Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschloss eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus (Urteil vom 16.11.2022, Az. VerfGH 154/21). Gleichzeitig erklärte das Gericht auch die Wahlen zu allen zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig und ordnete Neuwahlen an. Der VerfGH ging damit weiter als gedacht.
Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig: Kanzler a.D. Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag, um sein Altkanzlerbüro wiederzubekommen. Im Streit um den Parteiausschluss konnte er einen Etappensieg erzielen.
Nach vielfach vertretener Auffassung sollte der Begriff „Rasse“ aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz gestrichen werden. Eine Streichung allein würde aber den Schutzzweck unzulässig verkürzen, notwendig ist daher eine Ersetzung des Begriffs. Vielfach wird hier "aus rassistischen Gründen" vorgeschlagen.
In Art. 3 Abs. 3 GG findet sich die Begrifflichkeit „wegen seiner Rasse“. Diese Formulierung ist hoch umstritten, da es „menschliche Rassen“ nicht gibt, der Normtext dies aber nahelegt. Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass der Begriff daher ersetzt werden sollte.
Der Bundestag hat Änderungen im Wahlrecht beschlossen. Die Zahl der Wahlkreise wird gesenkt (aber erst frühestens 2025), die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert, und schon bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 werden bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen.
Das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, das allg. Gleichheitsrecht, wir nach einem gesonderten Schema geprüft. Hier gilt es eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem festzustellen und zu klären ob diese durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Zudem ist es teils sogar geboten, die sog. „Neue Formel“ anzuwenden.
Welches Wahlsystem legt das GG für die Bundestagswahl fest? Richtige Antwort: gar keines. Das sog. System der personalisierten Verhältniswahl folgt allein aus dem BWahlG. Was aber schreibt das GG vor?
Der Streit um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland beschäftigt kurz nun auch das BVerfG. Eine vom Beschwerdeführer eingelegte Beschwerde wurde zwar als unzulässig zurückgewiesen. Gleichwohl hat das BVerfG inhaltliche Ausführungen zum Thema gemacht.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen