Die Erfolgsqualifikation setzt zwingend ein Grunddelikt voraus, auf welchem sie aufbaut. Der Täter verursacht „durch“ dieses Grunddelikt eine schwere Folge, häufig den Tod eines anderen Menschen. Gem. § 18 muss er dabei „wenigstens“ fahrlässig handeln. In welchen Konstellationen ist nun ein Versuch möglich?
Der BGH musste sich in seinem Urteil vom 7.7.2020 VI ZR 308/19 mit der Haftung eines durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen auseinandersetzen. Im Zentrum der Prüfung stand hier die deliktische Haftung des Sachverständigen.
Umstritten war die Aktion von Anfang an – nun hat das VG Köln entschieden, dass die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst auch nicht rechtmäßig war. Die Weisung sei fehlerhaft, die Begründung „vorgeschoben“.
Immer wieder verursachen „Raser“ schwere Unfälle. Nicht immer kommt wie beim „Berliner Raser“ eine Verurteilung wegen Mordes gem. § 211 StGB in Betracht, vor allem dann nicht, wenn den Rasern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor gut 3 Jahren § 315d StGB geschaffen. Im Februar 2021 hat sich nunmehr erstmals der BGH mit dieser Norm befasst.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20, erneut die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat erhöht.
Der EuGH verurteilt Polen wegen eines Kernstücks seiner Justizreform, einer Disziplinarkammer am Obersten Gericht. Diese sei, so der EuGH, politisch nicht unabhängig genug. Die Regierung in Warschau widerspricht.
Im Streit über ein Urteil des BVerfG zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem Behandlungsvertrag beschäftigen. Hier insbesondere mit der Frage inwieweit den Behandelnden Aufklärungspflichten über die konkreten Kosten der Behandlung treffen. Ein weiterer Schwerpunkt lag sodann im Rahmen des Rückforderungsanspruchs bei der Frage der Kausalität und hier insbesondere der Beweislast. Ist diese gegebenenfalls wegen der wichtigen Fallgruppe des aufklärungsrichtigen Verhaltens umgekehrt? BGH, Urteil vom 28.1.2020 – VI ZR 92/19, NJW 2020, 1211
Im vorliegenden Fall musste sich der BGH mit dem examensrelevanten Widerruf wegen groben Undanks beschäftigen. Neben der Kernfrage wann grober Undank überhaupt angenommen werden kann und welche Komponenten hier zu prüfen sind, wird die gemischte Schenkung thematisiert. Alles in allem ist diese Entscheidung eine wunderbare Vorlage für einen Klausurfall. BGH, Urteil vom 22.10.2019 – X ZR 48/17, NJW-RR 2020, 179
An § 306e StGB müssen Sie in einer Klausur immer dann denken, wenn der Täter nach Vollendung der Tat „freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.“ Wie ist der Sachverhalt nun aber zu beurteilen, wenn der Täter nicht den Brand löscht, sondern das konkret gefährdete Opfer in Sicherheit bringt?
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