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  • ZR
    Rechtsprechungsänderung beim Werkvertrag! Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten wegen Mängeln.

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der BGH gibt im Urteil vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 (NJW 2018, 1463) seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit der Abrechnung auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Sodann zeigt der BGH wie der Abrechnungsbetrag künftig bemessen werden kann. Diese Frage ist nicht nur für die Praktiker relevant, sondern auch für das erste und zweite Staatsexamen zu beachten. In erster Linie geht es hier um die Grundsätze des Schadensrechts und i.v.F. insb. um das Bereicherungsverbot im Rahmen des Schadensersatzes.

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  • ZR
    Haftungsausschluss für öffentliche Äußerungen des Verkäufers

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.09.2017 mit der examensrelevanten Frage der Reichweite eines Haftungsausschlusses. Hier konkret mit der Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auch für solche Beschaffenheitsmerkmale gelten kann, die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwartet werden durften.

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  • ZR
    Polizeiflucht und ihre Folgen

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    Der BGH beschäftigt sich im Urteil vom 31. 1. 2012 (VI ZR 43/11, NJW 2012,1951) mit Fragen einer Polizeiflucht. Zentral werden Anspruchsgrundlagen aus § 7 Abs. 1 StVG und dem allgemeinen Deliktsrecht erörtert. Im Schwerpunkt wurde die Herausforderungsformel geprüft und eine Anspruchskürzung nach § 17 Abs. 3 StVG erörtert. Alles in Allem enthält die Entscheidung sehr examensrelevante deliktsrechtliche Fragen.

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  • ZR
    Die Anzeige des Mangels beim Reisevertrag

    Die Anzeige eines Reisemangels durch den Reisenden ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil dem Reiseveranstalter der Mangel bereits bekannt ist

    Der BGH befasst sich im vorliegenden Urteil mit der Möglichkeit einer Minderung im Reisevertragsrechts, insbesondere dem Ausschluss der Ansprüche bei schuldhafter Nichtanzeige. Im Kern steht die Frage, ob die Kenntnis des Reiseveranstalters vom Mangel die grundsätzliche Notwendigkeit der Anzeige entfallen lässt.

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  • ZR
    Mietmangel bei Lärm von nachträglich errichtetem Bolzplatz

    In diesem Urteil hatte sich der BGH damit zu befassen, ob Lärm von einem nachträglich errichtetem Bolzplatz ein Mietmangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB darstellt. Die Vermieter hat auf Zahlung des vollen Mietzinses bestanden, während die Mieter diesem eine Mietminderung entgegenhielten. Der BGH hat hier entschieden, dass nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung begründen, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.

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  • ÖR
    Betreuungsgeld verfassungswidrig – Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes

    In der Tagespresse heiß diskutiert, aber auch für das Verfassungsrecht interessant: das Bundesverfassungsgericht entschied jüngst (1 BvF 2/13), dass die Vorschriften zum Betreuungsgeld verfassungswidrig sind. Es handelte sich dabei um ein politisch wichtiges Projekt der bayerischen CSU. Zentral kam es auf die Frage an, ob die Regelung zum Betreuungsgeld zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich waren (Art. 74 Abs. 2 GG).

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  • ZR
    Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

    In dieser Entscheidung hat der BGH seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist, einer umfassenden Interessenabwägung unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalles bedarf. In diesem Zusammenhang legt er fest, dass bei einem behebbaren Mangel im Rahmen der Interessenabwägung in der Regel von Geringfügigkeit und damit von einer Unerheblichkeit nicht mehr auszugehen ist, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises übersteigt.

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  • ZR
    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Klärung einer Mangelursache gemäß § 439 II BGB

    Der BGH hat entschieden, dass § 439 II BGB verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten erfasst, „die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.“  Dieser Erstattungsanspruch bestehe auch dann weiter, wenn der Käufer später Minderung geltend macht.

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  • ZR
    Nachgebessertes Montagsauto

    Sachverhalte rund ums Auto haben in der deutschen Rechtsprechung und Ausbildung eine merkwürdige Häufigkeit. Über die Ursachen kann man streiten - das allein bringt den Examenskandidaten (jedenfalls in Jura) wenig. Der vom OLG Celle, mit Urteil vom 19. 12. 2012 – 7 U 103/12 (nachzulesen in der NJW 2013, 2203) entschiedene Sachverhalt hat viel mit der Rechtsprechung zu Unfallwagen und Gebrauchtfahrzeugen zu tun – aber nur um sich davon explizit abzugrenzen. Auf den ersten Blick: alles wir immer – dann kommt aber alles anders...

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  • ZR
    Konkurrenz im Mietshaus

    Wie weit manchmal der juristische, vom alltäglichen Sprachgebrauch entfernt ist, zeigt der BGH, wenn er  eine vertragswidrige Konkurrenzsituation als „Sachmangel“ qualifiziert. Mit seinem am 10. 10. 2012 ergangenen Urteil hat der BGH einen für die Praxis sehr relevanten Streit entschieden und erkannt: ein anderer Mieter kann ein Sachmangel darstellen! Das in NJW 2013, 44 veröffentlichte Urteil bietet eine gute Vorlage, die Verquickung und Verstrickung von Fragen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts abzuprüfen. Es lohnt das Urteil zu studieren.

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