In diesem und in den folgenden Beiträgen wollen wir uns mit dem Kaufmannsbegriff beschäftigen. Hier sollte bei der Vorbereitung nicht auf Lücke gesetzt werden. Die Grundlagen des Handelsrechts können häufig über das Ergebnis einer Arbeit entscheiden, ohne dass das Handelsrecht den Dreh und Angelpunkt der Klausur darstellt. Wer jedoch nicht weiß wann die Besonderheiten des Handelsrechts in der zivilrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind kann schnell falsch abbiegen und damit an den in der Klausur angelegten Fragen vorbei schreiben.
Am Rande einer Bundestagsdebatte wurden Abgeordnete augenscheinlich von Besuchern bedrängt, gefilmt und beleidigt. Im Raum stehen u.a. strafrechtliche Vorwürfe gegen MdB. Deren Fraktion sieht sich nicht in der Verantwortung.
Bei einem Nummernschild handelt es sich um eine zusammengesetzte Urkunde. Überklebt nun ein Täter dieses Nummernschild mit einer „Anti-Blitz-Folie“, so stellt sich die Frage, ob eine Strafbarkeit gem. § 274 StGB in Betracht kommt.
Ein Totschlag gem. § 212 StGB wird zum Mord gem. § 211 StGB, wenn der Täter die Tötung mit „gemeingefährlichen Mitteln“ begeht. Was darunter zu verstehen ist und warum diese Tötung in besonderer Weise verwerflich ist, wollen wir uns nachfolgend einmal anschauen.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Anforderungen an das Handeln im fremden Namen gestellt werden und welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang in Betracht kommen.
Mit § 315d I StGB hat der Gesetzgeber u.a. in der Nr. 3 das „Rennen gegen sich selbst“ unter Strafe gestellt. Dieses ist nur dann strafbar, wenn der grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelnde Fahrer mit der Absicht handelt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Wie macht sich nun ein Täter strafbar, der vor der Polizei flieht, dies aber, damit er nicht erwischt wird, mit höchstmöglicher Geschwindigkeit tun will?
Unter Wegnahme wird der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers verstanden. Die Wegnahme ist damit in 3 Schritten zu prüfen:
Nachdem wir uns im ersten Teil unserer kleinen Reihe zu § 315d StGB mit der Struktur der Norm befasst haben, schauen wir uns nun den Prüfungsaufbau an, den Sie in der Klausur beachten sollten.
Der BGH muss sich immer wieder mit Sachverhalten beschäftigen, bei denen der Täter in der Erwartung eines gewissen Inhalts ein Behältnis wegnimmt, diese Erwartung dann aber enttäuscht sieht, weil das Behältnis entweder leer ist oder aber einen für ihn wertlosen Inhalt aufweist. Problematisch ist in diesen Fällen die Zueignungsabsicht.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen