Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. § 434 BGB begleitet uns in seiner Fassung vor dem 1.1.2022 seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002. Nun gilt es eine „neue“ Struktur im Mängelrecht kennenzulernen. In der vorliegenden Reihe beschäftigen wir uns zunächst mit den Neuerungen zum Mängelrecht und werden sodann auch die weiteren Änderungen gemeinsam besprechen.
In diesem Beitrag wollen wir der Frage nachgehen, ob die Haftungsprivilegierung in § 1664 I auch im Fall der Aufsichtspflichtverletzung zur Anwendung gelangen kann.
Allgemeine Grundsätze für die Auslegung von AGB
Mit dem Anfang April 2021 in Kraft getretenen Gesetz gegen Hass und Hetze wurden einige Normen im StGB geändert. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen mit den Gesetzesänderungen der Justiz die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden, um gegen Hasskriminalität konsequenter vorgehen zu können (Pressemitteilung BMJV vom 18.Juni 2020) Die für die Prüfung wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen, ob § 434 Abs. 3 auch bei einem Identitätsaliud Anwendung findet.
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Gewährleistung vom 28.4.2017 mit Wirkung ab dem 1.1.2018 zog Änderungen im Rahmen des Kaufrechts nach sich. Diese Änderungen haben wir bereits in einigen Beiträgen erörtert. Im folgenden Beitrag wollen wir uns einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts ansehen.
§ 550 sieht vor, dass Mietverträge, die für eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden in schriftlicher Form geschlossen werden müssen. Welche Folgen ergeben sich aus der Nichteinhaltung der Vorschrift und wann wird die Regelung relevant?
Der Geschäftsführer (G) der X- GmbH (X) überreicht einem der Angestellten eine Kündigung. Der Angestellte weist die Kündigung nach § 174 Satz 1 BGB umgehend zurück. Ist die Erklärung unwirksam, wenn der Geschäftsführer seine Vertretungsmacht nicht entsprechend nachweist? Die Antwort enthält eine in Klausuren gerne übersehene Frage.
Das Jahr 2018 bringt viele examensrelevante Gesetzesänderungen mit sich. So ändern sich viele Vorschriften im Kauf- und Werkvertragsrecht. Im Kaufrecht werden einige Normen an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und im Werkvertragsrecht neue Vertragstypen aufgenommen. In der vorliegenden Reihe wollen wir uns die wichtigsten Änderungen ansehen. Dabei beginnen wir mit § 439 III S. 1.
In diesem Beitrag findest Du die allgemein anerkannten Modifikationen des Anwendungsbereichs von § 817 S. 2.
Gem. § 69 StGB kann als Maßregel der Besserung und Sicherung (also präventiv) die Fahrerlaubnis entzogen werden. Davon zu unterscheiden ist § 44 StGB, der als Nebenstrafe (also repressiv und zusätzlich zu einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe) ein Fahrverbot ermöglicht - bislang aber nur bei Straftaten, die einen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges aufweisen. Dies soll sich nun ändern.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen