Das hochumstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist auf dem Weg – in 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Bedenken gibt es von vielen Seiten. Mehr dazu hier
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Wechselwirkung zwischen Aufsichtspflichten von Eltern auf der einen Seite und Verkehrssicherungspflichten dritter Personen auf der anderen Seite bestehen.
In diesem Beitrag wollen wir der Frage nachgehen, ob die Haftungsprivilegierung in § 1664 I auch im Fall der Aufsichtspflichtverletzung zur Anwendung gelangen kann.
In diesem Beitrag wollen wir uns die Reichweite und Relevanz der familienrechtlich begründeten Obhutspflicht ansehen.
Das Bundeskabinett hat in einem Gesetzentwurf beschlossen, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Damit soll die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten verdeutlicht, Rechte der Eltern aber nicht eingeschränkt werden. Das Kindeswohl wird in Zukunft „angemessen“ zu berücksichtigen sein.
Ein Totschlag gem. § 212 StGB wird zum Mord gem. § 211 StGB, wenn der Täter die Tötung mit „gemeingefährlichen Mitteln“ begeht. Was darunter zu verstehen ist und warum diese Tötung in besonderer Weise verwerflich ist, wollen wir uns nachfolgend einmal anschauen.
In den letzten 100 Jahren hat es bei der Gleichstellung der Geschlechter große Fortschritte gegeben. Im Grundgesetz ist hier v.a. Art. 3 GG einschlägig, der einfachgesetzlich umgesetzte wurde. 1994 erkannte der Gesetzgeber, dass faktische Schritte notwendig sind um das Ziel zu erreichen. Seitdem hat es mehrere - mehr oder weniger erfolgreiche - Versuche gegeben, die Forderung nach Gleichberechtigung zu erfüllen.
Strafrechtlich relevante Sachverhalte gelangen auf unterschiedlichen Wegen zur Kenntnis der Verfolgungsbehörden. Sobald die Verfolgungsbehörden Kenntnis erlangt haben, sind sie gem. § 152 II StPO (Legalitätsprinzip) verpflichtet. Häufig geschieht diese Kenntniserlangung durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Was ist nun der Unterschied?
Ein unechtes Unterlassungsdelikt setzt gem. § 13 I StGB voraus, dass der Täter „rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt“ und dass „das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht“. Die Einstandspflicht ergibt sich aus einer Garantenstellung. Dabei wird zwischen Beschützergaranten und Überwachergaranten unterschieden.
Hier erfahren sie wie sie die jeweiligen Modelle beim gemeinschaftlichen Testament in der Klausur kurz beschreiben sollten.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen