Was meint der Begriff Anspruch und was derjenige der Forderung?
Die CDU/CSU-Fraktion reicht Organklage gegen den Bundestag ein, da die Regierungskoalition im Juli einen Untersuchungsausschuss zur politischen Glaubwürdigkeit von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verhinderte. Unklar ist, ob der Bundestag überhaupt zuständig wäre.
Im heutigen Beitrag wollen wir uns mit dem Feststellungsinteresse im Rahmen der negativen Feststellungsklage beschäftigen. Hierzu wollen wir gemeinsam einen Beispielsfall lösen.
In den letzten 100 Jahren hat es bei der Gleichstellung der Geschlechter große Fortschritte gegeben. Im Grundgesetz ist hier v.a. Art. 3 GG einschlägig, der einfachgesetzlich umgesetzte wurde. 1994 erkannte der Gesetzgeber, dass faktische Schritte notwendig sind um das Ziel zu erreichen. Seitdem hat es mehrere - mehr oder weniger erfolgreiche - Versuche gegeben, die Forderung nach Gleichberechtigung zu erfüllen.
Mit der Frage, ob ein Mangel schon vor Abnahme vorliegen kann, korrespondiert die Frage, ob die Mängelgewährleistungsrechte auch schon vor der Abnahme zur Anwendung gelangen können.
Der Raub mit Todesfolge gem. § 251 StGB ist eine Erfolgsqualifikation zum Raub und, wegen des Verweises der §§ 252, 255 StGB, auch zur räuberischen Erpressung und zum räuberischen Diebstahl. Die Todesfolge muss der Täter des Grunddelikts wenigstens leichtfertig herbeigeführt haben. Darüber hinaus muss zwischen dem Grunddelikt und dem Tod ein gefahrspezifischer Zusammenhang bestehen. Was ist darunter nun zu verstehen?
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16 mit der Wirksamkeit einer Endrenovierungsklausel.
Was passiert mit der Hypothek bei Zahlung?
Während wir im letzten Artikel die Folgen einer Zahlung auf die Hypothek betrachtet haben, geht es nun um die Zahlung auf die Grundschuld.
Welche Funktionen erfüllt die Aufrechnung und warum ist die Unterscheidung zwischen Primär- und Hilfsaufrechnung von Bedeutung?
Nicht vergessen: Bei arbeitsgerichtlichen Klausuren, in denen Personenschäden eines Arbeitnehmers zu prüfen sind, ist regelmäßig an die §§ 104, 105 SGB VII zu denken.
Bei den Tathandlungen des § 263a StGB ist üblicherweise die Variante des "unbefugten Verwendens" klausurrelevant. Gelegentlich ist aber auch die unrichtige oder unvollständige Verwendung von Daten Gegenstand einer Klausur. Auch diese Variante ist nach h.M. täuschungsäquivalent auszulegen. Wie das geht, zeigt nachfolgender Fall:
Welche Verjährungsfrist gilt für den Pflichtteilsanspruch?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen