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  • ZR
    Was ist die Einheitlichkeit des Schmerzensgelds?

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    Der BGH erklärt die Begrifflichkeit zuletzt in seinem Urteil vom 10. Juli 2018. Abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2018-7-10&nr=88840&pos=10&anz=25

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  • ÖR
    Geflügelmast im Außenbereich

    Mit Urteil vom 30. Juni 2015 (Az. 22 B 14.564) hat der VGH München entschieden, dass Forderungen, die ein Großabnehmer von Masthühnern an den Betreiber eines Maststalls stellt, nicht ohne Weiteres den Ausschlag geben bei der Beantwortung der Frage, ob alle zumutbaren organisatorischen und betrieblichen Lärmminderungsmaßnahmen ergriffen wurden.

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  • ÖR
    NPD-Anhänger als „Spinner“, „Mob“ und „braune Brut“ – Zur Neutralitätspflicht von Bundespräsident und Regierungsmitgliedern

    Es schlug hohe Wellen, als Bundespräsident Joachim Gauck NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnete. Im Saarland kritisierte die Bildungsministerin die NPD mit harten Worten. Die NPD ging gegen beide Äußerungen verfassungsrechtlich vor. Wie weitgehend darf sich der Bundespräsident öffentlich über politische Parteien äußern und sie kritisieren? Welche Grenzen müssen hingegen Mitglieder einer Bundes- oder eine Landesregierung beachten? Wo liegen die Unterschiede der beiden Fallgruppen?

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  • ZR
    Unwirksamkeit von AGB bzgl. Pfandgebühr für SIM-Karte und Entgelt für Papierrechnung

    Die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine verhältnismäßig häufige Prüfungsmaterie für das erste Staatsexamen dar. Gerade hier kommt es darauf an Problembewusstsein zu zeigen. Des Weiteren müssen Sie zeigen, dass Sie Argumente gut abwägen können. Anhand des hier besprochenen Sachverhalts lässt sich beides gut üben. Der BGH hat hier entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ i.H.v. 29,65 € berechnet wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, wenn der Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Das Gleiche gilt für eine Klausel, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist, jedenfalls dann, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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  • ZR
    Zur Einordnung eines Mischmietverhältnisses als Wohnraummietverhältnis

    Der BGH hat seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnräume und Geschäftsräume zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume einzuordnen ist. Hierbei sei entscheidend, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiege. Dabei komme es vorwiegend auf die Umstände des Einzelfalls an. Darüber hinaus hat der BGH seine Rechtsprechung insoweit aufgeben, dass der Umstand, dass die Vermietung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zur Ausübung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen wird, durch die der Mieter seinen Lebensunterhalt bestreitet, keine tragfähigen Rückschlüsse auf einen im Bereich der Geschäftsraummiete liegenden Vertragsschwerpunkt zulasse.

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  • ÖR
    Rechte im Untersuchungsausschuss

    In Zeiten fast schon sich überschlagender Einsetzungen von Untersuchungsausschüssen in diversen Landtagen und dem Bundestag zu illustren Themen wie NSA, NSU, EnBW oder auch Edathy, der es in kürzester Zeit geschafft hat, zunächst einem Ausschuss vorzusitzen und dann Thema eines selbigen zu sein, lohnt es sich mit den grundlegenden Entscheidungen zu Untersuchungsausschüssen zu beschäftigen. Ein Klassiker in dieser Hinsicht stellt das Urteil aus dem Jahre 2002 zum sog. "CDU-Parteispendenuntersuchungsausschuss" dar. Nachzulesen in NJW 2002, S. 1936 ff. Das Thema Untersuchungsausschüsse ist zudem dadurch von besonderer Aktualität, da aufgrund der zahlenmäßig sehr kleinen Opposition im aktuellen Deutschen Bundestag, sich für diese Legislaturperiode eine Änderung in § 126 a in der Geschäftsordnung des Bundestags für das Einsetzungsquorum findet. Ein Blick in die Neufassung ist daher dringend zu empfehlen.

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  • ÖR
    Fortführung einer Untätigkeitsklage als Verpflichtungsklage

    Streit herrscht unter den Gelehrten und den Gerichten was der Streitgegenstand der Verpflichtungsklage ist. Ist es der ablehnende Bescheid? Ist es nur der mögliche Anspruch des Klägers? Oder ist es vielleicht sogar beides. in einer baurechtlichen Konstellation, die als Untätigkeitsklage begann, hatte das OVG NRW Gelegenheit sich zu diesen Fragen zu äußern. Die Entscheidung finden Sie in DVBl. 2010, 1309 ff.

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  • ÖR
    Rauchen auch im Knast?

    In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes, mal abgesehen von der eigenen Wohnung, nur noch wenige Plätze an denen geraucht werden darf. Grundsätzlich sind Hafträume in Justizvollzugsanstalten nach § 3 Abs. 4 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz NRW (NichtRSG) vom allgemeinen Rauchverbot ausgenommen. Die Häftlinge könnten ja auch schwerlich vor die Tür gehen wie der gemeine Kneipenbesucher. Aber wie sieht es aus, wenn Hafträume mit mehreren Personen belegt werden und ein Nichtraucher mit zwei Rauchern einen Raum teilen muss. Mit dieser Frage musste sich das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen beschäftigen. Die Entscheidungen finden sich in der NJW 2013, S. 1941 ff., 2013, S. 1943 ff.

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  • ÖR
    Wer hat Angst vor Osho?

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 105, 279 ff.) musste sich in der sog. "Osho-Entscheidung" mit einigen kniffligen Grundrechtsfragen beschäftigen. Beispielsweise mit der Frage, ob der Staat eine Ermächtigungsgrundlage für nur mittelbare Grundrechtseingriffe benötigt. Zudem musste es klären welche Äußerungen die Bundesregierung zu einer religiösen Sekte machen darf.

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  • ZR
    Rechtshängige Feststellungsklage und Leistungsklage

    Die einem Verfahren entgegenstehende Rechtskraft ist ein Prozesshindernis, welches einem in Klausuren - und in der Praxis - eher nicht begegnet. Dass Parteien mehrmals den identischen Streit vor unterschiedliche Gerichte (oder auch dasselbe Gericht) bringen, ist eher unüblich, weil die Parteien in der Regel ob der Aussichtslosigkeit des zweiten Rechtsstreits wissen. Der nachfolgende Fall hat es dennoch durch die Instanzen geschafft. Er spielt mit dem Verhältnis von Feststellungs- zu Leistungsklage und bringt damit Grundstrukturen (und Grundwissen) der ZPO in den Prüfungsring der Prüfungsämter. BGH, Urteil vom 04.07.2013 ­ VII ZR 52/12 ist ebenso kurz wie prägnant geschrieben und eignet sich daher besonders zur Eigenlektüre im Original. Das Urteil findet sich kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.

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