8 Suchergebnisse



  • SR
    Wann wird der Zeuge zum Beschuldigten und was ist mit der Widerspruchslösung im Ermittlungsverfahren?

    Streit bei BGH – wann ist der große Senat gem. § 132 III 1 GVG anzurufen?

    Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung von Zeugen oder des Beschuldigten führt zur Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung und i.d.R. auch zum Beweisverwertungsverbot. Problematisch ist dabei häufig, ab wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird. Ob das spätere Urteil trotz Verwertungsverbots auf dem Beweismittel beruhen darf, hängt wiederum in einigen Fällen nach Ansicht des BGH vom Widerspruch in der Hauptverhandlung ab. Ob dies auch für Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren gilt, hat der BGH nun ebenso wie die Frage, ab wann die Beschuldigteneigenschaft beginnt, geklärt.

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  • SR
    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Der Richtervorbehalt, die Gefahr im Verzug und das Beweisverwertungsverbot

    Gem. § 105 I 1 StPO dürfen Durchsuchungen grundsätzlich nur durch den Richter und nur ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Was aber ist zu tun, wenn der erreichbare Richter eine sofortige Anordnung ablehnt und zunächst Akteneinsicht fordert. Lebt dann die Gefahr im Verzug wieder auf? Und dürfen die dann gewonnen Beweise verwertet werden, wenn „nur“ die StA die Durchsuchung angeordnet hat?

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  • ZR
    Besteht eine Aufklärungspflicht über das Fehlen eines branchenüblichen Versicherungsschutzes?

    Aufklärungspflicht eines Juweliers zum Versicherungsschutz

    In diesem Fall lernen sie wann eine Aufklärungspflicht im Rechtsverkehr angenommen werden kann. Im vorliegenden Fall des BGH, vom 02.06.2016 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de/) musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Juwelier den Kunden über eine fehlende – jedoch branchenübliche – Versicherung aufklären muss. Diese Frage lässt sich sehr einfach in einer Klausur unterbringen.

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  • ÖR
    Die neugierige Polizei und der Versammlungsleiter

    Die neugierige Polizei und der Versammlungsleiter

    Ein Berufungsverfahren vor dem Sächsischen OVG (Urteil vom 2. Februar 2016, Az. 3 A 181/14) betraf die Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage, mit welcher einem Versammlungsleiter aufgegeben wurde, die von ihm bestellten Ordner in Anwesenheit des Einsatzleiters der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen.

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  • SR
    Wann wird ein Zeuge zum Beschuldigten?

    Die Frage, wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird ist strafprozessual vor allem vor dem HIntergrund der unterschiedlichen Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen respektive Beschuldigten und der damit korrespondierenden Belehrungspflichten relevant. Wird ein Beschuldigter zu Unrecht noch als Zeuge vernommen und dementsprechend nicht gem. §§ 136, 163 a Abs. 4 S. 2 belehrt, dann ist diese Aussage nicht verwertbar. Nachfolgende Aussagen könnten evtl. nur dann verwertbar sein, wenn der nunmehr als Beschuldigter Vernommene qualifiziert belehrt wurde. Eine qualifizierte Belehrung setzt voraus, dass der Beschuldigte auf die fehlende Verwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen wird.

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  • SR
    Die qualifizierte Belehrung und § 252 StPO

    Zu den StPO Klassikern im ersten und zweiten Staatsexamen gehört die Frage nach der Verwertbarkeit einer im Ermittlungsverfahren getätigten Zeugenaussage, wenn der Zeuge später in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO Gebrauch macht. Diesen Fall regelt eigentlich § 252 StPO, wonach eine Verlesung nicht zulässig sein soll. Um die Norm nicht zu umgehen, soll auch eine Einvernahme der Verhörsperson nicht zulässig sein. Eine Ausnahme wird von der h.M. jedoch für den Fall gemacht, dass der Zeuge im Ermittlungsverfahren von einem Richter vernommen wurde.

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  • SR
    Die Verständigung im Strafprozess

    Wie heißt es doch so schön: "Reden ist silber, Schweigen ist Gold".Dies gilt im Strafprozess sicherlich in all jenen Fällen, in denen es besser ist, wenn der Angeklagte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht. Im Falle einer strafprozessualen Verständigung - dem sog. "Deal" - wird jedoch vom Angekagten erwartet, dass er redet und zwar in Form eines Geständnisses. Im Gegenzug setzt das Gericht dann eine Unter- und Obergrenze der zu erwartenden Strafe fest. Das BVerfG (Urteil vom 19.03.2013, 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de) musste sich in 2013 damit beschäftigen, ob diese Verständigung auch verfassungskonform ist.

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  • ÖR
    Deutsches Theater einmal anders

    "Das war Theater, aber es war legitimes Theater", sagte der heutige Bundesverfassungsrichter Peter Müller zu den Vorgängen in der Bundesratssitzung vom 22.3.2002. Damals war er noch Ministerpräsident des Saarlandes und nach seiner Lesart Mitglied im Theaterensemble des Bundesrats. In einer weiteren Hauptrolle war Klaus Wowereit als der große Regisseur im Gewand des Bundesratspräsidenten zu sehen. Die weiteren tragenden Figuren dieses Dramas waren drei Mitglieder der damaligen großen Koalitionsregierung des Landes Brandenburg, nämlich der Ministerpräsident Stolpe (SPD), dessen Stellvertreter Schönbohm (CDU) und der Landesarbeitsminister Ziel (SPD). In einer Nebenrolle als Rumpelstilzchen durfte noch Roland Koch (CDU), damals Ministerpräsident Hessens, als größtmöglicher Beklager eines Verfassungsbruches auftreten. Gestritten hatten sich alle Beteilgte über eine Abstimmung im Bundesrat. Abgestimmt werden sollte über das politisch heikle "Zuwanderungsgesetz". Entscheidungserheblich kam es dabei auf die Stimmen des Landes Brandenburg an. Aber durfte der Bundesratspräsident diese Stimmen überhaupt mitzählen? Diese Frage musste schlussendlich das Bundesverfassungsgericht im Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens entscheiden. Nachzulesen ist dieser schon heute als historisch zu bezeichnende Fall in NJW 2003, 339 ff.

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