11 Suchergebnisse



  • ZR
    Verbraucher oder nicht?

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    Der individualvertragliche Ausschluss von Gewährleistungsrechten ist gem. § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag ich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft. Dabei kann mitunter die Bestimmung der Verbrauchereigenschaft problematisch sein.

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  • ZR
    Das störrische Pferd

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    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 27.5.2020 – VIII ZR 315/18 mit der Frage, ob und wann Verhaltensauffälligkeiten eines Tieres einen Mangel nach § 434 I 2 Nr. 1 bzw. 2 darstellen können. Die Entscheidung beleuchtet viele relevante Fragen rund um die Mängelhaftung.

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  • ZR
    Das vorgeschädigte Pferd

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    Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 30. Oktober 2019 – VIII ZR 69/18 (BGH NJW 2020, 389) – mit der Frage wann ein Pferd als mangelhaft anzusehen ist und wie sich etwaige ausgeheilte Vorerkrankungen auf die Beschaffenheit des Pferdes bei der Veräußerung auswirken.

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  • ZR
    Kündigung eines Pferdepensionsvertrags

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    Der BGH beschäftigt sich im vorliegenden Fall – BGH Urteil vom 12.Februar 2020 – mit dem Pferdepensionsvertrag und den Regelungen über die Kündigung, sowie der Frage inwieweit die ordentliche Kündigung mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist in AGB versehen werden kann. Das Urteil ist sehr examensrelevant. Wie andere aktuelle Urteile findest Du das Urteil auch in Kürze als Falltrainingsvideo in unseren ZR Onlinekurs.

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  • ZR
    Wichtige Rechtsprechung im Zivilrecht aus dem Jahr 2019

    Objektive und subjektive Klagehäufung

    Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.

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  • ZR
    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15 – abrufbar unter www.Bundesgerichtshof.de – mit der Frage, ob bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der an sich geeignet ist einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig dazu führt, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretener Gesundheitsschädigung umgekehrt wird. Die hier zu erörternde Beweislastumkehr ist im Rahmen des Behandlungsvertrags gem. §§ 630a ff. (für die Behandlung von Menschen) kodifiziert. Im Kern geht es daher um die Frage, ob diese Grundsätze auf den tierärztlichen Behandlungsvertrags übertragbar sind.

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  • ZR
    Ist eine vorrangige Inanspruchnahme des Verkäufers im Fall einer mangelhaften Ankaufuntersuchung durch den Tierarzt nötig und geboten?

    Ein sehr lehrreicher Fall zur  Gesamtschuld  und zur Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist den Verkäufer vorab in Anspruch zu nehmen, bevor er Regressansprüche gegen weitere - maßgeblich den Vertragsschluss bestimmende Personen - geltend machen kann.  "Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen."                                               

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  • ÖR
    Betreuungsgeld verfassungswidrig – Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes

    In der Tagespresse heiß diskutiert, aber auch für das Verfassungsrecht interessant: das Bundesverfassungsgericht entschied jüngst (1 BvF 2/13), dass die Vorschriften zum Betreuungsgeld verfassungswidrig sind. Es handelte sich dabei um ein politisch wichtiges Projekt der bayerischen CSU. Zentral kam es auf die Frage an, ob die Regelung zum Betreuungsgeld zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich waren (Art. 74 Abs. 2 GG).

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  • ZR
    Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung

    In einem aktuellen Beschluss musste sich der BGH mit den Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 323 Abs. 1 BGB befassen. Im konkreten Fall war eine Aufforderung, den Kaufgegenstand auszutauschen, mit der Ankündigung, anderenfalls rechtliche Schritte zu ergreifen, ergangen. Ein konkreter Endtermin o.ä. wurde nicht angegeben. Der BGH hat hier entschieden, dass es für eine Fristsetzung keine Nennung eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf.

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  • ÖR
    Arbeitszeit oder Ladenschluss? Zu den Gesetzgebungskompetenzen aus Art. 74 I Nr. 11 und Nr. 12 von Bund und Ländern

    Bei der Lektüre der Entscheidung des BVerfG vom 14.1.2015 (Az. 1 BvR 931/12; NVwZ 2015, 582 ff.) zum Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Thüringen kann man lernen und nachvollziehen, wie man die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern mustergültig voneinander abgrenzt. Das BVerfG geht mehr in die Tiefe, schaut insbesondere detaillierter in die Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum Ladenschluss, als dies in einer Examensklausur erforderlich ist. Die Grundzüge und der Aufbau der Argumentation sind jedoch für Examenskandidaten interessant. Diese Entscheidung kann als Grundgerüst für eine Klausur aus dem Staatsorganisationsrecht herhalten und durch weitere Probleme angereichert werden.

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  • ZR
    Rechte des Käufers aus einer vom Verkäufer in Auftrag gegebenen tierärztlichen Ankaufsuntersuchung nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind ein beliebtes Thema im ersten Staatsexamen. Mit seinen vier Voraussetzungen (Leistungsnähe, Erkennbarkeit der Drittbezogenheit, Gläubigerinteresse, Schutzbedürftigkeit) lassen sich nicht nur Wissen, sondern auch methodisches Verständnis und Argumentationsfähigkeit abprüfen. Das OLG Hamm beschäftigte sich in seinem Urteil vom 29.05.2013 – 12 U 178/12 beinahe  schulbuchmäßig mit dem Anwendungsbereich und den allgemeinen Voraussetzungen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – hier insbesondere mit dem Kriterium des „Gläubigerinteresse“. 

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