Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ZR
    Produkthaftung für Elektrizität des Netzbetreibers bei Überspannungsschäden

    Der BGH hat entschieden, dass wenn eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgütern führt, ein Fehler des Produkts Elektrizität vorliegt. Des Weiteren ist der Betreiber des Stromnetzes Hersteller des Produkts Elektrizität, wenn er Transformationen auf eine andere Spannungsebene vornimmt. Bezüglich des Zeitpunkts des Inverkehrbringens ist zu beachten, dass das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht ist. Der Betreiber des Stromnetzes haftet dann nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG.

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  • ÖR
    Null ist zu wenig

    Wie viel Arbeit wert ist bzw. wie viel jemand gerechterweise verdienen soll, ist für Juristen eine schwere Fragestellung. Grundsätzlich unterliegt die Lohnfindung noch im Wesentlichen der Tarifautonomie und damit den Tarifvertragsparteien. Anders gelagert ist jedoch die Bezahlung von Beamten. Für Beamte gilt das sog. "Alimentationsprinzip". Der Staat hat besoldungsrechtlich durch ein Gesetz für eine amtsangemessene Vergütung zu sorgen. Der Landesgesetzgeber NRW hatte sich für die Richter und die Beamten ab der Stufe A 13 eine Steigerung der Besoldung von 0,0 % vorgestellt. Alle anderen Beamtenbesoldungen wurden um die Tarifsteigerung im öffentlich Dienst nämlich um 5,6 % erhöht mit Ausnahme der Besoldungsstufen A 11 und 12, die um 2 % erhöht wurden. Der Verfassungsgerichtshof in Münster musste am 1.7.2014 darüber entscheiden, ob diese Überlegungen des Gesetzgebers rechtmäßig waren. Nachlesen können Sie diese Entscheidung in der LKV 2014, S. 319 ff.

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  • ZR
    Kein Schadenersatzanspruch wegen der Information über die Erbkrankheit des geschiedenen Ehepartners

    Der BGH hat entschieden, dass § 823 Abs. 1 BGB nicht den Schutz eines sorgeberechtigten Elternteils vor den psychischen Belastungen, die damit verbunden sind, dass er von einer genetisch bedingten Erberkrankung des anderen Elternteils und dem damit einhergehenden Risiko Kenntnis erlangt, dass auch die gemeinsamen Kinder von der Krankheit betroffen sein könnten, bezweckt. Darüber hinaus stellte der BGH fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf Nichtwissen der eigenen genetischen Veranlagung“, das den Einzelnen davor schützt, Kenntnis über ihn betreffende genetische Informationen mit Aussagekraft für seine persönliche Zukunft zu erlangen, ohne dies zu wollen, umfasst.

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  • ÖR
    Einmal Ethikunterricht bitte

    Ist die Schule ein Wunschkonzert? Die eigene Erfahrung spricht wohl eher dagegen. Aber möglicherweise kann man sich ja zumindest ein bisschen etwas wünschen. Vielleicht kann man sich sogar etwas für seine Kinder wünschen. Eine alleinerziehende Mutter wollte, dass ihre beiden Grundschulkinder einen Ethikunterricht bekommen. Auf dem Lehrplan ist in Baden-Württemberg erst auf den weiterführenden Schulen der Ethikunterricht vorgesehen. Damit wollte sich die Klägerin nicht zufrieden geben und befragte schlussendlich sogar das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Frage. Nachzulesen ist dieses in vielerlei Hinsicht sehr spannende Urteil auf der Homepage des Gerichts (Az.: BVerwG 6 C 11.13).

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Klärung einer Mangelursache gemäß § 439 II BGB

    Der BGH hat entschieden, dass § 439 II BGB verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten erfasst, „die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.“  Dieser Erstattungsanspruch bestehe auch dann weiter, wenn der Käufer später Minderung geltend macht.

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  • ÖR
    Friedhofsversammlung

    Mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG auch auf kommunalen Friedhöfen Wirkung entfalten kann, beschäftigt sich ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 980/13), das auf der Homepage des Gerichts im Volltext nachgelesen werden kann. Es handelt sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilungen. Die Konstellation zeigt einmal mehr die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit, die vorliegend weder vom Amtgericht noch vom Oberlandesgericht ausreichend gewürdigt wurde.

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  • SR
    Es brennt, es brennt .... aber brennt es auch vollendet?

    Die Brandstiftungsdelikte gem. den §§ 306 ff StGB werden in der Examensvorbereitung meist vernachlässigt, was im Ernstfall dann zu bösen Überraschungen führen kann. Aus diesem Grund wollen wir uns anlässlich einer BGH Entscheidung vom 14.11.2013 (3 StR 336/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) mit der Brandstiftung an dieser Stelle etwas näher beschäftigen.

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  • ZR
    Keine Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung, grundsätzlich nicht vererblich ist. Dies ergebe sich zwar nicht daraus, dass „die ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts unauflöslich an die Person ihres Trägers gebunden und als höchstpersönliche Rechte unverzichtbar und unveräußerlich, also nicht übertragbar und nicht vererblich sind“, jedoch aus der Natur und dem Zweck des Geldentschädigungsanspruchs selbst.

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  • SR
    Und schon wieder: Sportwettenbetrug nach Spielmanipulation beim Fußball

    Schon mit unserer Entscheidungsbesprechung vom 05.08.2013 (http://www.juracademy.de/web/news-detail.php?id=42084) haben wir uns mit dem "Klausurklassiker" Sportwettenbetrug beschäftigt.Der BGH (4 StR 479/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) musste sich nun vor kurzem mit einer weiteren Variante auseinandersetzen. Wie Sie sicherlich bereits wissen, sind vor allem die Prüfungspunkte "Täuschung" und "Vermögensschaden" problematisch. Im Fall "Hoyzer" hatte der BGH seinerzeit beides bejaht und wegen § 263 StGB verurteilt. In der nachfolgend dargestellten Entscheidung hat der BGH nun die Täuschung verneint.

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  • SR
    Warum das Hervorrufen von Angst keine Körperverletzung ist

    Psychische Beeinträchtigungen erfüllen bislang grundsätzlich nicht den Tatbestand des § 223 SGB. Wirkt also ein Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, dann liegt eine Körperverletzung erst dann vor, wenn ein pathologisch, somatisch objektivierbarer Zustand hervorgerufen wurde, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Dies erscheint in Anbetracht der nachhaltigen Auswirkungen von psychischen Beeinträchtigungen auf die gesamte Lebensführung befremdlich, ist aber vor dem Hintergrund der erforderlichen Objektivierbarkeit einer Körperverletzung erklärlich.
    Wie schwerwiegend diese Beeinträchtigungen sein können, ohne dass § 223 StGB verwirklicht ist, hat der BGH erneut deutlich gemacht.

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