Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem examensrelevanten Widerruf wegen groben Undanks beschäftigen. Neben der Kernfrage wann grober Undank überhaupt angenommen werden kann und welche Komponenten hier zu prüfen sind, wird die gemischte Schenkung thematisiert. Alles in allem ist diese Entscheidung eine wunderbare Vorlage für einen Klausurfall. BGH, Urteil vom 22.10.2019 – X ZR 48/17, NJW-RR 2020, 179
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.5.2020 – VIII ZR 315/18 mit der Frage, ob und wann Verhaltensauffälligkeiten eines Tieres einen Mangel nach § 434 I 2 Nr. 1 bzw. 2 darstellen können. Die Entscheidung beleuchtet viele relevante Fragen rund um die Mängelhaftung.
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines abgeschleppten und in einer Lagerhalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG. BGH, Urteil vom 27.2.2020 – VII ZR 151/18, NJW 2020, 1514
Der BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2020 IX ZR 289/19 mit der Frage der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrags.
Dieses Urteil des BGH vom 18.9.2020 ist eine wunderbare Klausurvorlage und sollte daher zwingend Berücksichtigung finden. Der BGH präzisiert hier insb. die Anforderungen an die Annahme einer Besitzdienerschaft gem. § 855.
In der Rechtsprechung lange ungeklärt und in der Literatur umstritten war die Frage, ob der Käufer einer Sache die Annahme wegen unerheblicher Mängel verweigern darf. Während ein großer Teil der Literatur die Frage über § 266 löst, geht der BGH hier den Weg über ein Zurückweisungsrecht aus § 273. Diese Frage ist als höchst examensrelevant einzustufen und muss beherrscht werden.
Neues Urteil mit Klarstellungen zur sog. Andeutungstheorie.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 16.7.2020 – IX ZR 298/19 mit der Frage der Kündigung eines Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund.
Stellen Sie sich vor, der Betreiber der am Wohnort ansässigen Therme erteilt Ihnen ohne Nennung eines sachlichen Grundes ein Hausverbot und das ausgerechnet in der Therme, in der Sie sich mit all ihren Kumpels schon seit Jahren treffen. Eins ist Ihnen dann zumindest klar, rechtmäßig kann das nicht sein! Na dann ab zum Richter…
In diesem Urteil beschäftigt sich der BGH mit der Erheblichkeit des Mangels im Rahmen des Rücktritts. Diese Frage kommt im Examen gerne vor und muss daher gut beherrscht werden. Dieser Fall ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass gelegentlich ein abweichender Aufbau nötig ist um alle Fragen die im Fall angelegt sind mitzunehmen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen