Rechtsprechung - BGH & Co

Hier erfährst Du alles zu aktuellen Entscheidungen und zu „Klassiker“-Entscheidungen von BGH & Co, die Du für Dein Examen kennen solltest.
  • ÖR
    Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut – Schaffung eines isolierten Abstammungsklärungsanspruchs nicht verfassungsrechtlich geboten

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts war mit der Frage befasst, ob das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) nach geltender Gesetzeslage ausreichend geschützt ist. Mit Urteil vom 19. April 2016 (Az. 1 BvR 3309/13) stellte das Gericht fest, dass die aktuelle deutsche Rechtslage sowohl mit dem Grundgesetz wie auch mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte vereinbar ist.

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • SR
    Verwechselung des mittelbar individualisierten Tatopfers - error in persona oder aberratio ictus?

    Heute wollen wir uns einmal mit einer "Klassiker" - Entscheidung des BGH (NStZ 1998, 294 "Sprengfalle") beschäftigen, die sowohl die Frage nach der Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus bei nur mittelbarer Individualisierung des Tatopfers betrifft als auch die Frage, wie sich ein error in persona des Handelnden auf den Anstifter auswirkt.

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  • ÖR
    Pkw mit Aufschrift „Deutsches totes Kreuz“ - Gesamtkunstwerk oder Gefahr im Straßenverkehr?

    Pkw mit Aufschrift „Deutsches totes Kreuz“ - Gesamtkunstwerk oder Gefahr im Straßenverkehr?

    Mit Fragen der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG sowie dem Tatbestand des „Benutzens des Roten Kreuzes“ nach § 123 Abs. 1, 3 OWiG hatte sich das Sächsische OVG zu befassen.Mit Urteil vom 19. Oktober 2015 (3 L 486/15) hat das Gericht entschieden, dass die Verwendung von Aufdrucken „Deutsches totes Kreuz“ auf einem Pkw zwar möglicherweise in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fielen. Jedenfalls aber sei die behördliche Beschlagnahme dieses Pkw durch entgegenstehende Grundrechte Dritter gerechtfertigt. Weiter stellte das Sächsische OVG fest, dass für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.d. § 125 Abs. 1, 3 OWiG auf die Sichtweise eines flüchtigen Betrachters ohne besondere Sachkunde abzustellen sei.

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  • ÖR
    Feststellungsinteresse bei sich kurzfristig erledigenden Verwaltungsakten –Identitätsfeststellung aufgrund offenkundigen Migrationshintergrunds (Racial Profiling)

    Das Sächsische OVG hatte sich mit den Voraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses zu befassen. Mit Beschluss vom 17. November 2015 (Az. 6 K 961/13) stellte das Gericht fest, dass ein derartiges Interesse auch bei sich typischerweise kurzfristig erledigenden Verwaltungsakten bestehen könne – vorausgesetzt sei daneben aber, dass ein besonders gewichtiger Grundrechtseingriff im Raume steht.

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  • SR
    Die missbräuchlich verwendete ec-Karte - Betrug oder Computerbetrug?

    Der "Klausurklassiker" im Zusammenhang mit dem Computerbetrug gem. § 263a StGB ist die dritte Tathandlungsvariante, nämlich das "unbefugte Verwenden von Daten". Streitig ist hier insbesondere, wie die Unbefugtheit zu bestimmen ist. Die nachfolgend dargestellt Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 befasst sich mit dieser Frage und wirft zugleich neue Fragen auf, die den Anwendungsbereich des Betruges gem. § 263 StGB betreffen. Grund genug also, dass wir uns mit dieser Entscheidung auseinandersetzen.

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  • ZR
    Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ

    Bei der Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung und ihren Grenzen unter Beachtung der Obliegenheit zur Schadensgeringhaltung (BGH Urteil vom 28.4.15. VI ZR 267/14) handelt es sich nicht nur um eine in der Praxis häufige und sehr wichtige Frage, sondern diese Thematik ist zudem gelegentlich Gegenstand von Klausuren und sollte daher zumindest dem Grunde nach beherrscht werden. Im Kern geht es darum wann eine Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer „freien Werkstatt“ zulässig ist. Hierbei hat die Rechtsprechung im Laufe der Zeit Fallgruppen entwickelt, welche im Folgenden erörtert werden sollen. Die in der Klausur zumeist zu prüfenden Anspruchsgrundlagen sind insbesondere §§ 7 I, 18 I StVG sowie § 823 I, II BGB i.V.m. z.B. § 229 StGB oder den Normen der StVO. (Siehe hierzu auch zusammenfassend den Post auf unserer Facebookseite vom 14.4.2016)

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  • ZR
    Zur Reichweite der Beweislastumkehr des § 476 BGB bei latentem Mangel

    Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH v. 4.6.2015 - Rs C-497/13) sollte Ihnen bekannt sein. Es betrifft die Reichweite und den Umgang mit § 476 BGB. Da die klausurmäßige Bearbeitung dieser Fallkonstellation den meisten Bearbeitern enorme Schwierigkeiten bereitet, schauen wir uns nachfolgend zum einen an, welche wichtige Neuerung dieses Urteil gebracht hat und zum anderen, auf welche Punkte sie im Rahmen der Fallbearbeitung zwingend achten sollten.Der Durchschnitt einer Klausur erreicht diesbezüglich häufig nur selten die 4 Punkte Marke. Dies wollen wir ändern!

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  • ZR
    Nachmieter stellen ist gar nicht so einfach!

    Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können. (Leitsatz BGH, Urteil vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - LG Duisburg AG Mülheim an der Ruhr)

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  • SR
    Was passiert mit einer unzulässig eingelegten Haftbeschwerde?

    Die Untersuchungshaft gem. §§ 112ff StPO nebst den einschlägigen Rechtsmitteln (Haftbeschwerde und Haftprüfung) gegen die Anordnung derselben sind immer wieder Gegenstand von Klausuren und werden auch gerne in der mündlichen Prüfung erörtert. Eine Entscheidung des KG Berlin soll daher Anlass sein für eine nähere Beleuchtung dieses prüfungsrelevanten Themas.

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