG – einen zum Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Sportverein und einen weiteren zur immer wieder spannenden Frage der Widereinsetzung in den vorigen Stand wenn man die Frist bis zum Ende ablaufen lässt. Das BVerwG erklärte die Anordnung der Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Tochter für rechtmäßig und bestimmte eine Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren.

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  • ZR
    Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht August 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zu den Themen "Ausfallpauschale bei nicht wahrgenommenem Termin" und "Anspruchsumfang bei § 1004 I 1 BGB".

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  • ZR
    Zurückweisung der Kaufsache wegen geringfügiger Mängel möglich?

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    In der Rechtsprechung lange ungeklärt und in der Literatur umstritten war die Frage, ob der Käufer einer Sache die Annahme wegen unerheblicher Mängel verweigern darf. Während ein großer Teil der Literatur die Frage über § 266 löst, geht der BGH hier den Weg über ein Zurückweisungsrecht aus § 273. Diese Frage ist als höchst examensrelevant einzustufen und muss beherrscht werden.

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  • ZR
    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Überweisung der Miete

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Überweisung der Miete

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 5.10.2016 VIII ZR 222/15 mit der Frage auf welchen Zeitpunkt bei Mietzahlungen im Überweisungsverkehr abzustellen ist. Kommt es darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag (§ 556b BGB) auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist oder kommt es darauf an, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt?

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  • SR
    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Gem. § 105 I 1 StPO dürfen Durchsuchungen grundsätzlich nur durch den Richter und nur ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Was aber ist zu tun, wenn der erreichbare Richter eine sofortige Anordnung ablehnt und zunächst Akteneinsicht fordert. Lebt dann die Gefahr im Verzug wieder auf? Und dürfen die dann gewonnen Beweise verwertet werden, wenn „nur“ die StA die Durchsuchung angeordnet hat?

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  • ÖR
    Die Video Live-Übertragung und das Versammlungsrecht

    Videoübertragung und Versammlungsfreiheit

    Auf einer Pro-Erdogan-Kundgebung in Köln wollte der Veranstalter den Präsidenten der Türkei auf einer Video-Leinwand live für eine Rede zuschalten. Die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde hat dies untersagt. Ein Antrag des Veranstalters im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 VwGO wurde vom OVG Münster abgelehnt. Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG war erfolglos. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG sei kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern in Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

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  • SR
    Die rechtswidrige Durchsuchung und das Beweisverwertungsverbot

    Die rechtswidrige Durchsuchung und das Beweisverwertungsverbot

    Bei einer rechtswidrigen Beweisgewinnung wie z.B. einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss gem. § 105 StPO, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der infolgedessen aufgefundenen Beweise. Der BGH beantwortet diese Frage, indem er verschiedene Aspekte gegeneinander abwägt (sog. Abwägungslehre) Dabei wird auch der Umstand berücksichtigt, inwieweit hypothetisch der Beweis auch hätte rechtmäßig erlangt werden können.

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  • ZR
    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug mit der Übergabe einer Eigentumswohnung

    Der BGH hat entschieden, dass einem Erwerber, während des Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe der Eigentumswohnung, eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht, wenn dem Erwerber kein dem erworbenen Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht. Hiermit bestätigt der BGH seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 (BGH, Beschluss vom 9.7.1986 – NJW 1987, 50).

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  • ZR
    Ersatz von Nutzungsausfallschäden bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache

    Die genaue Einordnung eines Ersatzbegehrens in das System der §§ 280 ff. BGB ist von zentraler Bedeutung: Denn je nachdem, ob es sich um einen Schadensersatz statt der Leistung oder um einen Schadensersatz neben der Leistung – und hier speziell um einen Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung – handelt, müssen neben dem § 280 Abs. 1 BGB noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung kann durch die Kontrollfrage vorgenommen werden, ob der geltend gemachte Schaden durch eine hypothetische, ordnungsgemäße Nacherfüllung behoben würde (dann Schadensersatz statt der Leistung). Schwieriger wird dann die weitere Differenzierung innerhalb des Schadensersatzes neben der Leistung zwischen einem „einfachen Schadensersatz“ und einem Verzögerungsschaden der nur unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 2 BGB ersatzfähig ist. In seinem Urteil vom 19.06.2009 – V ZR 93/08 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) hatte der BGH sich genau mit dieser Abgrenzung zu befassen und über die Einordnung eines infolge der Lieferung einer mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfallschadens zu entscheiden. 

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  • ZR
    Rauchverbot als Mangel der Pachtsache?

    Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder stießen nicht nur bei den Rauchern, sondern vor allem auch bei den Gaststättenpächtern auf Widerstand. Insbesondere Pächter von Gaststätten, die zu klein für einen den landesrechtlichen Vorschriften entsprechenden separaten Raucherbereich waren oder deren Eigentümer entsprechende Umbaumaßnahmen verweigerten, beklagten Umsatzeinbußen. Der BGH hatte in seinem Urteil vom 13.07.2011 – XII 189/09 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zu entscheiden, inwiefern das gesetzliche Rauchverbot einen Mangel der Pachtsache begründet – und die Gaststättenpächter damit einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des durch das Rauchverbot verursachten Umsatzrückgangs gegen die Verpächter geltend machen können.

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  • ZR
    Fristsetzung vor Fälligkeit?

    Gleich mit mehreren Fragen zur Fristsetzung beim Rücktritt hatte der BGH sich am 14.06.2012 – VII ZR 148/10 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) zu befassen: Gemäß § 323 Abs. 1 BGB muss der Gläubiger, um zurückzutreten, dem Schuldner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. § 323 Abs. 2 BGB bestimmt, in welchen Fällen eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im vorliegenden Fall hatte der Schuldner bereits einige Wochen vor Fälligkeit angekündigt, zum vereinbarten Termin nicht leisten zu können. Der Gläubiger hatte ihm im Anschluss eine Frist gesetzt – allerdings bevor die Leistung überhaupt fällig war. Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob eine Fristsetzung nicht schon nach § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich war und inwieweit die Erklärung des Gläubigers den Anforderungen des § 323 Abs. 1 BGB genügte.

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