In unserem Rechtsprechungsrückblick präsentieren wir eine Entscheidung des BVerfG zu missbräuchlichen Anträgen; des EuGH zur polnischen Justizreform und zwei VG-Entscheidungen zur Frage, ob Impffolgen als Dienstunfälle einzustufen sind.
Vor dem Hintergrund wöchentlicher "Spaziergänge" stellt sich die Frage, welche Versammlungen eigentlich durch Art. 8 GG geschützt sind. Wir wollen uns deswegen einmal mit der "Leitentscheidung" des BVerfG zum Versammlungsrecht befassen: dem Brokdorf Beschluss aus dem Jahr 1985.
Eine wichtige Entscheidung des BVerfG zur klassischen Grundrechtskollision zwischen Meinungs-/ Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
Nach Ausschreitungen hat ein Fußball-Fan ein bundesweites Stadionverbot bekommen. Das BVerfG musste die Frage klären, ob das Willkür ist und ob Fußballvereine an Grundrechte gebunden sind
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob der muslimischen Erzieherin in einem kommunalen Kindergarten untersagt werden kann, während ihrer Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 18.10.2016, 1 BvR 354/11) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteile des BAG auf.
Ein Freizeitbad, das als öffentliches Unternehmen geführt wurde, gewährte Einheimischen einen Nachlass auf den Eintrittspreis. Ein Besucher aus Österreich sah sich dadurch diskriminiert und verlangte nach dem Besuch des Bades den Differenzbetrag zurück. "Pacta sunt servanda" sagen die Zivilgerichte und lehnen eine unmittelbare Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG oder dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot ab. Das BVerfG entscheidet zur "Flucht ins Privatrecht", zum allgemeinen Gleichheitssatz und zum Recht auf den gesetzlichen Richter.
Diese Worten schmückten eine Wahlkampfzeitung der rechtsextremen Partei Deutsche Volksunion (DVU) in Bremen aus dem Jahre 1991. Unter diesen einleitenden Worten stand neben den Potraits von Kurt Schumacher, Friedrich Ebert und Friedrich Engels auch das Potrait von Wilhlem Kaisen. Dieser 1979 verstorbene SPD- Politiker war Präsident des Bremer Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt. Gegen diese Veröffentlichung wehrte sich die Tochter Kaisens. Sie nahm die DVU zivilrechtlich in Anspruch, es zu unterlassen, die Behauptung, Kaisen würde DVU wählen, aufzustellen oder zu verbreiten. Nach einem Sieg vor dem Landgericht unterlag die Tochter vor dem Oberlandesgericht (NJW-RR 1995, 84 ff.) Gegen dieses Urteil legte sie Verfassungsbeschwerde ein. Die Entscheidung finden Sie in NJW 2001, S. 2957 ff.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen