Im heutigen Beitrag blicken wir zurück auf ausgesuchte Urteile, die kürzlich in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.
Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen wann die Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung anzunehmen ist, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden. Insgesamt ein spannendes Urteil mit hoher Examensrelevanz, insbesondere daher, da der Senat in der vorliegenden Entscheidung ein restriktives Prüfungsprogramm für solche Fälle etabliert.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.
Neues Urteil mit Klarstellungen zur sog. Andeutungstheorie.
Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.
Das Tatobjekt des Diebstahls gem. § 242 StGB, der Unterschlagung gem. § 246 StGB und des Raubes gem. § 249 StGB ist eine fremde bewegliche Sache. Häufig ist bei einer Prüfung der jeweiligen Norm hier schon das erste Problem zu erörtern – so z.B. beim „Containern“ - und ebenso häufig wird es in Klausuren gerne übersehen.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23. Mai 2017 - VI ZR 261/16) zur Vererblichkeit von Ansprüchen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Insbesondere wird die Frage geklärt, ob Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit der Klage vor dem Versterben des ursprünglichen Anspruchsinhabers zu einer abweichenden Beurteilung führen kann.
Anbei findest Du den jeweiligen Link zum behandelten Urteil und die Leitsätze. Hier kannst Du die Inhalte vertiefen und das Urteil selbst in Ruhe nachlesen, bzw. für Ihre Unterlagen drucken und speichern. Die Übersicht eignet sich auch gut für eine kurzfristige Wiederholung vor dem schriftlichen bzw. mündlichen Examen. Die Urteile werden im Gratiswebinar am 17.12.2018 besprochen.
Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung, grundsätzlich nicht vererblich ist. Dies ergebe sich zwar nicht daraus, dass „die ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts unauflöslich an die Person ihres Trägers gebunden und als höchstpersönliche Rechte unverzichtbar und unveräußerlich, also nicht übertragbar und nicht vererblich sind“, jedoch aus der Natur und dem Zweck des Geldentschädigungsanspruchs selbst.
Die Testamentsauslegung ist ein mitunter gemeiner Gegenstand einer Zivilrechtsklausur. Im Prinzip ist hier alles wie immer: Willenserklärungen müssen ausgelegt werden. Aber: geht es um ein Testament, ist alles auf einmal etwas anders: zwar muss auch hier ausgelegt werden, aber eben (meist) nicht nach dem objektiven Empfängerhorizont gem. § 157 BGB. Außerdem hat der Gesetzgeber einige Fälle testametarischer Gestaltung vorhergesehen und Regeln aufgestellt, wie diese im Einzelfall auszulegen sind. Eine besondere Problematik betrifft dabei die Fallkonstellation, in der nicht eindeutig ist, wer und ob überhaupt jemand Erbe werden sollte. Das OLG München hat sich in seinem Beschluss vom 22.05.2013 - 31 Wx 55/13 mit der Frage auseinandergesetzt, wann eine testamentarische Erbeinsetzung hinreichend bestimmt genug ist. Der Beschluss ist kostenlos abrufbar unter www.gesetze-bayern.de.
Das Ehegattentestament ist ein beliebtes Prüfungsthema, weil es neben den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments zahlreiche Schwierigkeiten bei der Auslegung, der Anwendung und schließlich beim Widerruf auslöst. Das OLG Nürnberg hat mit einem Beschluss vom 6. 6. 2013 - 15 W 764/13 eine Thematik entschieden, die Probleme des Ehegattentestaments mit solchen des BGB AT vermengt: In-sich-Geschäft, Zugang einer Willenserklärung und Umfang einer gesetzlichen Vertretungsbefungnis. Das Urteil ist unter Anmerkung von Keim abgedruckt in ZEV 2013, 450 und kostenlos abrufbar unter www.gesetze-bayern.de.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen