Das hochumstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist auf dem Weg – in 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Bedenken gibt es von vielen Seiten. Mehr dazu hier
Die Bundesregierung hat ein Corona-Konzept für den kommenden Herbst und Winter vorgestellt, welches ab Oktober 2022 bis April 2023 gelten soll. An den "Drei V" soll sich das Corona-Schutzkonzept orientieren: Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit, Vulnerabilität. „Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept eine Absage“ sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Die Aufsicht sei eine typische Aufgabe eines Pädagogen, antwortete das VG Trier einem Lehrer, der seine Schüler nicht während der Corona-Selbsttest vor dem Unterricht kontrollieren wollte.
Mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen – u.a. dem Innenausschuss - ist die AfD gescheitert. Noch in diesem Jahr will die Fraktion daher Organklage beim BVerfG einreichen.
Verstößt die Körperverletzung gem. § 223 StGB gegen die „guten Sitten“, dann ist sie trotz einer tatsächlich vorliegenden Einwilligung des Opfers rechtswidrig, § 228 StGB. Was aber nun ist unter den „guten Sitten“ zu verstehen?
Bei der Suche nach einer Antwort auf diese Frage ist zunächst einmal danach zu unterscheiden, ob der Täter an Corona erkrankt ist oder nicht. Ist er erkrankt, muss wiederum danach gefragt werden, ob er von seiner Erkrankung weiß. Schließlich könnte von Relevanz sein, ob das Opfer bereits an Corona erkrankt ist oder nicht. Und wenn es nicht erkrankt ist, muss geprüft werden, ob es zeitlich nachfolgend erkrankt und ob diese Erkrankung auf das „Anhusten“ zurückzuführen ist.
Art. 11 GG gewährt die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Worauf kann man sich dabei berufen, wo liegen die Schranken? Wie sieht es z.B. mit der Einrichtung von Quarantäne-Zonen aus, wie derzeit angedacht? Kann mir die Ein- oder Ausreise verweigert werden? Und wie steht das Grundrecht im Verhältnis zu EU-Regeln?
Manche Konstellationen sollte man einmal gesehen haben um eine Sensibilität für die Fallbearbeitung zu entwickeln. Anbei findest Du einen Fall zum üben der in der Klausur häufig Probleme bereitet, da der Schwerpunkt regelmäßig verkannt wird.
Einzelne Schadensfragen werden im Examen oft eingebaut. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem sog. Haushaltsführungsschaden an einem einfachen Beispielsfall.
Das BVerfG (1 BvR 2821/11, 1 BvR 1456/12, 1 BvR 321/12) hat die Regelungen über den Atomausstieg im AtomG für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar erklärt.
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