Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH v. 4.6.2015 - Rs C-497/13) sollte Ihnen bekannt sein. Es betrifft die Reichweite und den Umgang mit § 476 BGB. Da die klausurmäßige Bearbeitung dieser Fallkonstellation den meisten Bearbeitern enorme Schwierigkeiten bereitet, schauen wir uns nachfolgend zum einen an, welche wichtige Neuerung dieses Urteil gebracht hat und zum anderen, auf welche Punkte sie im Rahmen der Fallbearbeitung zwingend achten sollten.Der Durchschnitt einer Klausur erreicht diesbezüglich häufig nur selten die 4 Punkte Marke. Dies wollen wir ändern!
Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können. (Leitsatz BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - LG Duisburg AG Mülheim an der Ruhr)
Die Untersuchungshaft gem. §§ 112ff StPO nebst den einschlägigen Rechtsmitteln (Haftbeschwerde und Haftprüfung) gegen die Anordnung derselben sind immer wieder Gegenstand von Klausuren und werden auch gerne in der mündlichen Prüfung erörtert. Eine Entscheidung des KG Berlin soll daher Anlass sein für eine nähere Beleuchtung dieses prüfungsrelevanten Themas.
Das OVG Rheinland-Pfalz hatte sich damit auseinanderzusetzen, in welchem Verhältnis bauordnungsrechtliche und gaststättenrechtliche Nutzungsgenehmigung – hier: eines Tanzlokals – stehen. Mit Urteil vom 25. November 2015 (Az. 8 A 10892/15.OVG) stellte das Gericht fest, dass die Nutzung eines Lokals durch mehr als 150 Personen bei gleichzeitiger Untermalung durch Musik dem Betrieb als Diskothek entspricht. Diese Nutzung ist nicht von einer Baugenehmigung gedeckt, die für eine Gaststätte mit 40 Sitzplätzen erteilt wurde. Der Betrieb der Diskothek erfolgt damit formell illegal, selbst wenn eine gaststättenrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 1 A 3.15) war mit der Frage befasst, ob das Verbot eines Motorradclubs durch das Bundesinnenministerium rechtmäßig war. Dabei hatte es unter anderem zu untersuchen, wann ein Zusammenschluss als Verein i.S.d. Vereinsgesetzes gilt, und wann Zweck oder Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen.
Das OVG Berlin Brandenburg hatte sich mit einem gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu befassen. Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2016 (Az. OVG 10 S 29.15) stellte es klar, dass hierbei Einwendungen, welche sich gegen die unanfechtbar gewordene Grundverfügung (hier: bauordnungsrechtliche Abbruchanordnung) richten, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Anderes gelte allenfalls, wenn die fragliche Grundverfügung nichtig war.
Und wieder hatte der BGH sich mit einer „eBay-Streitigkeit“ zu befassen: Ein Verkäufer nahm sein Angebot vorzeitig zurück, doch der Käufer (Höchstbietender) bestand auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Daher stand die Frage im Raum unter welchen Voraussetzungen eine berechtigten Angebotsrücknahme gegeben ist, bzw. unter welchen Voraussetzungen er das Gebot eines Bieters streichen kann.
Eine Kündigung stellt ein gravierendes Ereignis für einen Arbeitnehmer dar. Im hier besprochenen Fall wurde einer Arbeitnehmerin mit Hinweis auf ihre anstehende Pensionsberechtigung gekündigt. Das BAG entschied, dass eine altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb nach § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG unwirksam sein kann.
Im jüngst vom BGH entschiedenen, sog. "Scheunenmord - Fall" hat sich das Gericht mit einem Klausurklassiker aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts beschäftigt. Die Überlegungen,die der BGH in diesem Fall angestellt hat, sollten Ihnen aus anderen prominenten Fällen wie dem "Jauchegruben - Fall" (BGH NJW 1960, 1261) oder aber dem "Pflegemutter - Fall" (BGH NStZ 2001, 29) bekannt sein. Grund genug für uns, dass wir uns die Entscheidung des BGH einmal ansehen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. November 2015 (Az. OVG 6 S 39.15) steht im Zusammenhang mit dem seit August 2013 allen Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres zustehenden Rechtsanspruch, in Einrichtungen der Kindertagespflege gefördert zu werden. Das hatte darüber zu entscheiden, ob der private Träger eines an eine Grundschule angeschlossenen Horts verpflichtet ist, alle diese Schule besuchenden Kinder – im Rahmen seiner Kapazitäten – zu betreuen und entsprechende Betreuungsverträge mit den Eltern abzuschließen.
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