9 Suchergebnisse



  • ÖR
    Rechtsprechungsüberblick Öffentliches Recht Juni 2022

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    Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.

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  • ÖR
    Bitte lächeln - Pressearbeit der Polizei mit Fotos von Versammlungsteilnehmern?

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    Auf einer Versammlung fotografiert ein Polizist Versammlungsteilnehmer. Nicht weil eine Gefahr von ihnen ausgeht, sondern allein für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Social Media. "Moderne Polizeiarbeit ohne Grundrechtseingriff" sagt die Behörde. "Unzulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit" sagt der Versammlungsleiter. Was sagt das Gericht?

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  • ÖR
    Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen – nicht immer verfassungsgemäß

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    Fragen zum Inhalt und Umfang des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beschäftigen das BVerfG immer wieder und führen zu grundsätzlichen Entscheidungen über den Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung. Jetzt hatte das BVerfG über die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz zu entscheiden. Das BVerfG kommt in seinem Beschluss zu einem differenzierten Ergebnis.

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  • ÖR
    Demonstrationen filmt man nicht! – Übersichtsaufnahmen einer Versammlung durch die Polizei

    Die Frage nach der Zulässigkeit und den Voraussetzungen für Videoaufnahmen durch die Polizei beschäftigt die Rechtsprechung schon seit Jahren. In einem aktuellen Urteil des OVG Koblenz ging es um die Zulässigkeit von Übersichtsaufnahmen, die von einer Kamera auf einen Monitor in Echtzeit übertragen, jedoch nicht aufgezeichnet und gespeichert werden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handelt und dass Übersichtsaufnahmen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.

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  • n/a
    Die E-Zigarette als Medizinprodukt?

    Das Auslegen von Gesetzen ist eine der Fertigkeiten, die für die erfolgreiche Bearbeitung von öffentlich-rechtlichen Examensklausuren von zentraler Bedeutung ist. Häufig kommt es darauf an, die Struktur eines unbekannten Gesetzes zur erfassen, eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage für hoheitliches Handeln zu finden und deren Wortlaut schließlich auf den geschilderten Sachverhalt anzuwenden. Auf ExamenskandidatInnen sollten solche Fälle nicht abschreckend wirken – sie sollten sich vielmehr auf Ihr juristisches Handwerk besinnen und die Lösung peu à peu erarbeiten.

    Die Entscheidung des BVerwG vom 20.11.2014 (Az. 3 C 26/13, NVwZ-RR 2015, 420 ff.) stellt ein gutes Beispiel für einen Fall dar, bei dem einem eigentlich intuitiv klar ist, welches Ergebnis das „richtige“ ist – man dies aber anhand der gesetzlichen Vorschriften genau begründen muss.

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  • ÖR
    Einmal Ethikunterricht bitte

    Ist die Schule ein Wunschkonzert? Die eigene Erfahrung spricht wohl eher dagegen. Aber möglicherweise kann man sich ja zumindest ein bisschen etwas wünschen. Vielleicht kann man sich sogar etwas für seine Kinder wünschen. Eine alleinerziehende Mutter wollte, dass ihre beiden Grundschulkinder einen Ethikunterricht bekommen. Auf dem Lehrplan ist in Baden-Württemberg erst auf den weiterführenden Schulen der Ethikunterricht vorgesehen. Damit wollte sich die Klägerin nicht zufrieden geben und befragte schlussendlich sogar das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Frage. Nachzulesen ist dieses in vielerlei Hinsicht sehr spannende Urteil auf der Homepage des Gerichts (Az.: BVerwG 6 C 11.13).

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  • ÖR
    Das Leben des Anderen

    Das OVG Münster (Az.: 5 A 607/11 bisher erst bei beckonline BeckRS 2013, 53569 veröffentlicht) musste sich vor kurzem mit der Frage beschäftigen wie sich der Bruder eines Sexual- und Gewaltstraftäters gegen dessen Dauerobservation rechtlich wehren kann. Der aus der Haft entlassene S kam nach seiner Haftstrafe bei seinem Bruder B unter. Von dieser Zeit an ordnete der zuständige Landrat die Dauerobservation des S an. Dies wirkte sich natürlich auch auf den B aus, da S nun in seinem Haus wohnte. Folgich überwachte die Polizei also auch das Haus des B. B beantragte erfolglos beim Landrat die Einstellung der Observation. Anfang 2010 erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Unterlassung der Maßnahme. Im Laufe des Gerichtsverfahren begab sich S in eine sozialtherapeutische Anstalt woraufhin die Observation eingestellt wurde. Der Kläger B beantragte nunmehr festzustellen, dass die langfristige Observation bis zum Zeitpunkt ihrer Einstellung rechtswidrig war.

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  • ZR
    Rechtshängige Feststellungsklage und Leistungsklage

    Die einem Verfahren entgegenstehende Rechtskraft ist ein Prozesshindernis, welches einem in Klausuren - und in der Praxis - eher nicht begegnet. Dass Parteien mehrmals den identischen Streit vor unterschiedliche Gerichte (oder auch dasselbe Gericht) bringen, ist eher unüblich, weil die Parteien in der Regel ob der Aussichtslosigkeit des zweiten Rechtsstreits wissen. Der nachfolgende Fall hat es dennoch durch die Instanzen geschafft. Er spielt mit dem Verhältnis von Feststellungs- zu Leistungsklage und bringt damit Grundstrukturen (und Grundwissen) der ZPO in den Prüfungsring der Prüfungsämter. BGH, Urteil vom 04.07.2013 ­ VII ZR 52/12 ist ebenso kurz wie prägnant geschrieben und eignet sich daher besonders zur Eigenlektüre im Original. Das Urteil findet sich kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.

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  • ZR
    Erledigte Prominenz

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in seiner zivilrechtlichen Wehrhaftigkeit prinzipiell anerkannt. Der BGH entschied nun unlängst über einen derartigen Abwehranspruch. Die Materie ist gerade wegen Ihrer völkerrechtichen Determinante (Stichworte: Caroline v. Monaco; EGMR)  interessant und stetig im Fluss. Studierende sollten die Entscheidung auch deshalb durchlesen, weil sie eine interessante prozessuale SItuation behandelt, die für ambitionierte Notenstufen unbedingt beherrscht werden sollte. BGHUrt. v. 18. 9. 2012 – VI ZR 291/10, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de  und nachzulesen in der NJW 2012, 3645.

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